hier: Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie der Eschweiler Sortimentsliste
I.
Das
„Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler“, Stand 21.01.2016
(Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
II.
Die mit
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitete „Eschweiler Sortimentsliste“
(Anlage 2) der zentren- und nahversorgungsrelevaten bzw. nicht
zentrenrelevanten Sortimente wird beschlossen.
Die Stadt Eschweiler hat Ende 2014 das Büro
GMA Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH, Köln, mit der Erarbeitung
eines „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eschweiler“
beauftragt. Ziel war es, die Strategien und Handlungsansätze zur Sicherung und
Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche und der Nahversorgung in der
„Einkaufsstadt Eschweiler“ aufzuzeigen und weiter zu entwickeln, um den
Einzelhandel langfristig zu stärken und eine attraktive Nahversorgung in den
Stadtteilen und Wohngebieten sicherzustellen. Hierzu wurde die
Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet nachvollziehbar und
widerspruchsfrei geordnet und aufgezeigt.
Die Erarbeitung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes wurde von Beginn an durch einen Arbeitskreis aus externen Fachleuten auf dem Gebiet der
Einzelhandelsentwicklung (Vertreter der
Bezirksregierung Köln, des Citymanagement Eschweiler e.V., der Industrie- und
Handelskammer Aachen und des Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes
Aachen-Düren-Köln) begleitet. Daraus resultierende Anregungen und Bedenken
konnten demzufolge bereits frühzeitig in den Konzeptentwurf einfließen.
Der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss hat in
seiner Sitzung am 10.09.2015 den Entwurf des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (Stand 14.08.2015) nach Präsentation durch Herrn Mathia von
der GMA zur Kenntnis genommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden an dieser Planung beschlossen (VV 252/15).
Der Konzeptentwurf wurde in der Zeit vom
23.09. bis 26.10.2015 zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die durch die Planung
berührt werden, wurden mit Schreiben vom 15.09.2015 beteiligt. Darüber hinaus
wurde der Konzeptentwurf im Rahmen des im Städteregionalen Einzelhandelskonzept
(STRIKT) vereinbarten interkommunalen
Beteiligungsverfahrens dem Arbeitskreis STRIKT, einer Arbeitsgruppe aus
Mitgliedern der Fachverwaltungen aller 11 Mitgliedskörperschaften der
StädteRegion Aachen sowie Vertreter/innen der betroffenen Träger öffentlicher
Belange vorgestellt. Hinsichtlich des vorgelegten Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes der Stadt Eschweiler bestanden keine Bedenken, so dass der
regionale Konsens festgestellt wurde.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen. Stellungnahmen der Behörden
sind als Anlage 3 beigefügt und werden im Folgenden kurz aufgeführt:
Träger öffentlicher Belange |
Bedenken und Anregungen in Kurzform |
Bezirksregierung Köln, (Dezernat 35 – Städtebau,
Bauaufsicht, Denkmalschutz), Termin 14.10.15, Mail vom 20.10.15 |
Der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches (Hauptzentrum
Innenstadt) wird zugestimmt. Angeregt wird Darstellung von Nahversorgungszentren statt
Nahversorgungslagen in Weisweiler und Dürwiß. Dadurch könne die
städtebauliche Zielsetzung definiert und der Schutz vor benachbarten
Planungen gewährt werden. Die Abgrenzung des Sonderstandortes Dürener Straße/ Königsbenden soll
im Süden zugunsten einer Übereinstimmung mit dem Regionalplan geringfügig
korrigiert werden. |
StädteRegion Aachen, (A 85.2 –Mobilität,
Strukturentwicklung und Tourismus), Schreiben vom 13.10.15 |
Keine Bedenken. Einbringen des Konzeptes in das vereinbarte
interkommunale Beteiligungsverfahren. Abstimmung der Vorstellung in der Arbeitsgruppe STRIKT |
Arbeitsgruppe STRIKT, Sitzung am 26.11.15 |
Keine Bedenken. Feststellung der Vereinbarkeit des Konzeptes mit dem
städteregionalen Konzept bzw. Feststellung des regionalen Konsenses. |
EHDV, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband
Aachen-Düren-Köln e.V., Schreiben vom 05.10.15 |
Keine Bedenken. |
IHK, Industrie- und Handelskammer Aachen, Schreiben vom
13.10.2015 |
Grundsätzlich keine Bedenken. Die Darstellung der Nahversorgungslagen
Weisweiler und Dürwiß als Nahversorgungszentren wird angeregt. |
Die eingegangenen Anregungen wurden gemeinsam
mit dem beauftragten Fachplanern erörtert und nach Betrachtung von Vor- und
Nachteilen unterschiedlicher Vorgehensweisen gemäß Empfehlung des Büros GMA in
die finale Version des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes eingearbeitet.
Neben einigen Änderungen redaktioneller Art
wurden folgende wesentliche Änderungen in der finalen Version vorgenommen:
- Auf Anregung der
Bezirksregierung Köln und der IHK und vor dem Hintergrund der konkreten
Planung zur Realisierung eines Lebensmittelmarktes im Zuge des Projektes
„Neues Zentrum Weisweiler“ wird der Kernbereich des Ortsteils Weisweiler
statt als Nahversorgungslage jetzt als Nahversorgungszentrum
klassifiziert.
Im
Gegensatz dazu bleibt die Klassifizierung des im Kern des Ortsteils Dürwiß
definierten Bereiches als Nahversorgungslage bestehen, da dieser nicht als
zentraler Versorgungsbereich i. S. d. BauGB und der BauNVO gewertet werden kann
und die Entwicklung eines für eine Klassifizierung als Nahversorgungszentrum
erforderlichen Lebensmittelmarktes aufgrund der kleinteiligen Nutzung nicht
darstellbar ist.
- Entsprechend der
Anregung der Bezirksregierung Köln wird die südliche Abgrenzung des
Sonderstandortes Dürener Straße/ Königsbenden im Bereich des dort
ansässigen Gartenbetriebes korrigiert, um die Übereinstimmung mit den
langfristigen Zielen des Regionalplans zu gewährleisten.
- Die Abgrenzung des
Hauptzentrums Innenstadt Eschweiler wurde im Südosten korrigiert. Das
Grundstück der Dreieinigkeitskirche wurde aus der Abgrenzung
herausgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt, das als Anlage
beigefügte „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler“ (Anlage
1) sowie die „Eschweiler Sortimentsliste“ (Anlage 2) zu beschließen.
Die für die externe Erarbeitung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eschweiler“ erforderliche Summe von rd. 18.000 € wurde im Jahr 2015 im Produkt 09 511 01 01 - Räumliche Planung und Entwicklung - und dort im Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - bereitgestellt.
Begleitung und
Steuerung der Konzeptentwicklung haben Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610
gebunden.