Entwurf eines Leitfadens zur Gestaltung der Außengastronomie
Die Verwaltung wird beauftragt, den Leitfaden zur Gestaltung
der Außengastronomie (Anlage 1) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Eigentümern,
Gastronomen, dem Wirteverein Eschweiler e. V., den Gewerbetreibenden und dem
Citymanagement Eschweiler e. V. weiter zu konkretisieren.
Im November 2013 wurden die aus einem
Integrierten Handlungskonzept entwickelten Maßnahmen für das Sanierungsgebiet
Innenstadt-Nord in das NRW-Förderprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" aufgenommen.
Seit 2014 kann somit durch Fördermittel des
Bundes und des Landes die in der südlichen Innenstadt 2004 begonnene und 2013
abgeschlossene Aufwertung und Umgestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze
in dem Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord fortgesetzt werden: Peter-Paul-Straße
und Marktbereich werden als multifunktionale Räume gestaltet und an die sich
ändernden Nutzungsansprüche angepasst und ausgebaut.
Stadt und Fördergeber setzen aber auch auf
das persönliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, um das
Entwicklungspotenzial der Innenstadt-Nord zu entfalten. Mittel aus der
Städtebauförderung sowie städtische Eigenmittel unterstützen hier die private
Initiative von Eigentümern oder Mietern, ihre Hausfassaden oder ihr Wohnumfeld
neu zu gestalten oder zu begrünen, mit dem Ziel, die Innenstadt nachhaltig zu
verbessern und insgesamt lebendiger und lebenswerter zu machen.
Zudem hat die Stadt über das Städtebauförderprogramm
einen Verfügungsfonds zur Aufwertung der Innenstadt eingerichtet. Damit wird es
möglich, bei der weiteren Entwicklung der gesamten Innenstadt die aktive
Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern,
Unternehmern, Organisationen, Vereinen und Initiativen zu unterstützen. Mit dem
Verfügungsfonds können kleinteilige, nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und
Maßnahmen ohne nennenswerte bürokratische Hürden finanziell gefördert werden.
Leitfaden
zur Gestaltung der Außengastronomie
Die aus dem oben beschriebenen Förderprogramm herausgearbeiteten
Maßnahmen und Projekte, wie z. B. die Platz- und Straßenumgestaltung, die
Fassadensanierungen oder die Förderung von Spielgeräten auf dem Markt, betonen
in der Summe den Charakter und die besondere Identität des Marktbereiches. Gefallen
und Annahme dieses zentralen öffentlichen Platzes zeigt sich darin, wie gerne
und wie lange die Bewohner, aber auch Besucher und Gäste Eschweilers hier
verweilen. Der Zusammenhang zwischen Wohlbehagen und Verweildauer gilt
gleichermaßen für die hier ansässigen Gastronomiebetriebe.
Die Nutzungen rund um den Markt haben sich in den letzten Jahren
äußerst positiv entwickelt, so dass der Markt - vorrangig bei gutem Wetter -
fast in Gänze gastronomisch genutzt wird. Verweilen, sehen und gesehen werden,
Freunde oder Bekannte treffen, mit einem Geschäftspartner einen kleinen Imbiss
zu sich nehmen oder einfach nur in Ruhe eine Zeitung lesen, all dieses und
vieles mehr sind Bedürfnisse, die in ihrer Vielfältigkeit in der Örtlichkeit
der hier ansässigen Gastronomie gelebt werden können.
Anlass und Aufgabenstellung:
Um auch bei schlechtem Wetter eine Außenbewirtung zu ermöglichen,
wurden in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Überdachungen installiert, um
vorrangig die an die Gaststätten direkt angrenzenden Bewirtungsflächen vor
Regen und Wind zu schützen. Zudem werden die öffentlichen Flächen zunehmend mit
privaten Elementen (Zaunelemente, Pflanzkübel, o.ä.) überfrachtet.
Die mit großem finanziellen Aufwand der
öffentlichen Hand erfolgte Aufwertung des Stadtbildes und die Bemühungen um die
erfolgreiche Entwicklung eigener, unverwechselbarer Qualitäten in der
Eschweiler Innenstadt könnten durch eine immer größer werdende Zahl
austauschbarer privater Sondernutzungselemente zunichte gemacht werden.
Der Eschweiler Markt ist nicht nur die
Visitenkarte und das Aushängeschild des öffentlichen Lebens, sondern auch
Ausdruck der Wirtschaftskraft der Stadt. Daher empfiehlt es sich, die
gestalterischen Anforderungen auf ein ansprechendes und einladendes Niveau zu
heben.
Bereits im Juni 2014 wurde das Büro baum_architekten aus Düsseldorf mit der "Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes für eine mobile Überdachung und die Möblierung der gastronomisch genutzten Bereiche des Eschweiler Marktes" beauftragt. Am 06.08.2014 wurden erste Ideen und Vorschläge des Büros mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden erörtert (Anlage 2). Die Anregungen und Empfehlungen aus dieser ersten Gesprächsrunde wurden durch das Büro planerisch aufgearbeitet. Ein daraus entwickelter Entwurf für den Marktplatz sowie erste Vorschläge für ein Gestaltungshandbuch wurden am 04.09.2014 wiederum den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden vorgestellt (Anlage 3). Abschließend wurde mit den Beteiligten vereinbart, dass Ihnen ein Entwurf des Handbuchs bzw. Gestaltungsleitfadens zur Abstimmung zugesandt wird.
Zielsetzung:
Ziel des Gestaltungsleitfadens ist es, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität des Eschweiler Marktes zu erhöhen. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Reduzierung von Barrieren für die unterschiedlichen Nutzer dieses öffentlichen Raumes. Konkret soll mit dem Leitfaden die Anzahl der Sondernutzungselemente geregelt, ihre gestalterische Qualität erhöht und eine Behinderung der Rettungskräfte ausgeschlossen werden. Die Beachtung des Leitfadens bei der Gestaltung von Sondernutzungen wird ästhetischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Belangen gleichermaßen zugutekommen. Nicht zuletzt ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit auch im Interesse des Einzelhandels und der Gastronomie.
In Zukunft sollen die privaten Sondernutzungselemente den Eschweiler Markt mit dezenter und hochwertiger Gestaltung beleben und bereichern. Die Gestaltqualität soll dem Charakter des Marktes als gastronomisches Zentrum sowie als historische Mitte der Stadt Rechnung tragen.
Eine positive Außendarstellung und die angestrebte harmonische Gestaltung des Marktbereiches ist im Interesse aller Beteiligten, jedoch nur durch die aktive Mitarbeit und Kooperation aller Betroffenen zu erreichen. Daher soll dieser Leitfaden nicht nur konkrete Vorgaben zur Gestaltung von Sondernutzungen enthalten, sondern soll gleichzeitig mit beispielhaften Abbildungen zur Gestaltung der einzelnen Sondernutzungselemente den betroffenen Gastronomen, Einzelhändlern und sonstigen Gewerbetreibenden in der Eschweiler Innenstadt zukünftig als Orientierung dienen.
Rechtliche
Grundlagen:
Der vorliegende Leitfaden soll
die Gestaltung von Objekten regeln, die für die Inanspruchnahme der
öffentlichen Straßen und Wege durch private und gewerbliche Nutzer vorgesehen
sind und den Gemeingebrauch überschreiten (Sondernutzung).
Viele Möblierungen im
öffentlichen Raum, wie z.B. Warenauslagen, Pflanzkübel sowie Tische und
Stühle für die Bewirtung im Freien stellen solche Sondernutzungen dar. Nach dem
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 18 StrWG NRW)
bedürfen sie einer Sondernutzungserlaubnis. Rechtliche Details zu Sondernutzungserlaubnissen
und insbesondere zu den damit verbundenen Gebühren regelt die in der Anlage
1 enthaltene "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Eschweiler" -
Sondernutzungssatzung – (Satzung vom 17.12.2001; in Kraft getreten am
01.01.2002,
1. Nachtragssatzung vom 05.07.2002; in Kraft getreten am 13.07.2002).
Der Leitfaden soll die Sondernutzungssatzung um Anforderungen zur Gestaltung der erlaubnispflichtigen Sondernutzungen in dem Bereich des Marktes ergänzen und so zukünftig eine Basis für die gestalterische Beurteilung der Vorhaben bilden.
Weiteres Vorgehen:
Die Erarbeitung des Leitfadens soll weiterhin in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren stattfinden. Aus diesem Grund soll die Verwaltung beauftragt werden, den von ihr in Zusammenarbeit mit dem Büro Baum erarbeiteten Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie (Anlage 1) mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen, dem Wirteverein Eschweiler e. V., den Gewerbetreibenden und dem Citymanagement Eschweiler e. V. weiter zu konkretisieren.
Die Durchführung des weiteren Abstimmungs- und Beteiligungsverfahrens sowie die Fertigstellung des Leitfadens erfolgt durch die Stadt Eschweiler.
Die Begleitung,
Betreuung und Durchführung der Projekte im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord
bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.