Betreff
Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord
Entwurf eines Leitfadens zur Gestaltung der Außengastronomie
Vorlage
026/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie (Anlage 1) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen, dem Wirteverein Eschweiler e. V., den Gewerbetreibenden und dem Citymanagement Eschweiler e. V. weiter zu konkretisieren.

 


 

Im November 2013 wurden die aus einem Integrierten Handlungskonzept entwickelten Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord in das NRW-Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen.

 

Seit 2014 kann somit durch Fördermittel des Bundes und des Landes die in der südlichen Innenstadt 2004 begonnene und 2013 abgeschlossene Aufwertung und Umgestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze in dem Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord fortgesetzt werden: Peter-Paul-Straße und Marktbereich werden als multifunktionale Räume gestaltet und an die sich ändernden Nutzungsansprüche angepasst und ausgebaut.

 

Stadt und Fördergeber setzen aber auch auf das persönliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, um das Entwicklungspotenzial der Innenstadt-Nord zu entfalten. Mittel aus der Städtebauförderung sowie städtische Eigenmittel unterstützen hier die private Initiative von Eigentümern oder Mietern, ihre Hausfassaden oder ihr Wohnumfeld neu zu gestalten oder zu begrünen, mit dem Ziel, die Innenstadt nachhaltig zu verbessern und insgesamt lebendiger und lebenswerter zu machen.

 

Zudem hat die Stadt über das Städtebauförderprogramm einen Verfügungsfonds zur Aufwertung der Innenstadt eingerichtet. Damit wird es möglich, bei der weiteren Entwicklung der gesamten Innenstadt die aktive Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmern, Organisationen, Vereinen und Initiativen zu unterstützen. Mit dem Verfügungsfonds können kleinteilige, nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen ohne nennenswerte bürokratische Hürden finanziell gefördert werden.

 

 

 

 

Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie

 

Die aus dem oben beschriebenen Förderprogramm herausgearbeiteten Maßnahmen und Projekte, wie z. B. die Platz- und Straßenumgestaltung, die Fassadensanierungen oder die Förderung von Spielgeräten auf dem Markt, betonen in der Summe den Charakter und die besondere Identität des Marktbereiches. Gefallen und Annahme dieses zentralen öffentlichen Platzes zeigt sich darin, wie gerne und wie lange die Bewohner, aber auch Besucher und Gäste Eschweilers hier verweilen. Der Zusammenhang zwischen Wohlbehagen und Verweildauer gilt gleichermaßen für die hier ansässigen Gastronomiebetriebe.

 

Die Nutzungen rund um den Markt haben sich in den letzten Jahren äußerst positiv entwickelt, so dass der Markt - vorrangig bei gutem Wetter - fast in Gänze gastronomisch genutzt wird. Verweilen, sehen und gesehen werden, Freunde oder Bekannte treffen, mit einem Geschäftspartner einen kleinen Imbiss zu sich nehmen oder einfach nur in Ruhe eine Zeitung lesen, all dieses und vieles mehr sind Bedürfnisse, die in ihrer Vielfältigkeit in der Örtlichkeit der hier ansässigen Gastronomie gelebt werden können.

 

 

 

 

Anlass und Aufgabenstellung:

 

Um auch bei schlechtem Wetter eine Außenbewirtung zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Überdachungen installiert, um vorrangig die an die Gaststätten direkt angrenzenden Bewirtungsflächen vor Regen und Wind zu schützen. Zudem werden die öffentlichen Flächen zunehmend mit privaten Elementen (Zaunelemente, Pflanzkübel, o.ä.) überfrachtet.

 

Die mit großem finanziellen Aufwand der öffentlichen Hand erfolgte Aufwertung des Stadtbildes und die Bemühungen um die erfolgreiche Entwicklung eigener, unverwechselbarer Qualitäten in der Eschweiler Innenstadt könnten durch eine immer größer werdende Zahl austauschbarer privater Sondernutzungselemente zunichte gemacht werden.

 

Der Eschweiler Markt ist nicht nur die Visitenkarte und das Aushängeschild des öffentlichen Lebens, sondern auch Ausdruck der Wirtschaftskraft der Stadt. Daher empfiehlt es sich, die gestalterischen Anforderungen auf ein ansprechendes und einladendes Niveau zu heben.

 

Bereits im Juni 2014 wurde das Büro baum_architekten aus Düsseldorf mit der "Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes für eine mobile Überdachung und die Möblierung der gastronomisch genutzten Bereiche des Eschweiler Marktes" beauftragt. Am 06.08.2014 wurden erste Ideen und Vorschläge des Büros mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden erörtert (Anlage 2). Die Anregungen und Empfehlungen aus dieser ersten Gesprächsrunde wurden durch das Büro planerisch aufgearbeitet. Ein daraus entwickelter Entwurf für den Marktplatz sowie erste Vorschläge für ein Gestaltungshandbuch wurden am 04.09.2014 wiederum den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden vorgestellt (Anlage 3). Abschließend wurde mit den Beteiligten vereinbart, dass Ihnen ein Entwurf des Handbuchs bzw. Gestaltungsleitfadens zur Abstimmung zugesandt wird.

 

 

 

 

Zielsetzung:

 

Ziel des Gestaltungsleitfadens ist es, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität des Eschweiler Marktes zu erhöhen. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Reduzierung von Barrieren für die unterschiedlichen Nutzer dieses öffentlichen Raumes. Konkret soll mit dem Leitfaden die Anzahl der Sondernutzungselemente geregelt, ihre gestalterische Qualität erhöht und eine Behinderung der Rettungskräfte ausgeschlossen werden. Die Beachtung des Leitfadens bei der Gestaltung von Sondernutzungen wird ästhetischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Belangen gleichermaßen zugutekommen. Nicht zuletzt ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit auch im Interesse des Einzelhandels und der Gastronomie.

 

In Zukunft sollen die privaten Sondernutzungselemente den Eschweiler Markt mit dezenter und hochwertiger Gestaltung beleben und bereichern. Die Gestaltqualität soll dem Charakter des Marktes als gastronomisches Zentrum sowie als historische Mitte der Stadt Rechnung tragen.

 

Eine positive Außendarstellung und die angestrebte harmonische Gestaltung des Marktbereiches ist im Interesse aller Beteiligten, jedoch nur durch die aktive Mitarbeit und Kooperation aller Betroffenen zu erreichen. Daher soll dieser Leitfaden nicht nur konkrete Vorgaben zur Gestaltung von Sondernutzungen enthalten, sondern soll gleichzeitig mit beispielhaften Abbildungen zur Gestaltung der einzelnen Sondernutzungselemente den betroffenen Gastronomen, Einzelhändlern und sonstigen Gewerbetreibenden in der Eschweiler Innenstadt zukünftig als Orientierung dienen.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Der vorliegende Leitfaden soll die Gestaltung von Objekten regeln, die für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen und Wege durch private und gewerbliche Nutzer vorgesehen sind und den Gemeingebrauch überschreiten (Sondernutzung).

 

Viele Möblierungen im öffentlichen Raum, wie z.B. Warenauslagen, Pflanzkübel sowie Tische und Stühle für die Bewirtung im Freien stellen solche Sondernutzungen dar. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 18 StrWG NRW) bedürfen sie einer Sondernutzungserlaubnis. Rechtliche Details zu Sondernutzungserlaubnissen und insbesondere zu den damit verbundenen Gebühren regelt die in der Anlage 1 enthaltene "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Eschweiler" - Sondernutzungssatzung – (Satzung vom 17.12.2001; in Kraft getreten am 01.01.2002,
1. Nachtragssatzung vom 05.07.2002; in Kraft getreten am 13.07.2002).

 

Der Leitfaden soll die Sondernutzungssatzung um Anforderungen zur Gestaltung der erlaubnispflichtigen Sondernutzungen in dem Bereich des Marktes ergänzen und so zukünftig eine Basis für die gestalterische Beurteilung der Vorhaben bilden.

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Erarbeitung des Leitfadens soll weiterhin in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren stattfinden. Aus diesem Grund soll die Verwaltung beauftragt werden, den von ihr in Zusammenarbeit mit dem Büro Baum erarbeiteten Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie (Anlage 1) mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen, dem Wirteverein Eschweiler e. V., den Gewerbetreibenden und dem Citymanagement Eschweiler e. V. weiter zu konkretisieren.

 

 


 

Die Durchführung des weiteren Abstimmungs- und Beteiligungsverfahrens sowie die Fertigstellung des Leitfadens erfolgt durch die Stadt Eschweiler.

 

 


 

Die Begleitung, Betreuung und Durchführung der Projekte im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.