Betreff
Lärmaktionsplan Eschweiler, Stufe 2
hier: Beschluss der Endfassung
Vorlage
024/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Lärmaktionsplan Eschweiler der Stufe 2 wird beschlossen.

 


Gemäß Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 19.11.2013 (Vorlage 251/13) wurde die Stadtverwaltung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der Stufe 2 für die Stadt Eschweiler beauftragt. In der Sitzung am 26.03.2015 wurde der Entwurf des LAP zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung und der Durchführung einer Bürgersprechstunde beauftragt.

 

Die Aufstellung des LAP beinhaltet ein mehrstufiges Mitwirkungsverfahren. Im ersten Schritt erfolgte die Mitwirkung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Auslage des Entwurfs, die in der Zeit vom 24.06.2015 bis 31.07.2015 erfolgte. Ferner wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Über das Ergebnis der ersten Offenlage wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 10.09.2015 (VV 261/15) berichtet.

 

Die zweite Offenlage erfolgte im Zeitraum 21.09.2015 – 02.10.2015. Ferner wurde eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt.

 

Die sich aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit ergebenden Anregungen und Hinweise wurden bewertet und fanden nach Abwägung Eingang in die beigefügte Schlussfassung des LAP. Dieser ist, den gesetzlichen Vorgaben folgend, durch den Rat der Stadt Eschweiler zu beschließen

 


Für das Aufstellungsverfahren hat die Stadt Eschweiler das Ingenieurbüro Richter-Richard beauftragt, dafür sind Kosten in Höhe von 10.700 € angefallen.

 


Die Durchführung der Verfahrensschritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit dem vorhandenen Personal der Abteilungen 610 und 660, für die Aufstellung des LAP wurde ein Planungsbüro beauftragt.