Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.01.2014
Vorlage
048/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Änderungen in der Besetzung des Sozial- und Seniorenausschusses, des Sportausschusses sowie in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

 

Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Ralph Willms wird Ratsmitglied Marc Engelhardt in den Sozial- und Seniorenausschuss, den Sportausschuss sowie als persönlicher Vertreter für Ratsmitglied Peters als stellvertretendes Mitglied in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen bestellt.


Mit Wirkung vom 06.01.2014 ist Herr Ralph Willms auf eigenen Wunsch aus dem Rat der Stadt Eschweiler ausgeschieden. Herr Ralph Willms war für die CDU-Fraktion Mitglied im Sozial- und Seniorenausschuss, im Sportausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied für Ratsmitglied Peters in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.

 

Mit Schreiben vom 09.01.2014 (als Anlage beigefügt) beantragt die CDU-Fraktion, in den vorgenannten Gremien Herrn Ratsmitglied Marc Engelhardt als Nachfolger für Herrn Ralph Willms zu bestellen.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

a)       Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

 

b)       Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 


Keine.

 


Keine.