Betreff
Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke für das Stadtgebiet Eschweiler
Vorlage
395/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Schiedsamtsbezirke für das Stadtgebiet Eschweiler werden mit Wirkung zum 01.04.2016 entsprechend der Anlage 1 neu aufgeteilt.

 


Das Eschweiler Stadtgebiet ist seit Jahrzehnten in insgesamt sieben Schiedsamtsbezirke unterteilt. Bei den sieben Schiedsamtsbezirken handelt es sich gemäß Anlage 2 um die Schiedsamtsbezirke

 

Bezeichnung

Begrenzung

Schiedsperson

Eschweiler I

Stadtteil Röhe und Teil Innenstadt, begrenzt

- nördlich durch die Autobahn,

- östlich durch Jülicher Straße/Kochsgasse/Langwahn,

- südlich durch die Talbahn

 

Herr Reinhard Danowski

Eschweiler II

Teil Innenstadt, begrenzt

- nördlich durch die Autobahn,

- östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler,

- südlich durch die Talbahn,

- westlich durch Jülicher Straße/Kochsgasse/Langwahn

 

zurzeit nicht besetzt

Eschweiler III

Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt

- nördlich und westlich durch die Talbahn,

- östlich durch die Grachtstraße und einer Linie in deren südlicher Verlängerung

 

Frau Roswitha Eichberg

Eschweiler IV

Süd-Ost-Stadtteile, Bergrath, Bohl, Volkenrath, Nothberg, Hastenrath, Scherpenseel

 

Herr Heinz Rolshoven

Eschweiler V

Kinzweiler, Hehlrath, St. Jöris

 

 

 

 

Herr Klaus Tiede

 

Stellvertreter:

Herr Thomas Krause

Eschweiler VI

Dürwiß

 

 

 

 

Herr Willi Stiel

 

Stellvertreterin:

Frau Annette Petters

Eschweiler VII

Weisweiler

 

 

 

Herr Herbert Best

 

Stellvertreterin:

Frau Angelika Köhler

 

Die Wahlzeit des noch amtierenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Eschweiler IV, Herrn Rolshoven, endete bekanntlich bereits am 20.11.2013. Die Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk Eschweiler II wurde – was ebenfalls bekannt ist – nach entsprechender Antragstellung zum 01.04.2014 durch das Amtsgericht Eschweiler aus ihrem Schiedsamt entlassen.

 

Trotz wiederholter Bekanntmachung in der örtlichen Presse, im Amtsblatt der Stadt Eschweiler sowie auf der Homepage der Stadt Eschweiler, dass in den Schiedsamtsbezirken Eschweilen II und Eschweiler IV Schiedspersonen neu zu wählen seien, konnten die vorgenannten Schiedsstellen mangels Bewerber bislang nicht neu besetzt werden.

 

Die Vertretung in den beiden vorgenannten Schiedsamtsbezirken wird entsprechend der geltenden Vertretungsregelungen – jeweils gegenseitige Vertretung in den Schiedsamtsbezirken Eschweiler I und Eschweiler II sowie Eschweiler III und Eschweiler IV – derzeit durch die Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Eschweiler I, Herrn Danowski, und Eschweiler III, Frau Eichberg, sichergestellt.

 

Nachdem dieser Zustand durch das Amtsgericht Eschweiler gerügt wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Schiedsamtsbezirke für das Stadtgebiet Eschweiler mit Wirkung zum 01.04.2016 neu aufzuteilen. Beabsichtigt ist insoweit jeweils die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Eschweiler I und Eschweiler II zu einem neuen Schiedsamtsbezirk Eschweiler I sowie der Schiedsamtsbezirke Eschweiler III und Eschweiler IV zu einem neuen Schiedsamtsbezirk Eschweiler II. Die übrigen Schiedsamtsbezirke Eschweiler V bis Eschweiler VII sollen von der geplanten Neuaufteilung unberührt bleiben. Für diese Schiedsamtsbezirke würde sich lediglich die Bezeichnung in Form der Nummerierung mit römischen Zahlen ändern.

 

Entsprechend der Anlage 1 würde sich die Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke wie folgt darstellen:

 

Bezeichnung

Begrenzung

Eschweiler I

Stadtteil Röhe und Innenstadt, begrenzt

- nördlich durch die Autobahn,

- östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler,

- südlich durch die Talbahn,

- westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler

 

Eschweiler II

Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt

- nördlich durch die Talbahn,

- östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler,

- südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler,

- westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler

 

Eschweiler III

Kinzweiler, Hehlrath, St. Jöris

 

Eschweiler IV

Dürwiß

 

Eschweiler V

Weisweiler

 

Die so angedachte Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke wurde im Vorfeld seitens der Verwaltung eingehend mit den Schiedspersonen erörtert und einvernehmlich mit diesen abgestimmt.

 

Die Wahl der Schiedspersonen und ihrer Stellvertreter für die neuen Schiedsamtsbezirke Eschweiler I und Eschweiler II kann, da sie unter Berücksichtigung der Vorschriften des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) zu ergehen hat, erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Wahl einer Schiedsperson hat insoweit gemäß § 3 Abs. 2 SchAG NRW zunächst eine Bekanntmachung in geeigneter Form vorauszugehen, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können.

 

Um die Schiedsamtsbezirke in naher Zukunft wieder ordnungsgemäß besetzen zu können, empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat gemäß dem Beschlussentwurf zu entscheiden.

 


Die Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke wirkt sich infolge des damit verbundenen Wegfalls von zwei Schiedsamtsstellen – wenn auch nur geringfügig – finanziell positiv auf den Haushalt aus.

 


keine