Die Schiedsamtsbezirke für das Stadtgebiet Eschweiler werden mit Wirkung
zum 01.04.2016 entsprechend der Anlage 1 neu aufgeteilt.
Das Eschweiler Stadtgebiet ist seit
Jahrzehnten in insgesamt sieben Schiedsamtsbezirke unterteilt. Bei den sieben
Schiedsamtsbezirken handelt es sich gemäß Anlage 2 um die Schiedsamtsbezirke
Bezeichnung |
Begrenzung |
Schiedsperson |
Eschweiler I |
Stadtteil Röhe
und Teil Innenstadt, begrenzt - nördlich durch
die Autobahn, - östlich durch
Jülicher Straße/Kochsgasse/Langwahn, - südlich durch
die Talbahn |
Herr Reinhard
Danowski |
Eschweiler II |
Teil Innenstadt,
begrenzt - nördlich durch
die Autobahn, - östlich durch
die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, - südlich durch
die Talbahn, - westlich durch
Jülicher Straße/Kochsgasse/Langwahn |
zurzeit nicht
besetzt |
Eschweiler III |
Gebiet südlich
der Talbahn, begrenzt - nördlich und
westlich durch die Talbahn, - östlich durch
die Grachtstraße und einer Linie in deren südlicher Verlängerung |
Frau Roswitha
Eichberg |
Eschweiler IV |
Süd-Ost-Stadtteile,
Bergrath, Bohl, Volkenrath, Nothberg, Hastenrath, Scherpenseel |
Herr Heinz
Rolshoven |
Eschweiler V |
Kinzweiler,
Hehlrath, St. Jöris |
Herr Klaus Tiede Stellvertreter: Herr Thomas
Krause |
Eschweiler VI |
Dürwiß |
Herr Willi Stiel Stellvertreterin: Frau Annette
Petters |
Eschweiler VII |
Weisweiler |
Herr Herbert Best Stellvertreterin: Frau Angelika
Köhler |
Die Wahlzeit des noch amtierenden
Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Eschweiler IV, Herrn Rolshoven, endete
bekanntlich bereits am 20.11.2013. Die Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk
Eschweiler II wurde – was ebenfalls bekannt ist – nach entsprechender Antragstellung
zum 01.04.2014 durch das Amtsgericht Eschweiler aus ihrem Schiedsamt entlassen.
Trotz wiederholter Bekanntmachung in der
örtlichen Presse, im Amtsblatt der Stadt Eschweiler sowie auf der Homepage der
Stadt Eschweiler, dass in den Schiedsamtsbezirken Eschweilen II und Eschweiler
IV Schiedspersonen neu zu wählen seien, konnten die vorgenannten Schiedsstellen
mangels Bewerber bislang nicht neu besetzt werden.
Die Vertretung in den beiden vorgenannten
Schiedsamtsbezirken wird entsprechend der geltenden Vertretungsregelungen –
jeweils gegenseitige Vertretung in den Schiedsamtsbezirken Eschweiler I und
Eschweiler II sowie Eschweiler III und Eschweiler IV – derzeit durch die
Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Eschweiler I, Herrn Danowski, und
Eschweiler III, Frau Eichberg, sichergestellt.
Nachdem dieser Zustand durch das Amtsgericht
Eschweiler gerügt wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Schiedsamtsbezirke für
das Stadtgebiet Eschweiler mit Wirkung zum 01.04.2016 neu aufzuteilen.
Beabsichtigt ist insoweit jeweils die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke
Eschweiler I und Eschweiler II zu einem neuen Schiedsamtsbezirk Eschweiler I
sowie der Schiedsamtsbezirke Eschweiler III und Eschweiler IV zu einem neuen
Schiedsamtsbezirk Eschweiler II. Die übrigen Schiedsamtsbezirke Eschweiler V
bis Eschweiler VII sollen von der geplanten Neuaufteilung unberührt bleiben.
Für diese Schiedsamtsbezirke würde sich lediglich die Bezeichnung in Form der
Nummerierung mit römischen Zahlen ändern.
Entsprechend der Anlage 1 würde sich die
Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke wie folgt darstellen:
Bezeichnung |
Begrenzung |
Eschweiler I |
Stadtteil Röhe
und Innenstadt, begrenzt - nördlich durch
die Autobahn, - östlich durch
die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, - südlich durch
die Talbahn, - westlich durch
die Stadtgrenze Eschweiler |
Eschweiler II |
Gebiet südlich
der Talbahn, begrenzt - nördlich durch
die Talbahn, - östlich durch
die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, - südlich durch
die Stadtgrenze Eschweiler, - westlich durch
die Stadtgrenze Eschweiler |
Eschweiler III |
Kinzweiler,
Hehlrath, St. Jöris |
Eschweiler IV |
Dürwiß |
Eschweiler V |
Weisweiler |
Die so angedachte Neuaufteilung der
Schiedsamtsbezirke wurde im Vorfeld seitens der Verwaltung eingehend mit den
Schiedspersonen erörtert und einvernehmlich mit diesen abgestimmt.
Die Wahl der Schiedspersonen und ihrer
Stellvertreter für die neuen Schiedsamtsbezirke Eschweiler I und Eschweiler II
kann, da sie unter Berücksichtigung der Vorschriften des Gesetzes über das
Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz -
SchAG NRW) zu ergehen hat, erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Wahl
einer Schiedsperson hat insoweit gemäß § 3 Abs. 2 SchAG NRW zunächst eine
Bekanntmachung in geeigneter Form vorauszugehen, dass sich interessierte
Personen um das Amt bewerben können.
Um die Schiedsamtsbezirke in naher Zukunft
wieder ordnungsgemäß besetzen zu können, empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat
gemäß dem Beschlussentwurf zu entscheiden.
Die Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke wirkt sich infolge des damit verbundenen Wegfalls von zwei Schiedsamtsstellen – wenn auch nur geringfügig – finanziell positiv auf den Haushalt aus.
keine