Betreff
Feststellung des Altersvorsitzenden
Vorlage
205/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
Herr Konstantin
Theuer ist das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.
Es folgt das
Ratsmitglied Manfred Waltermann.
Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird der Rat zu seiner ersten Sitzung nach
der Neuwahl vom bisherigen Bürgermeister einberufen.
Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der Bürgermeister vom Vorsitzenden
(ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des
Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Mit Blick darauf, dass die Wahl der
ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erst in der konstituierenden
Sitzung erfolgt, übernimmt der Altersvorsitzende die Leitung der Sitzung.
Keine.
Keine.