Betreff
Feststellung des Altersvorsitzenden
Vorlage
205/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Herr Konstantin Theuer ist das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.

 

Es folgt das Ratsmitglied Manfred Waltermann.

 

 


Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird der Rat zu seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl vom bisherigen Bürgermeister einberufen.

 

Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der Bürgermeister vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Mit Blick darauf, dass die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erst in der konstituierenden Sitzung erfolgt, übernimmt der Altersvorsitzende die Leitung der Sitzung.

 


Keine.

 


Keine.