Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung bei Produkt 13 551 01 01 - Öffentliches Grün-, Sachkonto 52350000 - Erst. f. Aufw. von verb. Untern., Bet. u. Sonderv. -
Vorlage
382/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2015 bei dem bei Produkt 13 551 01 01 – Öffentliches Grün – geführten Sachkonto 52350000 - Erst. f. Aufw. von verb. Untern., Bet. u. Sonderv. - in Höhe von 80.000,00 € erteilt.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 52420100 – Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze - in Höhe von 45.000,00 € sowie bei dem bei Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – geführten Sachkonto 52350000 - Erst. f. Aufw. von. Verb. Untern., Bet. u. Sonderv. – in Höhe von 35.000,00 €.

 


Die Kontrolle und Reparatur der Spielgeräte auf den städtischen Spiel- und Bolzplätzen, auf Schulhöfen, an Kindergärten und auf Plätzen sowie der Elemente der Skateanlage sind Bestandteil des Leistungsvertrages mit der WBE GmbH. Sie werden im Rahmen der Pauschale „Grünflächenunterhaltung“ vergütet, d.h. eine genaue Abgrenzung des Aufwandes und der Kosten für diese Teilleistung des Vertrages besteht nicht.

 

Mit der Neufassung der „Dienstanweisung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf städtischen Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie Skateanlagen vom 24.10.2005“ wurden die Kontrollarten und -intervalle auf die zwischenzeitlich geltende DIN-Norm abgeändert. Für den sich daraus ergebenden Mehraufwand wurde übergangsweise eine Erhöhung vereinbart, die durch Aufzeichnungen der WBE im Folgejahr konkretisiert werden und somit eine genaue Kalkulation dieser Teilleistung des Pauschalvertrages ermöglichen sollte. Der vereinbarten Erhöhung des Entgeltes lag der Spielgeräte-/Einrichtungsbestand von 2006 zu Grunde.

 

Mit Schreiben vom 24.08.2015 stellt die WBE GmbH einen Antrag auf rückwirkende Anpassung der Leistungsentgelte für die Jahre 2011 bis 2015. Als Grund für die beantragte Anpassung wird der gravierende Zuwachs an Spielgeräten  für die Bereiche „Kinderspielplätze, Schulhöfe und Kindertagesstätten“ seit 2006 angeführt. Eine genaue Kalkulation der erbrachten Leistungen liegt nach wie vor nicht vor.

 

Die Zunahme der Spielgeräte in dem angeführten Zeitraum ist unstrittig vorhanden, so dass ein grundsätzlicher Anspruch der WBE GmbH auf eine Entgelterhöhung auf Grundlage des geltenden Vertrages gegeben ist. Dieser Anspruch besteht jedoch nur für die Jahre 2012 bis 2015. Die Forderung der WBE GmbH beläuft sich auf eine Summe von 144.027,00 €. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung ist vorgesehen, der WBE GmbH eine Abschlagszahlung in Höhe von 80.000,00 € zu gewähren. Dies entspricht für die Jahre 2012 bis 2015 einer durchschnittlichen Zahlung von 20.000,00 €/a. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der zeitnahen Vorlage prüffähiger Unterlagen durch die WBE GmbH und ist als Abschlagszahlung auf die noch zu verhandelnde Entgeltanpassung zu verstehen.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung 2015 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen aus Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als 50.000,00 € überschreiten.


  Produkt 13 551 01 01 - Öffentliches Grün –

Kostenstelle 66100000

Sachkonto 52350000 - Erst. f. Aufw. von verb. Untern., Bet. u. Sonderv. -  

Haushaltsansatz 2015

        1.360.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

        1.336.800,00 €

./. Anordnungen

        1.335.630,05 €

./. Mittelreservierungen

              1.169,95 €

./. geplanter Mehraufwand

             80.000,00 €

Benötigter Mehraufwand

             80.000,00 €

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 52420100 – Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze - in Höhe von 45.000,00 € sowie bei dem bei Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – geführten Sachkonto 52350000 - Erst. f. Aufw. von. Verb. Untern., Bet. u. Sonderv. – in Höhe von 35.000,00 €.


keine