Betreff
Betreuungskonzeption an der Willi-Fährmann-Schule zum Schuljahr 2016/17; Offener Ganztag und gebundener Ganztag
Vorlage
381/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 2 beigefügte Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

 


Der gemeinsame Schul- und Jugendhilfeausschuss befasste sich letztmalig in seiner Sitzung am 09.06.2015, der Rat in seiner Sitzung am 17.06.2015 mit der unter Sitzungsvorlage Nr. 176/15 behandelten Thematik zum Fortbestand der Willi-Fährmann-Schule.

 

In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Stolberg und Eschweiler, die vom Rat der Stadt Eschweiler am 17.06.2015 beschlossen wurde, ist u.a. unter § 3 Abs. 4 Satz 1 geregelt, dass die Organisation und Umsetzung des offenen Ganztags im Primarbereich an beiden Standorten federführend von der Stadt Eschweiler als Schulträger in Absprache mit der Stadt Stolberg übernommen wird. In der begründenden Vorlage Nr. 176/15 ist im Sachverhalt dazu ausgeführt, dass die bestehende OGS-Organisation am Teilstandort Stolberg zum Schuljahr 2015/16 zunächst unverändert fortgeführt werden sollte (und wird) vor dem Hintergrund, dass die Eltern ansonsten mit Blick auf die damals schon vorgesehene Änderung der OGS-Satzung innerhalb von 2 Jahren zweimal mit geänderten Beitragsforderungen und einer komplett neuen Organisation konfrontiert worden wären.

 

Damals war vorgesehen, diese Übergangslösung auf ein Jahr zu befristen und ab dem Schuljahr 2016/17 eine Angleichung der bestehenden verschiedenen Betreuungssysteme anzustreben. Bisher besteht am Teilstandort Eschweiler der gebundene Ganztag im Aufbau, so dass im nächsten Schuljahr die Jahrgangsstufen 5-9 dort im gebundenen Ganztag sind. Ein OGS-Angebot besteht in Eschweiler nicht. Eine aktuell im November 2015 seitens der Schule vorgenommene Bedarfsermittlung ergab, dass max. für 3 Eltern ein Nachfragebedarf in Eschweiler dokumentiert wurde. In Stolberg hingegen besteht seit Jahren ein OGS-Angebot für die Jahrgangsstufen 1-6, an dem bisher bis zu 25 Kinder teilnahmen. Auch für das nächste Schuljahr wurde dieser Bedarf bei der aktuell durchgeführten Erhebung nahezu bestätigt. Der bisherige dortige OGS-Träger, der Sozialdienst Kath. Frauen e.V. teilte am 19.11.2015 schriftlich mit, dass dort die Bereitschaft besteht, das bisherige Angebot noch ein weiteres Jahr aufrecht zu erhalten. Schulleitung und Träger traten nach intensiver Beratung über die bestehenden Optionen gemeinsam an die Verwaltung mit dem Wunsch heran, das bisherige Konzept noch um ein Schuljahr zu verlängern. Hierzu hat die Bezirksregierung im Vorfeld bereits die Zustimmung erteilt; diese wurde per Mail mit Datum vom 19.11.2015 nochmals bestätigt. Die Stadt Stolberg wurde bereits beteiligt und ist über den Wunsch der Schule informiert. Da sie weder finanziell noch organisatorisch betroffen ist, wurden keine Einwände erhoben.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, sich dem Wunsch der vor Ort Beteiligten anzuschließen und die bestehende als Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung um ein weiteres Schuljahr (entsprechend der als Anlage 2 beigefügten Entwurfsfassung) bis zum Ablauf des Schuljahres 2016/17 zu verlängern. Damit würde mit dem bisherigen Kooperationspartner Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Stolberg (SKF e.V.) der Offene Ganztag an der Willi-Fährmann-Schule – am Standort Stolberg, Talstraße – auch im aktuellen Schuljahr zu den bisherigen Rahmenbedingungen fortgeführt; hiermit verbunden würden von dort auch weiterhin die Essenversorgung sowie die Regelung des Beitragswesens in Verantwortung des SKF e.V. übernommen.

 

Demzufolge würden die für den Teilstandort beantragten Landeszuschüsse an den Kooperationspartner weitergeleitet, die Elternbeiträge von dort in Eigenregie vereinnahmt und auch die Essensversorgung in Regie des SkF e.V.durchgeführt.

 

Nach dem aktuellen Sachstand (November 2015) wurde zwischen der Schulleitung und dem Kooperationspartner vereinbart, für das kommende Schuljahr maximal 26 Schüler/innen in den offenen Ganztag am Teilstandort Stolberg Talstraße aufzunehmen. Auch für Schülerinnen und Schüler des Standortes Eschweiler Martin-Luther-Straße ist eine Teilnahme an dem Angebot möglich; für diese Fälle werden aktuell noch die Möglichkeiten eines Transports vom Unterrichtsort (Willi-Fährmann-Schule Standort Eschweiler) zum OGS-Standort Stolberg, Talstraße geprüft.

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 beträgt die Landeszuwendung ein OGS-Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf für das Schuljahr 2016/17 zunächst 1.464,00 €.

 

 

 

Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 12 Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann im vorliegenden Fall ein Festbetrag in Höhe von 512,00 € pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden.

Von dieser Möglichkeit wird an allen Offenen Ganztagsschulen in Trägerschaft der Stadt Eschweiler Gebrauch gemacht, so dass sich der Betrag der Landeszuwendung je OGS-Kind an der Willi-Fährmann-Schule auf 1.976,00 € erhöht. Die Landeszuwendung würde sich für das Schuljahr 2016/17 bei 26 OGS-Kindern auf 51.376,00 € belaufen.

Des Weiteren wird eine Betreuungspauschale in Höhe von 6.500,00 € gewährt. Diese Mittel werden unmittelbar vom Schulträger an den Kooperationspartner weitergeleitet.

 

Der SkF e.V. vereinnahmt – ungeachtet der OGS-Satzung der Stadt Eschweiler - einen pauschalen Elternbeitrag i.H.v. 50,00 € je Monat sowie 5 € je Monat für die Essensversorgung.

 

Ausgehend von der Tatsache, dass noch zahlreiche Einzelheiten zur OGS-Betreuung im Schuljahr 2017/18 zu klären sind (Essensversorgung, Transport von Kindern zum Teilstandort Stolberg Talstraße pp.), die Zahl der am offenen Ganztagsbetrieb teilnehmenden Kinder für die folgenden Schuljahre ebenso wenig feststeht wie die Schülerzahl insgesamt und demzufolge auch keine verlässliche Kalkulation der Zuschüsse, entstehende Kooperationsentgelte sowie die Elternbeiträge nach der entsprechenden Satzung möglich ist, wird die Verwaltung dies zu gegebener Zeit im Rahmen einer separaten Verwaltungsvorlage zur Beratung und Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 für 2017 nachholen und die Beteiligung des Schulausschusses sicherstellen.

 

Gemäß § 76 i.V.m § 65 Abs. 2 Ziffer 6 Schulgesetz NRW ist die Schulkonferenz zu beteiligen. Bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage lag noch keine Entscheidung der Schulkonferenz vor. Die Fortführung der bisherigen Betreuungskonzepte und die Unterzeichnung der als Anlage 2 beigefügten Kooperationsvereinbarung stehen daher unter dem Vorbehalt des hierzu noch zu fassenden Schulkonferenzbeschlusses.


Da es sich um die Weiterleitung von Zuschüssen des Landes an den Kooperationspartner handelt und die Ausgaben durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, hat die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.


keine