Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz
beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Einrichtung des gebundenen
Ganztagsbetriebs am Städtischen Gymnasium Eschweiler zum Schuljahr 2016/17 zu
beantragen.
Bedingt durch den bilingualen Unterrichtszweig am Städtischen Gymnasium
Eschweiler findet dort bereits ab der fünften Jahrgangsstufe Unterricht während
der Nachmittagsstunden statt. Auch die während der Nachmittagsstunden
stattfindenden Arbeitsgemeinschaften und die Hausaufgabenbetreuung erfreuen
sich bei den Schülerinnen und Schülern zunehmender Beliebtheit.
Seitens der Stadt Eschweiler wurden bei der Bezirksregierung Köln in der
Vergangenheit Zuschüsse aus dem Programm „Geld oder Stelle“ beantragt; die
finanziellen Mittel dienten der anteiligen Finanzierung der Beschäftigung einer
Aufsichtsperson im Bereich des Selbstlernzentrums von Seiten der Stadt
Eschweiler; der darüber hinausgehende Betrag wurde an den Förderverein des
Städtischen Gymnasiums Eschweiler für die Beschäftigung von Personal
weitergeleitet. Für das Schuljahr 2015/16 beträgt die Summe der Gesamtzuwendung
20.000,00 €.
Schulen können gemäß § 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW als Ganztagsschulen
geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom
23.12.2010 („Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“)
entscheidet der Schulträger darüber, ob eine Schule als gebundene
Ganztagsschule geführt wird. Vorher hört er die Schule an. Über deren
Stellungnahme entscheidet die Schulkonferenz. Zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Verwaltungsvorlage lagen noch keine Informationen über die
Entscheidungen der schulischen Gremien vor, da die Sitzungen der Schulpflegschaft
(23.11.), der Lehrerkonferenz (24.11.) sowie der Schulkonferenzen (26.11.) noch
ausstanden. Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung kundgetan.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach einer Betreuungsmöglichkeit für
Schülerinnen und Schüler im Nachmittagsbereich wurde von Seiten der Schule
bereits ein Konzept zur Umsetzung des gebundenen Ganztags am Städtischen
Gymnasium Eschweiler erstellt. Hierbei wurde auch auf die personellen,
sächlichen und schulorganisatorischen Belange eingegangen. Das Konzept ist der
Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Einführung des gebundenen Ganztags am Städtischen Gymnasium
Eschweiler wird seitens der Verwaltung vom Grundsatz her befürwortet und als
Standortvorteil für die Schule angesehen, zumal er ein Alleinstellungsmerkmal
im gymnasialen Angebot der Stadt Eschweiler darstellen würde. Dennoch sieht die
Verwaltung sich veranlasst, zu einzelnen Passagen des Konzepts Stellung zu
beziehen.
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Zu Seite
4 (F) bzw. Seite 5 (A) „Renovierungen im Schulgebäude“ bzw. „Baumaßnahmen /
Toilettenanlage“:
Die Sanierung der Toilettenanlage auf dem
Schulhof des Hauptgebäudes sollte im Laufe des Jahres 2015 erfolgen. Aus
ablauforganisatorischen Gründen in der Verwaltung verzögert sich die Umsetzung
auf das Jahr 2016.
·
Zu Seite
5 (A) „Baumaßnahmen“:
Auf den Seiten 5 und 6 sind einige
Baumaßnahmen und Ausstattungswünsche aufgeführt, die als „notwendige
Ressourcen, die vom Schulträger zu veranlassen sind“ betitelt wurden. In Gesprächen
seitens der zuständigen Fachämter mit der Schulleitung des Städtischen
Gymnasiums Eschweiler wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sowohl
die gewünschte Abflachung der Rampe zum Fahrradkeller als auch die gewünschte
Herrichtung des Rondells als zusätzlicher Versammlungsraum technisch nicht
unproblematisch und mit erheblichem Kostenaufwand verbunden wären. Die
Abflachung der Rampe würde einen Eingriff in die Bausubstanz des Schulhofes
darstellen und diesen erheblich verkleinern.
Das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz,
so dass die Schaffung eines zweiten Rettungsweges durch Öffnung des Portals
ebenfalls baulich wie genehmigungsrechtlich aufwändig wäre. Die Abflachung der
Rampe und Öffnung des Portals werden daher vom zuständigen Fachamt der
Verwaltung nicht empfohlen.
Ebenso wird ein neuer Standort für den
Musikraum gewünscht. Da der Verwaltung bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
der Umfang des damit verbundenen technischen Aufwands nicht bekannt war, kann
hierzu noch keine abschließende Stellungnahme erfolgen. Der finanzielle Aufwand
muss noch kalkuliert werden. Über die Umsetzbarkeit ist gegebenenfalls im
Rahmen der Haushaltsplanberatung für die Jahre 2017 ff. zu entscheiden.
·
Zu Seite
5 (A) „Baumaßnahmen / Ausstattung mit digitalen Medien“
Wie bereits dargestellt, setzt der Einsatz
von Laptops oder Tablets ein flächendeckendes WLAN in mehreren Gebäuden voraus.
Hiermit verbunden sind umfangreiche Arbeiten zur Datenverkabelung, zusätzliche
Stromversorgung sowie die Herrichtung eines zentralen Technikraums. In diesem
Rahmen muss – auch unter Beachtung der Auflagen von Brand- und Denkmalschutz –
von Kosten in mehrfach fünfstelliger Höhe ausgegangen werden.
Zusätzliche erhebliche Finanzmittel werden zudem
für die Beschaffung von Hard- und Software benötigt, wobei sich die Frage
stellt, inwieweit die Stadt hierbei als Schulträger, insbesondere hinsichtlich
der gewünschten Ausstattung der Lehrerarbeitsplätze, gefordert ist und wer
künftig den IT-Support hierfür leisten soll.
Zugleich sind in diesem Zusammenhang die
vorhandenen Verwaltungsarbeitsplätze in der Schule zu betrachten. Die Stadt ist
grundsätzlich bestrebt, auch diese Arbeitsplätze zu modernisieren und in das
gemeinsame Verwaltungsnetz einzubeziehen. Für alle angesprochenen Maßnahmen,
die zunächst noch detaillierter Planung bedürfen, sind allerdings bislang im
Haushalt 2016 und für die Folgejahre keine Finanzmittel geplant.
Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage der Nachmittagsbetreuung
schlägt die Verwaltung vor, die Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebes am
Städtischen Gymnasium Eschweiler zum Schuljahr 2016/17 bei der Bezirksregierung
Köln zu beantragen, wobei die Umsetzung der im Konzept aufgeführten baulichen
Änderungsbedarfe nicht als Bedingung für die Einführung des gebundenen Ganztags
zu sehen ist.
Zudem wird aufgrund der vorgegebenen Frist (30.12. eines Jahres)
vorgeschlagen, parallel bei der Bezirksregierung Köln die maximale Förderung
aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ für gebundene Ganztagsschulen im
Schuljahr 2016/17 zu beantragen.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom
31.07.2008 („Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen
Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote“) ist die Förderung von verschiedenen
Faktoren abhängig. Für das Schuljahr 2015/16 wurde der maximal mögliche Betrag
für Halbtagsschulen mit 300 bis 500 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe
I, insgesamt 20.000,00 €, beantragt.
Dieser Betrag würde sich durch die Einführung des gebundenen
Ganztagsbetriebs auf zunächst 60.000,00 € anstelle von 1,2 Lehrerstellen an
einer gebundenen Ganztagsschule mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern
erhöhen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt mehr als 300 Schülerinnen und
Schüler im gebundenen Ganztag unterrichtet werden, könnten 1,6 Lehrerstellen in
eine finanzielle Förderung i.H.v. 80.000,00 € umgewandelt werden.
Die Erhöhung der Landeszuwendungen aus dem Programm „Geld oder Stelle“ auf Sachkonto 41410000 bei Produkt 032170101 ginge einher mit einer Anpassung des zweckgebundenen Aufwands-Sachkontos 50190200 (ebenfalls Produkt 032170101). Da die Landeszuwendungen für ein Schul- und nicht für ein Haushaltsjahr gewährt werden, würde der jeweilige Ansatz im Haushaltsjahr 2016 41.700,00 € und ab dem Haushaltsjahr 2017 jeweils 60.000,00 € betragen. Eine Ansatzanpassung ist entbehrlich, da ein entsprechender Zweckbindungsvermerk enthalten ist.
keine