Betreff
Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs am Städtischen Gymnasium Eschweiler zum Schuljahr 2016/17
Vorlage
379/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Einrichtung des gebundenen Ganztagsbetriebs am Städtischen Gymnasium Eschweiler zum Schuljahr 2016/17 zu beantragen.

 


Bedingt durch den bilingualen Unterrichtszweig am Städtischen Gymnasium Eschweiler findet dort bereits ab der fünften Jahrgangsstufe Unterricht während der Nachmittagsstunden statt. Auch die während der Nachmittagsstunden stattfindenden Arbeitsgemeinschaften und die Hausaufgabenbetreuung erfreuen sich bei den Schülerinnen und Schülern zunehmender Beliebtheit.

 

Seitens der Stadt Eschweiler wurden bei der Bezirksregierung Köln in der Vergangenheit Zuschüsse aus dem Programm „Geld oder Stelle“ beantragt; die finanziellen Mittel dienten der anteiligen Finanzierung der Beschäftigung einer Aufsichtsperson im Bereich des Selbstlernzentrums von Seiten der Stadt Eschweiler; der darüber hinausgehende Betrag wurde an den Förderverein des Städtischen Gymnasiums Eschweiler für die Beschäftigung von Personal weitergeleitet. Für das Schuljahr 2015/16 beträgt die Summe der Gesamtzuwendung 20.000,00 €.

 

Schulen können gemäß § 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 („Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“) entscheidet der Schulträger darüber, ob eine Schule als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Vorher hört er die Schule an. Über deren Stellungnahme entscheidet die Schulkonferenz. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage lagen noch keine Informationen über die Entscheidungen der schulischen Gremien vor, da die Sitzungen der Schulpflegschaft (23.11.), der Lehrerkonferenz (24.11.) sowie der Schulkonferenzen (26.11.) noch ausstanden. Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung kundgetan.

 

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach einer Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler im Nachmittagsbereich wurde von Seiten der Schule bereits ein Konzept zur Umsetzung des gebundenen Ganztags am Städtischen Gymnasium Eschweiler erstellt. Hierbei wurde auch auf die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Belange eingegangen. Das Konzept ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Einführung des gebundenen Ganztags am Städtischen Gymnasium Eschweiler wird seitens der Verwaltung vom Grundsatz her befürwortet und als Standortvorteil für die Schule angesehen, zumal er ein Alleinstellungsmerkmal im gymnasialen Angebot der Stadt Eschweiler darstellen würde. Dennoch sieht die Verwaltung sich veranlasst, zu einzelnen Passagen des Konzepts Stellung zu beziehen.

 

·         Zu Seite 4 (F) bzw. Seite 5 (A) „Renovierungen im Schulgebäude“ bzw. „Baumaßnahmen / Toilettenanlage“:

Die Sanierung der Toilettenanlage auf dem Schulhof des Hauptgebäudes sollte im Laufe des Jahres 2015 erfolgen. Aus ablauforganisatorischen Gründen in der Verwaltung verzögert sich die Umsetzung auf das Jahr 2016.

 

·         Zu Seite 5 (A) „Baumaßnahmen“:

Auf den Seiten 5 und 6 sind einige Baumaßnahmen und Ausstattungswünsche aufgeführt, die als „notwendige Ressourcen, die vom Schulträger zu veranlassen sind“ betitelt wurden. In Gesprächen seitens der zuständigen Fachämter mit der Schulleitung des Städtischen Gymnasiums Eschweiler wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sowohl die gewünschte Abflachung der Rampe zum Fahrradkeller als auch die gewünschte Herrichtung des Rondells als zusätzlicher Versammlungsraum technisch nicht unproblematisch und mit erheblichem Kostenaufwand verbunden wären. Die Abflachung der Rampe würde einen Eingriff in die Bausubstanz des Schulhofes darstellen und diesen erheblich verkleinern.

Das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz, so dass die Schaffung eines zweiten Rettungsweges durch Öffnung des Portals ebenfalls baulich wie genehmigungsrechtlich aufwändig wäre. Die Abflachung der Rampe und Öffnung des Portals werden daher vom zuständigen Fachamt der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Ebenso wird ein neuer Standort für den Musikraum gewünscht. Da der Verwaltung bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage der Umfang des damit verbundenen technischen Aufwands nicht bekannt war, kann hierzu noch keine abschließende Stellungnahme erfolgen. Der finanzielle Aufwand muss noch kalkuliert werden. Über die Umsetzbarkeit ist gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatung für die Jahre 2017 ff. zu entscheiden.

 

 

·         Zu Seite 5 (A) „Baumaßnahmen / Ausstattung mit digitalen Medien“

Wie bereits dargestellt, setzt der Einsatz von Laptops oder Tablets ein flächendeckendes WLAN in mehreren Gebäuden voraus. Hiermit verbunden sind umfangreiche Arbeiten zur Datenverkabelung, zusätzliche Stromversorgung sowie die Herrichtung eines zentralen Technikraums. In diesem Rahmen muss – auch unter Beachtung der Auflagen von Brand- und Denkmalschutz – von Kosten in mehrfach fünfstelliger Höhe ausgegangen werden.

Zusätzliche erhebliche Finanzmittel werden zudem für die Beschaffung von Hard- und Software benötigt, wobei sich die Frage stellt, inwieweit die Stadt hierbei als Schulträger, insbesondere hinsichtlich der gewünschten Ausstattung der Lehrerarbeitsplätze, gefordert ist und wer künftig den IT-Support hierfür leisten soll.

Zugleich sind in diesem Zusammenhang die vorhandenen Verwaltungsarbeitsplätze in der Schule zu betrachten. Die Stadt ist grundsätzlich bestrebt, auch diese Arbeitsplätze zu modernisieren und in das gemeinsame Verwaltungsnetz einzubeziehen. Für alle angesprochenen Maßnahmen, die zunächst noch detaillierter Planung bedürfen, sind allerdings bislang im Haushalt 2016 und für die Folgejahre keine Finanzmittel geplant. 

 

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage der Nachmittagsbetreuung schlägt die Verwaltung vor, die Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebes am Städtischen Gymnasium Eschweiler zum Schuljahr 2016/17 bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, wobei die Umsetzung der im Konzept aufgeführten baulichen Änderungsbedarfe nicht als Bedingung für die Einführung des gebundenen Ganztags zu sehen ist.

 

Zudem wird aufgrund der vorgegebenen Frist (30.12. eines Jahres) vorgeschlagen, parallel bei der Bezirksregierung Köln die maximale Förderung aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ für gebundene Ganztagsschulen im Schuljahr 2016/17 zu beantragen.

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 („Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote“) ist die Förderung von verschiedenen Faktoren abhängig. Für das Schuljahr 2015/16 wurde der maximal mögliche Betrag für Halbtagsschulen mit 300 bis 500 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I, insgesamt 20.000,00 €, beantragt.

 

Dieser Betrag würde sich durch die Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs auf zunächst 60.000,00 € anstelle von 1,2 Lehrerstellen an einer gebundenen Ganztagsschule mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern erhöhen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt mehr als 300 Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztag unterrichtet werden, könnten 1,6 Lehrerstellen in eine finanzielle Förderung i.H.v. 80.000,00 € umgewandelt werden.

 


Die Erhöhung der Landeszuwendungen aus dem Programm „Geld oder Stelle“ auf Sachkonto 41410000 bei Produkt 032170101 ginge einher mit einer Anpassung des zweckgebundenen Aufwands-Sachkontos 50190200 (ebenfalls Produkt 032170101). Da die Landeszuwendungen für ein Schul- und nicht für ein Haushaltsjahr gewährt werden, würde der jeweilige Ansatz im Haushaltsjahr 2016 41.700,00 € und ab dem Haushaltsjahr 2017 jeweils 60.000,00 € betragen. Eine Ansatzanpassung ist entbehrlich, da ein entsprechender Zweckbindungsvermerk enthalten ist.


keine