Der Fortführung der
bisherigen Kooperation der Stadt Eschweiler und dem Sozialdienst Katholischer
Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler (SKF)
auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung „Präventionsberatung zur Vermeidung
von Wohnungslosigkeit“ (einschließlich der hierzu erforderlichen Allgemeinen
Sozialen Beratung) und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses in Höhe
von 27.100,00 € wird für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017 zugestimmt.
Der Sozialdienst
Katholischer Frauen e. V. Eschweiler
Ortsverein (SKF) hat mit Schreiben vom 10.06.2015 die Fortführung der
Bezuschussung einer halben Stelle für die
„Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“
(einschließlich der hierzu
erforderlichen Allgemeinen Sozialen Beratung - ASB) ab dem 01.01.2016 für die
Dauer von weiteren 2 Jahren beantragt.
Auf die begründenden
Ausführungen im als Anlage 1 beigefügten Antrag des SKF e. V. sowie auf die
Darstellung der Aufgabenwahrnehmung im Rechenschaftsbericht 2014 (Anlage 2),
welcher auch in der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses am 24.09.2015
vorgestellt und beraten wurde, wird Bezug genommen.
Mit Schreiben vom
13.11.2015 (Anlage 3) teilt die SPD-Stadtratsfraktion mit, die Fortführung der
Kooperation mit dem SKF e. V. im vorgenannten Aufgabenspektrum sowie unter den
bisherigen Konditionen zu unterstützen. Sie befürwortet eine an die geplante
Laufzeit des
Haushaltssicherungskonzeptes angepasste Vertragsdauer der Leistungsvereinbarung
bis zum 31.12.2017.
Bei der im Rahmen
einer Leistungsvereinbarung (Anlage 4) auf den SKF e. V. übertragenen Aufgabe
handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB),
die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener Verantwortlichkeit der Stadt
Eschweiler wahrzunehmen wäre. Andere im Antrag des SKF e. V. genannte
ASD-Aufgaben im Zuständigkeitsfeld SGB II / SGB XII sind durch den
Leistungsträger StädteRegion Aachen zu erfüllen beziehungsweise zu finanzieren
und werden im Rahmen der StädteRegionsumlage auch durch die Stadt Eschweiler
anteilig finanziert. Alternativ zur Aufgabenübertragung auf den SKF e. V. wären
bei Erledigung der Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit
eigenem städtischem Fachpersonal (50 % Beschäftigungsumfang, S 12, Stufe 2)
Personalkosten in vergleichbarer Höhe zum bisher an den SKF e. V. gezahlten
Zuschusses einzuplanen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kooperation mit dem SKF-Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage der bisherigen Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines Personalkosten-zuschusses in Höhe von 27.100,00 € über den 31.12.2015 hinaus für weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2017 fortzusetzen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für
das Jahr 2016 sowie die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2017 bis
2019 sehen bei Produkt 053510101 Bez.: Sonstige Soziale Angelegenheiten,
Sachkonto 53118090 Bez.: Allgemeiner Zuschuss an freie Wohlfahrtsverbände eine
entsprechende Mittelbereitstellung vor.
keine