Betreff
Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit; Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem SKF - Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler
Vorlage
376/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Fortführung der bisherigen Kooperation der Stadt Eschweiler und dem Sozialdienst Katholischer Frauen e. V.  Ortsverein Eschweiler (SKF) auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ (einschließlich der hierzu erforderlichen Allgemeinen Sozialen Beratung) und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 27.100,00 € wird für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017 zugestimmt.

 


Der Sozialdienst Katholischer Frauen e. V.  Eschweiler Ortsverein (SKF) hat mit Schreiben vom 10.06.2015 die Fortführung der Bezuschussung einer halben Stelle für die  „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ (einschließlich  der hierzu erforderlichen Allgemeinen Sozialen Beratung - ASB) ab dem 01.01.2016 für die Dauer von weiteren 2 Jahren beantragt.

 

Auf die begründenden Ausführungen im als Anlage 1 beigefügten Antrag des SKF e. V. sowie auf die Darstellung der Aufgabenwahrnehmung im Rechenschaftsbericht 2014 (Anlage 2), welcher auch in der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses am 24.09.2015 vorgestellt und beraten wurde, wird Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 13.11.2015 (Anlage 3) teilt die SPD-Stadtratsfraktion mit, die Fortführung der Kooperation mit dem SKF e. V. im vorgenannten Aufgabenspektrum sowie unter den bisherigen Konditionen zu unterstützen. Sie befürwortet eine an die geplante Laufzeit  des Haushaltssicherungskonzeptes angepasste Vertragsdauer der Leistungsvereinbarung bis zum 31.12.2017.

 

Bei der im Rahmen einer Leistungsvereinbarung (Anlage 4) auf den SKF e. V. übertragenen Aufgabe handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB), die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener Verantwortlichkeit der Stadt Eschweiler wahrzunehmen wäre. Andere im Antrag des SKF e. V. genannte ASD-Aufgaben im Zuständigkeitsfeld SGB II / SGB XII sind durch den Leistungsträger StädteRegion Aachen zu erfüllen beziehungsweise zu finanzieren und werden im Rahmen der StädteRegionsumlage auch durch die Stadt Eschweiler anteilig finanziert. Alternativ zur Aufgabenübertragung auf den SKF e. V. wären bei Erledigung der Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit eigenem städtischem Fachpersonal (50 % Beschäftigungsumfang, S 12, Stufe 2) Personalkosten in vergleichbarer Höhe zum bisher an den SKF e. V. gezahlten Zuschusses einzuplanen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kooperation mit dem SKF-Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage der bisherigen Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines Personalkosten-zuschusses in Höhe von 27.100,00 € über den 31.12.2015 hinaus für weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2017 fortzusetzen.


Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 sowie die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2017 bis 2019 sehen bei Produkt 053510101 Bez.: Sonstige Soziale Angelegenheiten, Sachkonto 53118090 Bez.: Allgemeiner Zuschuss an freie Wohlfahrtsverbände eine entsprechende Mittelbereitstellung vor.

 


keine