Betreff
Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt 115380201 und 125410101 - Erneuerung Peter-Paul-Straße/ Parkstraße -
Vorlage
046/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen bei

·      Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB011 Neugestaltung Peter-Paul-Straße/ Parkstraße -, in Höhe von 300.000,00 € (Auszahlung) und 830.000,00 € (VE) und

·      Produkt 115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, IV14AIB008 – Kanalbaumaßnahme Peter-Paul-Straße/Parkstraße -, in Höhe von 200.000,00 € (Auszahlung) und 500.000,00 € (VE) erteilt.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch Minderauszahlungen bei

·      Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002
- Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -; IV13AIB016/VE14AIB002 – Umgestaltung Marktplatz einschl. Marktstraße in Höhe von 380.000,00 € (Auszahlung) und 400.000,00 € (VE) und bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, VE14AIB003 - Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in Höhe von 430.000,00 € (VE) sowie

·      Produkt 115380201-Entwässerung und Abwasserbeseitigung -; Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV13AIB011/VE14AIB006 - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in Höhe von 200.000,00 € (Auszahlung) und 500.000,00 (VE).

 


Im Oktober 2009 gab der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den Startschuss für die Fortschreibung des in den Jahren 1998 bis 2002 aufgestellten „Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes Innenstadt Eschweiler“. In dem daraufhin erarbeiteten Entwurf des "Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Innenstadt-Nord“ ist ein Maßnahmenplan enthalten, der im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 22.03.2012 vorgestellt wurde. Am 04.07.2012 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler, dass das "IHK Innenstadt-Nord" sowie der darin enthaltene Maßnahmenplan die Grundlage städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und somit auch die Grundlage eines Förderantrages bilden sollen (vgl. VV-Nr.: 206/12).

Am 16.08.2013 (zuletzt aktualisiert am 11.10.2013) stellte die Verwaltung den Antrag bei der Bezirksregierung Köln, Zuwendungen des Landes und des Bundes für die im "IHK Innenstadt-Nord" aufgezeigten Maßnahmen zu gewähren. Um das Gesamtziel des "IHK Innenstadt-Nord" trotz angespannter Haushaltslage erreichen zu können, wurden die im Förderantrag aufgeführten Einzelmaßnahmen u. a. entsprechend der bis 2017 nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geordnet. Ein Kassenwirksamkeitsplan für die Einzelmaßnahmen (2014 – 2017) war Teil des Förderantrages.

Die Bezirksregierung Köln bewilligte mit Bescheid vom 05.11.2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.869.000,00 €. Der Bewilligungsrahmen entspricht dem von der Stadt aufgestellten voraussichtlichen Kassenwirksamkeitsplan für die Einzelmaßnahmen:

 

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

Bewilligte Landes- und

Bundesmittel

418.000,00 €

969.100,00 €

338.400,00 €

114.000,00 €

Unter Beachtung der „Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen“ für die Zuwendungen können die Fördermittel in den Jahren 2014 bis 2017 in der o. a. Höhe für fällige Zahlungen abgerufen werden.

Entsprechend des abgestimmten Maßnahmenplanes sollte in diesem Jahr mit der Umgestaltung des Eschweiler Marktes begonnen werden; im Anschluss daran war die Umgestaltung der Peter-Paul-Straße vorgesehen.

Zum Ende letzten Jahres kam in der Frage der weiteren Nutzung bzw. des Verkaufs des derzeitig größtenteils leerstehenden "City-Center- und Hertie-Komplexes" Bewegung. Nachdem bereits eine grundsätzliche Einigung über den Erwerb der vorderen Gewerbeeinheit (City-Center) erfolgte, laufen derzeitig die Gespräche des gleichen Interessenten mit dem anderen Grundstückseigentümer über den Erwerb der verbleibenden Gewerbeeinheit (ehemaliger Hertie-Komplex). Seitens aller Beteiligten wird eine Einigung über den grundsätzlichen Eigentumsübergang bis Mitte des Jahres angestrebt, so dass zu diesem Zeitpunkt die gesamte Gewerbeeinheit "City-Center- und Hertie-Komplex“ einen neuen Eigentümer hat.

Wegen der besonderen Bedeutung des „City-Center- und Hertie-Komplexes“ für das Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" und der unmittelbaren Nachbarschaft der Immobilie zum Markt sollten aus Sicht der Verwaltung die weiteren Ausbauplanungen für den Markt vorläufig zurückgestellt werden, um in den nächsten Monaten gemeinsam mit dem neuen Eigentümer der Immobilie die weiteren Ausbauplanungen für diesen Bereich abzustimmen.

Nach dem vorliegenden Zuwendungsbescheid mit seinen „Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen“ darf die Zuwendung nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Ruft die Stadt Eschweiler Zuwendungen ab, obwohl noch keine entsprechenden Ausgaben dagegen stehen, sind erhebliche Vorfälligkeitszinsen zu zahlen (Zinssatz: 5 % über dem Basiszinssatz).

Eine Verschiebung der Kassenwirksamkeit auf Folgejahre ist nicht möglich. Werden die Zuwendungen nicht abgerufen, gehen diese in den Landes- bzw. Bundeshaushalt zurück.

Um für den Bereich Markt ein abgestimmtes Konzept mit den neuen Eigentümern des City-Centers ausarbeiten zu können, soll aus fördertechnischen Gründen die Umgestaltung der Peter-Paul-Straße vorgezogen und mit dieser Maßnahme bereits in diesem Jahr begonnen werden. Diese Vorgehensweise ist förderunschädlich. Die Fahrbahn wie auch der Kanal sind zudem in einem sehr schlechten Zustand, so dass das Vorziehen der Maßnahmen sinnvoll ist. Nach der derzeitig aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Ausbaukosten für die Straße inkl. Nebenanlagen auf rd. 1.130.000,00 € sowie die Kosten für die Erneuerung des Kanals auf rd. 700.000,00 €.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.

Nach § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als 50.000,00 € überschreiten.

 


 

Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen –

Kostenstelle 66000000

Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau –

IV15AIB011 – Neugestaltung Peter-Paul-Straße -

Haushaltsansatz

0,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

0,00 €

./. geplante Soll-Auszahlung

1.130.000,00 €

Benötigte Mittel 2014

300.000,00 €

Benötigte Verpflichtungsermächtigung

830.000,00 €

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 12 541 01 01- Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -; IV13AIB016/ VE14AIB002 – Umgestaltung Marktplatz einschl. Marktstraße - in Höhe von 380.000,00 € (Auszahlung) und 400.000,00 € (VE) sowie bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, VE14AIB003 - Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in Höhe von 430.000,00 € (VE).

 

Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –

Kostenstelle 66000000

Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau –

IV14AIB008 – Kanalbaumaßnahme Peter-Paul-Straße/ Parkstraße -

Haushaltsansatz

0,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

0,00 €

./. geplante Soll-Auszahlung

700.000,00 €

Benötigte Mittel 2014

200.000,00 €

Benötigte Verpflichtungsermächtigung

500.000,00 €

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -; Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV13AIB011/VE14AIB006 - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in Höhe von 200.000,00 € (Auszahlung) und 500.000,00 (VE).

 

Der Beginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße verschiebt sich nach derzeitiger Sachlage auf das Folgejahr, da noch Abstimmungsbedarf mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen sowie dem Wasserverband Eifel-Rur bezüglich des verrohrten Gewässers „Hörschberg“ besteht, so dass die Haushaltsmittel zur Deckung herangezogen werden können. 


keine