Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von
außerplanmäßigen Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen bei
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Produkt
125410101 - Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 -
Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB011 Neugestaltung
Peter-Paul-Straße/ Parkstraße -, in Höhe von 300.000,00 € (Auszahlung) und
830.000,00 € (VE) und
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Produkt
115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, IV14AIB008
– Kanalbaumaßnahme Peter-Paul-Straße/Parkstraße -, in Höhe von 200.000,00 €
(Auszahlung) und 500.000,00 € (VE) erteilt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlungen sowie
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch Minderauszahlungen bei
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Produkt
125410101 - Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002
- Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -; IV13AIB016/VE14AIB002 –
Umgestaltung Marktplatz einschl. Marktstraße in Höhe von 380.000,00 €
(Auszahlung) und 400.000,00 € (VE) und bei Produkt 12 541 01 01 –
Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 Zugang geleistete
Anzahlungen, Anlagen im Bau, VE14AIB003 - Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße -
in Höhe von 430.000,00 € (VE) sowie
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Produkt
115380201-Entwässerung und Abwasserbeseitigung -; Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV13AIB011/VE14AIB006 - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in
Höhe von 200.000,00 € (Auszahlung) und 500.000,00 (VE).
Im Oktober 2009 gab der Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den Startschuss für die Fortschreibung
des in den Jahren 1998 bis 2002 aufgestellten „Entwicklungs- und
Citymanagementkonzeptes Innenstadt Eschweiler“. In dem daraufhin erarbeiteten
Entwurf des "Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Innenstadt-Nord“ ist
ein Maßnahmenplan enthalten, der im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 22.03.2012
vorgestellt wurde. Am 04.07.2012 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler, dass
das "IHK Innenstadt-Nord" sowie der darin enthaltene Maßnahmenplan
die Grundlage städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und somit auch die Grundlage
eines Förderantrages bilden sollen (vgl. VV-Nr.: 206/12).
Am 16.08.2013 (zuletzt aktualisiert am
11.10.2013) stellte die Verwaltung den Antrag bei der Bezirksregierung Köln,
Zuwendungen des Landes und des Bundes für die im "IHK
Innenstadt-Nord" aufgezeigten Maßnahmen zu gewähren. Um das Gesamtziel des
"IHK Innenstadt-Nord" trotz angespannter Haushaltslage erreichen zu
können, wurden die im Förderantrag aufgeführten Einzelmaßnahmen u. a.
entsprechend der bis 2017 nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
geordnet. Ein Kassenwirksamkeitsplan für die Einzelmaßnahmen (2014 – 2017) war
Teil des Förderantrages.
Die Bezirksregierung Köln bewilligte mit
Bescheid vom 05.11.2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.869.000,00 €. Der
Bewilligungsrahmen entspricht dem von der Stadt aufgestellten voraussichtlichen
Kassenwirksamkeitsplan für die Einzelmaßnahmen:
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Bewilligte Landes- und Bundesmittel |
418.000,00 € |
969.100,00 € |
338.400,00 € |
114.000,00 € |
Unter Beachtung der „Allgemeinen und
Besonderen Nebenbestimmungen“ für die Zuwendungen können die Fördermittel in
den Jahren 2014 bis 2017 in der o. a. Höhe für fällige Zahlungen abgerufen
werden.
Entsprechend des abgestimmten
Maßnahmenplanes sollte in diesem Jahr mit der Umgestaltung des Eschweiler
Marktes begonnen werden; im Anschluss daran war die Umgestaltung der
Peter-Paul-Straße vorgesehen.
Zum Ende letzten Jahres kam in der Frage der
weiteren Nutzung bzw. des Verkaufs des derzeitig größtenteils leerstehenden
"City-Center- und Hertie-Komplexes" Bewegung. Nachdem bereits eine
grundsätzliche Einigung über den Erwerb der vorderen Gewerbeeinheit
(City-Center) erfolgte, laufen derzeitig die Gespräche des gleichen Interessenten
mit dem anderen Grundstückseigentümer über den Erwerb der verbleibenden
Gewerbeeinheit (ehemaliger Hertie-Komplex). Seitens aller Beteiligten wird eine
Einigung über den grundsätzlichen Eigentumsübergang bis Mitte des Jahres
angestrebt, so dass zu diesem Zeitpunkt die gesamte Gewerbeeinheit
"City-Center- und Hertie-Komplex“ einen neuen Eigentümer hat.
Wegen der besonderen Bedeutung des
„City-Center- und Hertie-Komplexes“ für das Sanierungsgebiet
"Innenstadt-Nord" und der unmittelbaren Nachbarschaft der Immobilie
zum Markt sollten aus Sicht der Verwaltung die weiteren Ausbauplanungen für den
Markt vorläufig zurückgestellt werden, um in den nächsten Monaten gemeinsam mit
dem neuen Eigentümer der Immobilie die weiteren Ausbauplanungen für diesen
Bereich abzustimmen.
Nach dem vorliegenden Zuwendungsbescheid mit
seinen „Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen“ darf die Zuwendung nur
soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten
nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Ruft die Stadt
Eschweiler Zuwendungen ab, obwohl noch keine entsprechenden Ausgaben dagegen
stehen, sind erhebliche Vorfälligkeitszinsen zu zahlen (Zinssatz: 5 % über dem
Basiszinssatz).
Eine Verschiebung der Kassenwirksamkeit auf
Folgejahre ist nicht möglich. Werden die Zuwendungen nicht abgerufen, gehen
diese in den Landes- bzw. Bundeshaushalt zurück.
Um für den Bereich Markt ein abgestimmtes
Konzept mit den neuen Eigentümern des City-Centers ausarbeiten zu können, soll
aus fördertechnischen Gründen die Umgestaltung der Peter-Paul-Straße vorgezogen
und mit dieser Maßnahme bereits in diesem Jahr begonnen werden. Diese
Vorgehensweise ist förderunschädlich. Die Fahrbahn wie auch der Kanal sind
zudem in einem sehr schlechten Zustand, so dass das Vorziehen der Maßnahmen
sinnvoll ist. Nach der derzeitig aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die
Ausbaukosten für die Straße inkl. Nebenanlagen auf rd. 1.130.000,00 € sowie die
Kosten für die Erneuerung des Kanals auf rd. 700.000,00 €.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen
überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.
Nach § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2014
gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des §
83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um
mehr als 50.000,00 € überschreiten.
Produkt
12 541 01 01 – Gemeindestraßen – Kostenstelle
66000000 Sachkonto
09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau – IV15AIB011
– Neugestaltung Peter-Paul-Straße - |
|
Haushaltsansatz |
0,00 € |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
0,00 € |
./. geplante Soll-Auszahlung |
1.130.000,00 € |
Benötigte Mittel 2014 |
300.000,00 € |
Benötigte Verpflichtungsermächtigung |
830.000,00 € |
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung sowie
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 12 541
01 01- Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete
Anzahlungen, Anlagen im Bau -; IV13AIB016/ VE14AIB002 – Umgestaltung Marktplatz
einschl. Marktstraße - in Höhe von 380.000,00 € (Auszahlung) und 400.000,00 €
(VE) sowie bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, VE14AIB003 -
Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in Höhe von 430.000,00 € (VE).
Produkt
11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – Kostenstelle
66000000 Sachkonto
09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau – IV14AIB008
– Kanalbaumaßnahme Peter-Paul-Straße/ Parkstraße - |
|
Haushaltsansatz |
0,00 € |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
0,00 € |
./. geplante Soll-Auszahlung |
700.000,00 € |
Benötigte Mittel 2014 |
200.000,00 € |
Benötigte Verpflichtungsermächtigung |
500.000,00 € |
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung sowie
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538
02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -; Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV13AIB011/VE14AIB006 - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße - in
Höhe von 200.000,00 € (Auszahlung) und 500.000,00 (VE).
Der Beginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße verschiebt sich nach derzeitiger Sachlage auf das Folgejahr, da noch Abstimmungsbedarf mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen sowie dem Wasserverband Eifel-Rur bezüglich des verrohrten Gewässers „Hörschberg“ besteht, so dass die Haushaltsmittel zur Deckung herangezogen werden können.
keine