Betreff
Entschließungsantrag des Landtages NRW zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt
Vorlage
366/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Landtag des Landes NRW hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich mit dem Thema „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ beschäftigen soll. Mit Schreiben vom 26.08.2015 hat diese Arbeitsgruppe der Präsidentin des Landtages NRW entsprechende Handlungsempfehlungen überreicht. Auf Basis dieser Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ des Landes NRW werden diverse Verbesserungen für kommunale Mandatsträger angestrebt.

Ein wesentlicher finanzieller Aspekt liegt in der beabsichtigten Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung- EntschVO).

 

Die Arbeitsgruppe sprach die nachfolgenden Empfehlungen aus:

 

  1. Die EntschVO soll dahingehend geändert werden, dass zum 01.01.2016 eine einmalige deutliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 10%  für Ratsmitglieder vorgenommen werden soll.
  2. Zudem soll eine Erweiterung und Anhebung der Aufwandsentschädigung zugunsten von stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erfolgen. Hierfür soll zum einen geregelt werden, dass eine Fraktion bereits ab einer Fraktionsstärke von 8 Mitgliedern (bisher: 10 Mitglieder) als „große Fraktion“ gilt, in der ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender gewählt werden kann. Ab einer Zahl von 16 Mitgliedern (bisher: 20 Mitglieder) soll sich die Zahl der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden auf zwei und ab einer Zahl von 24 Mitgliedern (bisher: 30 Mitglieder) auf drei erhöhen. Darüber hinaus sollen die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einen Anteil von 50% der Aufwandsentschädigung erhalten, die ein Fraktionsvorsitzender einer großen Fraktion erhält.
  3. Neu eingeführt werden soll zudem eine zusätzliche einfache Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden in den Räten. 

 

Gemäß Auskunft des Städte- und Gemeindebundes steht nunmehr eine entsprechende Beschlussfassung des Landtages in Kürze an. Hierzu wird auch auf den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP verwiesen.

 


Bei Umsetzung des Vorhabens gem. Entschließungsantrag entsteht für die Stadt Eschweiler ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von ca. 106.000 €.

 


-keine-