Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen
Vorlage
357/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die nachfolgenden Änderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses, des Planungs-, Umwelt-, und Bauausschusses sowie in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen.

Bestellt werden:

 

a)

-          Frau Andrea Rahmen anstelle von Frau Melanie Urban als beratendes Mitglied und

-          Frau Melanie Urban anstelle von Frau Silke Kirchvogel als stellvertretendes beratendes Mitglied

-          Herr Marc Müller anstelle von Herrn Mark Pützer als stimmberechtigtes Mitglied

 

in den Jugendhilfeausschuss.

 

b)

-          Herr Wilfried Berndt anstelle von Herrn Marc Müller als stimmberechtigtes Mitglied

 

in den Planungs-, Umwelt-, und Bauausschuss.

 

c)

-          Herr Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in den Verwaltungsrat AöR „Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler – BKJ“

-          Frau Renée Grafen anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in den Aufsichtsrat Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH

-          Herr Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in die Gesellschafterversammlung Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH

-          Herr Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als stellvertretendes Mitglied (von Wolfgang Peters) in den Aufsichtsrat Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG

-          Herr Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in die Gesellschafterversammlung Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG

 


Am 26.10.2015 haben Neuwahlen des Jugendamtselternbeirates stattgefunden. Neue Vorsitzende ist nun Frau Andrea Rahmen; erste stellvertretende Vorsitzende ist Frau Melanie Urban.

 

Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 AG-KJHG gehört eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. Nach § 5 Abs. 2 AG-KJHG ist zudem für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach Absatz 1 Nummern 3 bis 9 eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Gemäß § 3 AG-KJHG i.V.m. § 41 Abs. 1 Buchst. b) und § 58 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Mit Schreiben vom 28.10.2015 (als Anlage beigefügt) beantragt die CDU-Fraktion darüber hinaus weitere Änderungen in verschiedenen Gremien sowie in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen.

 

Rechtliche Betrachtung:

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Person oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Hinweis:

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO kein Stimmrecht.

 


-keine-

 


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