Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die
nachfolgenden Änderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses, des
Planungs-, Umwelt-, und Bauausschusses sowie in Organen juristischer Personen
und Personenvereinigungen.
Bestellt werden:
a)
-
Frau
Andrea Rahmen anstelle von Frau Melanie Urban als beratendes Mitglied und
-
Frau
Melanie Urban anstelle von Frau Silke Kirchvogel als stellvertretendes
beratendes Mitglied
-
Herr
Marc Müller anstelle von Herrn Mark Pützer als stimmberechtigtes Mitglied
in den
Jugendhilfeausschuss.
b)
-
Herr
Wilfried Berndt anstelle von Herrn Marc Müller als stimmberechtigtes Mitglied
in den Planungs-,
Umwelt-, und Bauausschuss.
c)
-
Herr
Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in den Verwaltungsrat
AöR „Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler
– BKJ“
-
Frau
Renée Grafen anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in den Aufsichtsrat
Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH
-
Herr
Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in die
Gesellschafterversammlung Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH
-
Herr
Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als stellvertretendes Mitglied
(von Wolfgang Peters) in den Aufsichtsrat Strukturförderungsgesellschaft
Eschweiler mbH & Co. KG
-
Herr
Hans-Josef Berndt anstelle von Herrn Mark Pützer als Mitglied in die
Gesellschafterversammlung Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH &
Co. KG
Am 26.10.2015 haben Neuwahlen des Jugendamtselternbeirates stattgefunden.
Neue Vorsitzende ist nun Frau Andrea Rahmen; erste stellvertretende Vorsitzende
ist Frau Melanie Urban.
Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 AG-KJHG gehört eine Vertreterin oder ein Vertreter
aus dem Jugendamtselternbeirat dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied
an. Nach § 5 Abs. 2 AG-KJHG ist zudem für jedes beratende Mitglied des
Jugendhilfeausschusses nach Absatz 1 Nummern 3 bis 9 eine Stellvertreterin oder
ein Stellvertreter zu bestellen.
Gemäß § 3 AG-KJHG i.V.m. § 41 Abs. 1 Buchst. b) und § 58 GO NRW obliegt
dem Rat die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Mit Schreiben vom 28.10.2015 (als Anlage beigefügt) beantragt die
CDU-Fraktion darüber hinaus weitere Änderungen in verschiedenen Gremien sowie
in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen.
Rechtliche
Betrachtung:
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Person oder Gruppe, welcher das
Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7
GO NRW).
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO
NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der
Rat gem. § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach §
50 Abs. 2 GO NRW.
Hinweis:
Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO kein Stimmrecht.
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