1.) Der Sachverhalt
wird zur Kenntnis genommen.
2.) Der Antrag des
SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. vom 24.09.2015 zur Erlangung von
Fördermitteln zur
Asphaltierung des Weges einschließlich der
Installierung einer Drainage zum adäquaten Ablauf von Nieder-
schlägen sowie zur Errichtung eines
Naturrasenkleinspielfeldes auf der freien Rasenfläche neben dem Rasen-
platz wird abgelehnt.
Mit Schreiben vom
24.09.2015 (Anlage 1) beantragte des SC Bewegung Laurenzberg 1932
e.V. nachfolgende Projekte aus den Mitteln des Bundesprogramms Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu
finanzieren:
Projekt 1:
Asphaltieren des
Weges vom Eingangstor des Sportplatzes bis zum Beginn des Pflasters vor dem
Vereinsheim sowie Installierung einer Drainage, die einen adäquaten Ablauf von
Niederschlägen gewährleistet.
Projekt 2:
Errichtung eines
Naturrasenkleinspielfeldes auf der freien Rasenfläche neben dem Rasenplatz.
Förderfähig sind
investive und investitionsvorbereitende Projekte:
- Sportstätten (z.B.
öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von
Vereinen ge-
nutzte kommunale Sportstätten, öffentlich
genutzte Schwimmhallen) sowie
- Jugend – und
Kultureinrichtungen (z.B. Kinderbereuungseinrichtungen und Schulen, die
explizit einen Baustein
im Rahmen der integrierten sozialen
Quartiersentwicklung darstellen (Öffnung zum Quartier), Jugendhäuser,
Laienspielhäuser.
Nachfolgende
auszugsweise aufgeführte Punkte müssen erfüllt sein:
- Antragsberechtigt
und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu
fördernde Projekt
befindet.
- Für die
Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder
Gemeinderatsbeschlusses notwendig.
- Der Antrag muss die
Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde und
keine
weitere öffentliche Förderung für die
geplanten Maßnahmen besteht.
- Der Antrag ist mit
dem Beschluss des Stadt – oder Gemeinderates über den Erhebungsbogen bis
13.11.2015
dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBSR) sowie als unterzeichneter Ausdruck dem
BBSR und dem für Städtebauförderung zuständigen Landes-
ressort (zur städtebaulichen Stellungnahme)
zuzusenden (Poststempel 16.11.2015). Ein zu diesem Zeitpunkt
noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann
bis zum 04.12.2015 (Poststempel) nachgereicht werden.
Die Projekte im
Rahmen des Förderprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden.
Grundsätzlich übernimmt der Bund 45% und die Kommune 55 % des Anteils, bei
Kommunen mit Haushaltsnotlage Bund 90 % und Kommune 10%. Eine Haushaltsnotlage
bedingt durch einen nicht ausgeglichenen Haushalt bzw. Fortschrei-bung des
Haushaltssicherungskonzeptes wird auf Antrag durch die Kommunalaufsicht
bescheinigt (Anlage 2).
Beurteilung der beantragten Projekte in Bezug auf die
ergangenen Förderrichtlinien:
Projekt 1:
Gefördert werden
u.a. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen. Die vom
Verein beantragte Asphaltierung des Weges vom Eingangstor des Sportplatzes bis
zum Beginn des Pflasters vor dem Vereinsheim sowie Installierung einer
Drainage, die einen adäquaten Ablauf von Niederschlägen gewährleistet, zählt
jedoch nicht zu baulichen Nebenanlagen – wie z.B. Sportheime.
Projekt 2:
Aus Sicht des
Vereins ist die Beantragung des Projektes durchaus sinnvoll. Allerdings verfügt
der SC Bewegung Laurenzberg zum einen über jeweils einen Tennen – und Rasenplatz
und zum anderen liegen in unmittelbarer Nähe zwei Tennen – und ein Rasenplatz
des FC Germania Dürwiß. Diese könnten in Absprache zwischen den Vereinen auch
mit genutzt werden.
Mit Blick auf die
aktuelle Situation der Fußballvereine und unter Beachtung der im GPA-Bericht
getätigten Aussage zur Überdimensionierung der vorhandenen Sportplätze in
Eschweiler, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage
sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die geäußerten Wünsche des Vereins
(auch nicht anteilmäßig) zu finanzieren.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den Antrag des SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. vom
24.09.2015 zur Erlangung von Fördermitteln zur Asphaltierung des Weges
einschließlich der Installierung einer Drainage zum adäquaten Ablauf von
Niederschlägen sowie der Errichtung eines Naturrasenkleinspielfeldes auf der
freien Rasenfläche neben dem Rasenplatz abzulehnen.
Um dem Antrag des SC
Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. Rechnung zu tragen, wurden – vorbehaltlich der
Entscheidung der politischen Gremien - zur Fristwahrung und antragsschützend
die mit der Entscheidungsfin-dung beauftragten Stellen angeschrieben.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.