Betreff
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur; hier: Antrag des SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. vom 24.09.2015
Vorlage
351/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.) Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.) Der Antrag des SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. vom 24.09.2015 zur Erlangung von Fördermitteln zur

     Asphaltierung des Weges einschließlich der Installierung einer Drainage zum adäquaten Ablauf von Nieder-

     schlägen sowie zur Errichtung eines Naturrasenkleinspielfeldes auf der freien Rasenfläche neben dem Rasen-

     platz wird abgelehnt.

 

 

 


 

Mit Schreiben vom 24.09.2015 (Anlage 1) beantragte des SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. nachfolgende Projekte aus den Mitteln des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu finanzieren:

 

Projekt 1:

 

Asphaltieren des Weges vom Eingangstor des Sportplatzes bis zum Beginn des Pflasters vor dem Vereinsheim sowie Installierung einer Drainage, die einen adäquaten Ablauf von Niederschlägen gewährleistet.

 

Projekt 2:

 

Errichtung eines Naturrasenkleinspielfeldes auf der freien Rasenfläche neben dem Rasenplatz.

 

Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:

 

- Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen ge-

   nutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie

 

- Jugend – und Kultureinrichtungen (z.B. Kinderbereuungseinrichtungen und Schulen, die explizit einen Baustein

   im Rahmen der integrierten sozialen Quartiersentwicklung darstellen (Öffnung zum Quartier), Jugendhäuser,

   Laienspielhäuser.

 

Nachfolgende auszugsweise aufgeführte Punkte müssen erfüllt sein:

 

- Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt

  befindet.

 

- Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses notwendig.

 

- Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde und keine    

  weitere öffentliche Förderung für die geplanten Maßnahmen besteht.

 

- Der Antrag ist mit dem Beschluss des Stadt – oder Gemeinderates über den Erhebungsbogen bis 13.11.2015

  dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  (BBSR) sowie als unterzeichneter Ausdruck dem BBSR und dem für Städtebauförderung zuständigen Landes-

  ressort (zur städtebaulichen Stellungnahme) zuzusenden (Poststempel 16.11.2015). Ein zu diesem Zeitpunkt    

  noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann bis zum 04.12.2015 (Poststempel) nachgereicht werden.

 

Die Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Grundsätzlich übernimmt der Bund 45% und die Kommune 55 % des Anteils, bei Kommunen mit Haushaltsnotlage Bund 90 % und Kommune 10%. Eine Haushaltsnotlage bedingt durch einen nicht ausgeglichenen Haushalt bzw. Fortschrei-bung des Haushaltssicherungskonzeptes wird auf Antrag durch die Kommunalaufsicht bescheinigt (Anlage 2).

 

Beurteilung der beantragten Projekte in Bezug auf die ergangenen Förderrichtlinien:

 

 

Projekt 1:

 

Gefördert werden u.a. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen. Die vom Verein beantragte Asphaltierung des Weges vom Eingangstor des Sportplatzes bis zum Beginn des Pflasters vor dem Vereinsheim sowie Installierung einer Drainage, die einen adäquaten Ablauf von Niederschlägen gewährleistet, zählt jedoch nicht zu baulichen Nebenanlagen – wie z.B. Sportheime.

 

 

 

 

 

Projekt 2:

 

Aus Sicht des Vereins ist die Beantragung des Projektes durchaus sinnvoll. Allerdings verfügt der SC Bewegung Laurenzberg zum einen über jeweils einen Tennen – und Rasenplatz und zum anderen liegen in unmittelbarer Nähe zwei Tennen – und ein Rasenplatz des FC Germania Dürwiß. Diese könnten in Absprache zwischen den Vereinen auch mit genutzt werden.

 

Mit Blick auf die aktuelle Situation der Fußballvereine und unter Beachtung der im GPA-Bericht getätigten Aussage zur Überdimensionierung der vorhandenen Sportplätze in Eschweiler, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die geäußerten Wünsche des Vereins (auch nicht anteilmäßig) zu finanzieren.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. vom 24.09.2015 zur Erlangung von Fördermitteln zur Asphaltierung des Weges einschließlich der Installierung einer Drainage zum adäquaten Ablauf von Niederschlägen sowie der Errichtung eines Naturrasenkleinspielfeldes auf der freien Rasenfläche neben dem Rasenplatz abzulehnen.

 

Um dem Antrag des SC Bewegung Laurenzberg 1932 e.V. Rechnung zu tragen, wurden – vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien - zur Fristwahrung und antragsschützend die mit der Entscheidungsfin-dung beauftragten Stellen angeschrieben. 

 


 

Keine finanziellen Auswirkungen. 

 


 

Keine personellen Auswirkungen.