Der
Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss stimmen dem vorgelegten Konzept und
den darin enthaltenen Umsetzungsschritten zu.
Mit
Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des
Schulausschusses am 05.05.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Entwicklung
einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im 4. Quartal 2015
ein umfassendes Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Diesem
Auftrag kommt die Verwaltung mit diesem Konzept nach. (vgl. Vorlage 138/15)
Um die vollständige Darstellung des Konzeptes
zu ermöglichen, werden die schon in der Vorlage 138/15 dargestellten ersten
Grundlagen für eine integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung als
Bestandteil des Konzeptes nochmals aufgeführt.
Konzept für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
in der Stadt Eschweiler
- Gemeinsame Verantwortung für Bildung
und Erziehung -
Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung sind
kommunale Aufgaben. Schule ist Ländersache, Kommunen haben als Schulträger
lediglich die Verantwortung für Gebäude, Betrieb und technisches Personal
(äußere Schulangelegenheiten).
Obwohl es sich bei Jugendhilfe und Schule
also um zwei eigenständige Systeme handelt, sind grundlegende
Gemeinsamkeiten festzustellen. Diese bestehen im Hinblick auf
·
die
jeweils von ihnen inhaltlich definierten Aufgabenbereiche Bildung und Erziehung
·
die jeweils
identifizierten Zielgruppen/Adressaten Kinder, Jugendliche und Eltern
·
das
gemeinsame räumliche Bezugssystem Kommune und Sozialraum
Einer Verständigung über ein kommunales
gemeinsames Planungsverständnis in der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und
Schule mit dem Ziel der quantitativen und qualitativen bedarfsgerechten
Weiterentwicklung und inhaltlichen Vernetzung der Systeme auf kommunaler Ebene,
kommt daher eine grundlegende Bedeutung zu.
1.
Rechtliche Grundlagen und Aufgabenstellung
Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe gem. § 80
SGB VIII und geht traditionell in dem Dreischritt „Bestandsfeststellung →
Bedarfsermittlung → Maßnahmenplanung“ von Angeboten, Diensten und
Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII vor. Diese sollen
dabei so geplant werden, dass insbesondere ein möglichst wirksames,
vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen
gewährleistet ist und junge Menschen und ihre Familien in gefährdeten Lebens-
und Wohnbereichen gefördert werden. Die anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe sind in allen Phasen der Jugendhilfeplanung frühzeitig zu
beteiligen.
Schulentwicklungsplanung
ist eine kommunale Pflichtaufgabe nach § 80 Schulgesetz NRW, mit der der
Schulträger verpflichtet wird, ein gleichmäßiges und alle Schulformen und
–arten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern.
Schulentwicklungsplanung ist die Grundlage für schulorganisatorische
Maßnahmen - die Errichtung, Änderung und Auflösung von
Schulen. Vereinfacht: „ die richtige
Schule, zur richtigen Zeit, in der richtigen Größe am richtigen Ort
vorzusehen.“ (Landesjugendamt Westfalen 2007: Den Wandel gestalten. Gemeinsame
Wege einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung)
2.
Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
Aufgrund der gesetzlichen Aufgabenstellungen im § 7 des Kinder- und
Jugendfördergesetzes NW, der Verpflichtung zur Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII
sowie der Entsprechung im § 80 Schulgesetz NW, sind Jugendhilfeplanung und
Schulentwicklungsplanung aufeinander abzustimmen. Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung hebt die kurz beschriebenen traditionellen und
pflichtigen Aufgabenstellungen nicht auf, vielmehr werden sie erweitert. Zum
einen muss bei den einzelnen planerischen Aktivitäten in den Bereichen
„Jugendhilfe“ und „Schule“ immer nach den möglichen Wechselwirkungen auf den
jeweils anderen Bereich gefragt und diese gegebenenfalls in Rechnung gestellt
werden. Zum anderen ergeben sich zudem neue Planungserfordernisse und
–perspektiven wie zum Beispiel
·
die
Ausgestaltung einer ganztägigen Bildung (Ganztagsangebote),
·
die
Gewährleistung bruchloser Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen (z.B.
von der Kindertagesstätte in die Grundschule)
und
·
die
Etablierung stadtteilorientierter/sozialräumlicher Bildungslandschaften.
Bei den genannten Themenstellungen ist die
Kooperation von Jugendhilfe und Schule jeweils konstitutives Element. Zu
beachten ist jedoch, dass sich Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung
hinsichtlich ihrer institutionellen/organisatorischen Einbindung und dem
(bisherigen) grundsätzlichen Planungsverständnis voneinander unterscheiden.
3. Planungsprinzipien
Konzeptionell sind in Eschweiler mit dem
Begriff der integrierten Planung weitere Prinzipien zu verbinden, die im Rahmen
einer planerischen Gesamtstrategie eine wichtige Rolle spielen. Diese
Planungsprinzipien sind auch als Qualitätsstandards für eine angemessene
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu verstehen.
Die
Planung soll ziel- und ergebnisorientiert erfolgen. Voraussetzung
hierfür ist, dass zu Beginn eines Planungsprozesses operationalisierbare
Zielgrößen festgelegt werden. Dies können quantitative Größen sein, wie z.B.
eine angestrebte Versorgungsquote in der Kindertagesbetreuung, müssen aber auch
qualitativ gefüllt werden. Wichtig ist, bei allen Zieldefinitionen die
gewünschte Zielerreichung konkret und überprüfbar festzulegen.
Planung in den Aufgabenfeldern „Jugendhilfe und Schule“ ist grundsätzlich
als kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Dieser umfasst als
„Kreislauf“ die Schritte „Bestandserhebung – Zieldefinition - Maßnahmenplanung
– Controlling“, anschließender
Nachjustierung oder Neudefinition von Zielen und Maßnahmen und somit erneutem
Einstieg in den Planungskreislauf.
Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung ist ein dialogischer Prozess in dem die Akteure
in den Feldern Jugendhilfe und Schule (Bildung) möglichst breit und frühzeitig
einzubeziehen sind. Ziel ist hierbei möglichst breit getragene Lösungen und
Maßnahmen zu entwickeln. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz ist für die
Jugendhilfe verpflichtend im § 80 Abs. 3 SGB VIII festgelegt. In geeigneter
Weise sind daher insbesondere die Akteure vor Ort (Kindertagesstätten,
Fachkräfte, Schulen, Lehrkräfte, Träger außerschulischer Bildungsangebote),
aber auch die Adressaten (Eltern, Kinder und Jugendliche) zu beteiligen.
Für die Stadt Eschweiler, in der
Größenordnung von ca. 56.000 Einwohnern, hat der sozialräumliche und
lebensweltorientierte Planungsansatz eine hohe Bedeutung. Vorhandene
formelle und informelle Bildungsangebote und –prozesse, Problemlagen und
Ressourcen stellen sich in den Stadtteilen und –vierteln jeweils
unterschiedlich dar. Hieraus ergeben sich teilweise unterschiedliche
Herausforderungen denen mit spezifischen angemessenen Maßnahmen zu begegnen
ist. Dies dient dem Ziel, Benachteiligungen und die Bildung von besonders
belasteten Stadtteilen/Quartieren entgegen zu wirken und ist somit Teil der
gesamten Stadtentwicklung.
4. Zusammenwirken
Planung und Controlling
Die dargestellten Grundlagen der integrierten
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und die damit verbundenen
Planungsprinzipien, verdeutlichen die enge Verbindung von Planung und
Controlling. In den Planungsprozessen sind konkrete und überprüfbare
Zieldefinitionen vorzunehmen, die im Zusammenwirken mit dem Controlling
wichtige Daten und Informationen für die Kooperation und Steuerung der
Arbeitsfelder sowie insbesondere die politische Entscheidungsfindung
bereitstellen.
5. Konkrete
Projektansätze
Das Bildungsbüro der
Städteregion wurde orientiert an einem ganzheitlichen Bildungsbegriff
(kognitiv – emotional
– sozial – kulturell; u.a. Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages
von 2007)
errichtet.
Ganzheitliche
Bildung wird definiert als Leitbild und Schlüsselprozess für ein gelingendes
Aufwachsen und die
Entwicklung von Chancen für eine eigenständige Lebensführung.
Es wurden in den vergangenen Jahren
umfangreiche Aktivitäten entwickelt die (auch) in die Schnittstelle der
integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wirken.
Zur verlässlichen Verzahnung der
städteregionalen Aktivitäten mit den notwendigen kommunalen Ansätzen und
Netzwerken, sind vielfältige Ansatzpunkte für intensivere Vernetzung der
vorhandenen Ressource erkennbar und notwendig.
Die
folgenden, beispielhaft aufgeführten Projektansätze stellen potentielle
Handlungsfelder dar, die mit den jeweiligen Akteuren, den beschriebenen
Planungsprinzipien folgend, im Prozess weiter
zu konkretisieren sind.
·
Schnittstellenmanagement in den Übergängen Kita – Primarbereich; Sek
I – Sek II; Schule–Beruf.
Im Übergang
von der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte und Tagespflege in
unterschiedlichster Trägerschaft) zur Grundschule ist eine „Eschweiler
Bildungsvereinbarung“ mit allen Kindertageseinrichtung und Grundschulen
anzustreben. Auf der Basis von (vorhandenen) Trägerkonzeptionen sollen hier in
den Sozialräumen/Quartieren spezifische Unterstützungsleistungen durch Vernetzungen
erreicht werden. Gefördert werden kann dieser Prozess ebenso durch gemeinsame
Fachtagungen. Gem. § 36 I SchulG lädt der Schulträger gemeinsam mit
Leiter/innen der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern,
deren Kinder in 2 Jahren eingeschult werden, zu einer Infoveranstaltung ein, in
der die Eltern über Fördermöglichkeiten im Elementar- und Primarbereich
insbesondere auch über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender
Bildungsprozesse beraten werden.
Diese Veranstaltung
findet alljährlich in der Aula der Realschule Patternhof im Herbst statt und
stellt einen Baustein des Übergangsmanagements zwischen Primar- und
Elementarbereich dar.
Darüber hinaus
bestehen vor Ort funktionierende Netzwerke zwischen Grundschulen und
Kindertagesstätten durch regelmäßig stattfindende Sitzungen, Tage der offenen
Tür u.a.
Ein Instrument
des Schnittstellenmanagements zwischen Primar- und Sekundarstufe I ist der vom
Amt für Schule, Sport und Kultur vor 2 Jahren eingeführte Lehrersprechtag, bei
dem alle Lehrer der 5. Klassen einen Austausch mit den Klassenlehrern der
4. Schuljahre
vom Vorjahr pflegen. Diese Veranstaltung wird rege besucht und positiv
bewertet.
·
Qualitätsentwicklung
– OGS (incl. OGS-plus und
weitere denkbare Projekte) Die Träger
der OGS sind angebunden an den Bereich Schulen (Amt 40). Eine
bedarfsorientierte Angebotsentwicklung über die Grundangebote hinaus erfolgt
bislang nicht, bzw. nur in einzelnen Segmenten. Beispielhaft kann das
Angebot „OGS-plus“ als besonderes Angebot der sozialen
Gruppenarbeit (gem. § 29 SGB VIII) angeführt werden. Die Anforderungen an die
Qualität der Ganztagsbetreuung, orientiert an den Besonderheiten und Bedarfen
der Quartiere und Sozialräume, steigen ständig und erfordern eine effiziente
Vernetzung mit den Aufgabenstellungen und den Ressourcen der Jugendhilfe.
·
Schulsozialarbeit
Aus der Sicht des Jugendamtes handelt es
sich bei „Sozialer Arbeit“ in der Schule um ein Leistungsangebot der
Jugendhilfe an der Schule auf der Basis gemeinsamer Verantwortung und
verbindlicher Kooperationsregeln. (so auch Positionspapier vom 16.05.2014 der
Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter)
Auftragsgrundlagen sind vielfältig im SGB VIII verankert (z.B. § 11
Jugendarbeit, § 13 Jugendsozialarbeit, § 16 Beratung von Müttern und Vätern, §
14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bis hin zu gruppenbezogenen Hilfen
zur Erziehung gem. § 29 SGB VIII) und im
Schulgesetz bzw. konkret im Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung vom 23.1.2008 ( BASS 21-13 NR.6)
Die wesentlichen Aufgaben von Schulsozialarbeit sind
- Beratung von jungen Menschen,
insbesondere in schwierigen Lebenslagen
- Soziales Lernen, Konfliktbewältigung
und Prävention
- Umgang mit Schulverweigerung
- Unterstützung von Schülerinnen
und Schülern bei Lernschwierigkeiten
- Mitwirkung bei der Gestaltung
des Übergangs von der Schule in den Beruf
- Bildungsangebote und
Freizeitangelegenheiten
- Partizipation lernen und
fördern
Neben den
Aufgaben in der „Bildungs- und Teilhabeberatung“ sind die
o.g. Aufgabenstellungen auch in den „Hinweisen zur Förderung der sozialen
Arbeit an Schulen“ des MAIS NW aus 2/2015 enthalten.
An den
Eschweiler Schulen ist die Schulsozialarbeit in sehr unterschiedlichen
Finanzierungsstrukturen und Anbindungen (Dienst- und Fachaufsicht) vorhanden.
Bisher wurde keine gemeinsame konzeptionelle Grundlage (Aufgabenverständnis)
entwickelt und die Schnittstelle zum örtlichen Träger der Jugendhilfe ist nur
in Teilbereichen gestaltet. Durch die Aufnahme der Tätigkeit „Koordination der
Schulsozialarbeit„ zum 01.09.2015, angebunden im Jugendamt, ist ein
wesentlicher Schritt für die weitere Entwicklung gemacht worden. Der
gesetzliche Auftrag zur Jugendhilfeplanung sieht auch bei der
Konzeptentwicklung für die Schulsozialarbeit die Beteiligung der jungen
Menschen und ihrer Eltern vor und ist im Prozess entsprechend abzusichern.
Durch die oben nur kurz skizzierten Querverbindungen zwischen Jugendhilfe und
Schule wird für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein
weites Handlungsfeld deutlich, dessen qualitative und fachliche
Weiterentwicklung möglichst durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen
zwischen den Akteuren unterstützt werden muss.
·
Kooperation
JH/ Schule im Kinderschutz
Durch das Bundeskinderschutzgesetz als
Artikelgesetz wurden die jeweiligen Aufgaben für die Jugendhilfe und die Schule
sowie die Verpflichtungen zur Kooperation und Kommunikation geschärft. Die
qualitative Weiterentwicklung der fachlichen Standards und Handlungsabläufe in
der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule zum Ausbau des Schutzes von
Kindern und Jugendlichen ist eine sich fortlaufend stellende Aufgabe für eine
integrierte Planung.
·
Hilfe
für Flüchtlinge Mit
der Zuweisung von Kindern und Jugendlichen in familiären Verbünden und mit der
Aufnahme der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen steht
zunächst die grundlegende Versorgung im Vordergrund. Gleichzeitig ist als
wesentlicher Ansatz für eine erfolgreiche Integration die bedarfsorientierte
Entwicklung, Bündelung und Steuerung der Betreuungs- und Bildungs- und
Integrationsangebote unter Beteiligung der Träger, Schulen, etc. nach dem
Prinzip „Hilfe aus einer Hand“ ein hoch aktuelles Handlungsfeld.
·
Spielplätze/Schulhöfe
als Spielplätze: Die
Stadt Eschweiler verfügt über ein umfassendes und qualitativ
hochwertiges Angebot an Spielplätzen. Dies wird u.a. dokumentiert durch die im
Frühsommer 2015 veröffentlichte Spielplatzbroschüre. Als Grundlage für eine
ständige Weiterentwicklung ist hier die Entwicklung eines Teilfachplanes
„Spielplätze“ perspektivisch wünschenswert.
6. Umsetzungsschritte
Zum
01.09.2015 konnte nach Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit eine
Teilzeitstelle im Umfang von 50 % für Planungsaufgaben in den Ämtern 40/51
besetzt werden. Die Mitarbeiterin ist dem Jugendamt zugeordnet und entwickelt
derzeit die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes als vorrangige Aufgabe.
Im
nächsten Schritt wird auf der Grundlage einer gemeinsamen Datengrundlage die
Kindertagesstättenbedarfsplanung fortgeschrieben.
Bei
beiden Planungsfeldern handelt es sich zunächst um überwiegend quantitative Planungen.
Für
die darüber hinausgehenden und oben beschriebenen qualitativen Handlungsfelder
des integrierten Planungskonzeptes, können zum jetzigen Zeitpunkt die dafür
erforderlichen personellen Ressourcen noch nicht konkretisiert werden. Die
Verwaltung wird hierzu zu einem späteren Zeitpunkt einen Umsetzungsvorschlag
vorlegen.
keine
keine