Betreff
Konzept für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Vorlage
350/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss stimmen dem vorgelegten Konzept und den darin enthaltenen Umsetzungsschritten zu.

 


 

 

 Mit Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses am 05.05.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Entwicklung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im 4. Quartal 2015 ein umfassendes Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit diesem Konzept nach.  (vgl. Vorlage 138/15)

Um die vollständige Darstellung des Konzeptes zu ermöglichen, werden die schon in der Vorlage 138/15 dargestellten ersten Grundlagen für eine integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung als Bestandteil des Konzeptes nochmals aufgeführt.

 

 

 

         Konzept für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in der Stadt Eschweiler

- Gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung -

 

Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung sind kommunale Aufgaben. Schule ist Ländersache, Kommunen haben als Schulträger lediglich die Verantwortung für Gebäude, Betrieb und technisches Personal (äußere Schulangelegenheiten). 

Obwohl es sich bei Jugendhilfe und Schule also um zwei eigenständige Systeme handelt, sind grundlegende Gemeinsamkeiten festzustellen. Diese bestehen im Hinblick auf

 

·         die jeweils von ihnen inhaltlich definierten Aufgabenbereiche Bildung und Erziehung

·         die jeweils identifizierten Zielgruppen/Adressaten Kinder, Jugendliche und Eltern

·         das gemeinsame räumliche Bezugssystem Kommune und Sozialraum

 

Einer Verständigung über ein kommunales gemeinsames Planungsverständnis in der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule mit dem Ziel der quantitativen und qualitativen bedarfsgerechten Weiterentwicklung und inhaltlichen Vernetzung der Systeme auf kommunaler Ebene, kommt daher eine grundlegende Bedeutung zu.                               

 

 

1.       Rechtliche Grundlagen und Aufgabenstellung

 

Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe gem. § 80 SGB VIII und geht traditionell in dem Dreischritt „Bestandsfeststellung → Bedarfsermittlung → Maßnahmenplanung“ von Angeboten, Diensten und Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII vor. Diese sollen dabei so geplant werden, dass insbesondere ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist und junge Menschen und ihre Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen gefördert werden. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind in allen Phasen der Jugendhilfeplanung frühzeitig zu beteiligen.     

                                                                                                                                                                      Schulentwicklungsplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe nach § 80 Schulgesetz NRW, mit der der Schulträger verpflichtet wird, ein gleichmäßiges und alle Schulformen und –arten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern. Schulentwicklungsplanung ist die Grundlage für schulorganisatorische Maßnahmen  -  die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen. Vereinfacht:  „ die richtige Schule, zur richtigen Zeit, in der richtigen Größe am richtigen Ort vorzusehen.“ (Landesjugendamt Westfalen 2007: Den Wandel gestalten. Gemeinsame Wege einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung)

 

 

2.       Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung                                                                           

                                                                                                                                                                       Aufgrund der gesetzlichen Aufgabenstellungen im § 7 des Kinder- und Jugendfördergesetzes NW, der Verpflichtung zur Zusammenarbeit im § 81 SGB VIII sowie der Entsprechung im § 80 Schulgesetz NW, sind Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung aufeinander abzustimmen. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hebt die kurz beschriebenen traditionellen und pflichtigen Aufgabenstellungen nicht auf, vielmehr werden sie erweitert. Zum einen muss bei den einzelnen planerischen Aktivitäten in den Bereichen „Jugendhilfe“ und „Schule“ immer nach den möglichen Wechselwirkungen auf den jeweils anderen Bereich gefragt und diese gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden. Zum anderen ergeben sich zudem neue Planungserfordernisse und –perspektiven wie zum Beispiel

·         die Ausgestaltung einer ganztägigen Bildung (Ganztagsangebote),

·         die Gewährleistung bruchloser Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen (z.B. von der Kindertagesstätte in die Grundschule)   und

·         die Etablierung stadtteilorientierter/sozialräumlicher Bildungslandschaften.

 

Bei den genannten Themenstellungen ist die Kooperation von Jugendhilfe und Schule jeweils konstitutives Element. Zu beachten ist jedoch, dass sich Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung hinsichtlich ihrer institutionellen/organisatorischen Einbindung und dem (bisherigen) grundsätzlichen Planungsverständnis voneinander unterscheiden.

 

 

3.       Planungsprinzipien   

 

Konzeptionell sind in Eschweiler mit dem Begriff der integrierten Planung weitere Prinzipien zu verbinden, die im Rahmen einer planerischen Gesamtstrategie eine wichtige Rolle spielen. Diese Planungsprinzipien sind auch als Qualitätsstandards für eine angemessene Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu verstehen.    

                                                                                                                                                                         Die Planung soll ziel- und ergebnisorientiert erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass zu Beginn eines Planungsprozesses operationalisierbare Zielgrößen festgelegt werden. Dies können quantitative Größen sein, wie z.B. eine angestrebte Versorgungsquote in der Kindertagesbetreuung, müssen aber auch qualitativ gefüllt werden. Wichtig ist, bei allen Zieldefinitionen die gewünschte Zielerreichung konkret und überprüfbar festzulegen.        

                                                                                                                                                                       Planung in den Aufgabenfeldern „Jugendhilfe und Schule“ ist grundsätzlich als kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Dieser umfasst als „Kreislauf“ die Schritte „Bestandserhebung – Zieldefinition - Maßnahmenplanung – Controlling“,  anschließender Nachjustierung oder Neudefinition von Zielen und Maßnahmen und somit erneutem Einstieg in den Planungskreislauf.  

 

Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist ein dialogischer Prozess in dem die Akteure in den Feldern Jugendhilfe und Schule (Bildung) möglichst breit und frühzeitig einzubeziehen sind. Ziel ist hierbei möglichst breit getragene Lösungen und Maßnahmen zu entwickeln. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz ist für die Jugendhilfe verpflichtend im § 80 Abs. 3 SGB VIII festgelegt. In geeigneter Weise sind daher insbesondere die Akteure vor Ort (Kindertagesstätten, Fachkräfte, Schulen, Lehrkräfte, Träger außerschulischer Bildungsangebote), aber auch die Adressaten (Eltern, Kinder und Jugendliche) zu beteiligen.

 

 

Für die Stadt Eschweiler, in der Größenordnung von ca. 56.000 Einwohnern, hat der sozialräumliche und lebensweltorientierte Planungsansatz eine hohe Bedeutung. Vorhandene formelle und informelle Bildungsangebote und –prozesse, Problemlagen und Ressourcen stellen sich in den Stadtteilen und –vierteln jeweils unterschiedlich dar. Hieraus ergeben sich teilweise unterschiedliche Herausforderungen denen mit spezifischen angemessenen Maßnahmen zu begegnen ist. Dies dient dem Ziel, Benachteiligungen und die Bildung von besonders belasteten Stadtteilen/Quartieren entgegen zu wirken und ist somit Teil der gesamten Stadtentwicklung.

 

 

4.       Zusammenwirken Planung und Controlling           

 

Die dargestellten Grundlagen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und die damit verbundenen Planungsprinzipien, verdeutlichen die enge Verbindung von Planung und Controlling. In den Planungsprozessen sind konkrete und überprüfbare Zieldefinitionen vorzunehmen, die im Zusammenwirken mit dem Controlling wichtige Daten und Informationen für die Kooperation und Steuerung der Arbeitsfelder sowie insbesondere die politische Entscheidungsfindung bereitstellen.   

 

 

 

5.       Konkrete Projektansätze                            

             Das Bildungsbüro der Städteregion wurde orientiert an einem ganzheitlichen Bildungsbegriff   

             (kognitiv – emotional – sozial – kulturell; u.a. Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages  

              von 2007) errichtet.

             Ganzheitliche Bildung wird definiert als Leitbild und Schlüsselprozess für ein gelingendes

             Aufwachsen und die Entwicklung von Chancen für eine eigenständige Lebensführung.

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Aktivitäten entwickelt die (auch) in die Schnittstelle der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wirken.

Zur verlässlichen Verzahnung der städteregionalen Aktivitäten mit den notwendigen kommunalen Ansätzen und Netzwerken, sind vielfältige Ansatzpunkte für intensivere Vernetzung der vorhandenen Ressource erkennbar und notwendig.                                                                                                                                                Die folgenden, beispielhaft aufgeführten Projektansätze stellen potentielle Handlungsfelder dar, die mit den jeweiligen Akteuren, den beschriebenen Planungsprinzipien folgend, im Prozess weiter  zu konkretisieren sind.   

                                                                                                                             

 

·         Schnittstellenmanagement in den Übergängen Kita – Primarbereich; Sek I – Sek II; Schule–Beruf.                                                                                                             

Im Übergang von der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte und Tagespflege in unterschiedlichster Trägerschaft) zur Grundschule ist eine „Eschweiler Bildungsvereinbarung“ mit allen Kindertageseinrichtung und Grundschulen anzustreben. Auf der Basis von (vorhandenen) Trägerkonzeptionen sollen hier in den Sozialräumen/Quartieren spezifische Unterstützungsleistungen durch Vernetzungen erreicht werden. Gefördert werden kann dieser Prozess ebenso durch gemeinsame Fachtagungen. Gem. § 36 I SchulG lädt der Schulträger gemeinsam mit Leiter/innen der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in 2 Jahren eingeschult werden, zu einer Infoveranstaltung ein, in der die Eltern über Fördermöglichkeiten im Elementar- und Primarbereich insbesondere auch über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse beraten werden.

Diese Veranstaltung findet alljährlich in der Aula der Realschule Patternhof im Herbst statt und stellt einen Baustein des Übergangsmanagements zwischen Primar- und Elementarbereich dar.

 

Darüber hinaus bestehen vor Ort funktionierende Netzwerke zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten durch regelmäßig stattfindende Sitzungen, Tage der offenen Tür u.a.

 

Ein Instrument des Schnittstellenmanagements zwischen Primar- und Sekundarstufe I ist der vom Amt für Schule, Sport und Kultur vor 2 Jahren eingeführte Lehrersprechtag, bei dem alle Lehrer der 5. Klassen einen Austausch mit den Klassenlehrern der

4. Schuljahre vom Vorjahr pflegen. Diese Veranstaltung wird rege besucht und positiv bewertet.

   

·         Qualitätsentwicklung – OGS (incl. OGS-plus und weitere denkbare Projekte)                                     Die Träger der OGS sind angebunden an den Bereich Schulen (Amt 40). Eine bedarfsorientierte Angebotsentwicklung über die Grundangebote hinaus erfolgt bislang nicht, bzw. nur in einzelnen Segmenten. Beispielhaft kann das Angebot  „OGS-plus“  als besonderes Angebot der sozialen Gruppenarbeit (gem. § 29 SGB VIII) angeführt werden. Die Anforderungen an die Qualität der Ganztagsbetreuung, orientiert an den Besonderheiten und Bedarfen der Quartiere und Sozialräume, steigen ständig und erfordern eine effiziente Vernetzung mit den Aufgabenstellungen und den Ressourcen der Jugendhilfe.

 

·         Schulsozialarbeit                                                                                                                                 Aus der Sicht des Jugendamtes handelt es sich bei „Sozialer Arbeit“ in der Schule um ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule auf der Basis gemeinsamer Verantwortung und verbindlicher Kooperationsregeln. (so auch Positionspapier vom 16.05.2014 der Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter)                                                                                                         Auftragsgrundlagen sind vielfältig im SGB VIII verankert (z.B. § 11 Jugendarbeit, § 13 Jugendsozialarbeit, § 16 Beratung von Müttern und Vätern, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bis hin zu gruppenbezogenen Hilfen zur Erziehung gem. § 29 SGB VIII)  und im Schulgesetz bzw. konkret im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.1.2008 ( BASS 21-13 NR.6)                                                                                 Die wesentlichen Aufgaben von Schulsozialarbeit sind

- Beratung von jungen Menschen, insbesondere in schwierigen Lebenslagen

- Soziales Lernen, Konfliktbewältigung und Prävention

- Umgang mit Schulverweigerung

- Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Lernschwierigkeiten

- Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf

- Bildungsangebote und Freizeitangelegenheiten

- Partizipation lernen und fördern                                                                                               

 

Neben den Aufgaben  in der  „Bildungs- und Teilhabeberatung“ sind die o.g. Aufgabenstellungen auch in den „Hinweisen zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ des MAIS NW aus 2/2015 enthalten.

An den Eschweiler Schulen ist die Schulsozialarbeit in sehr unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen und Anbindungen (Dienst- und Fachaufsicht) vorhanden. Bisher wurde keine gemeinsame konzeptionelle Grundlage (Aufgabenverständnis) entwickelt und die Schnittstelle zum örtlichen Träger der Jugendhilfe ist nur in Teilbereichen gestaltet. Durch die Aufnahme der Tätigkeit „Koordination der Schulsozialarbeit„ zum 01.09.2015, angebunden im Jugendamt, ist ein wesentlicher Schritt für die weitere Entwicklung gemacht worden. Der gesetzliche Auftrag zur Jugendhilfeplanung sieht auch bei der Konzeptentwicklung für die Schulsozialarbeit die Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern vor und ist im Prozess entsprechend abzusichern. Durch die oben nur kurz skizzierten Querverbindungen zwischen Jugendhilfe und Schule wird für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein weites Handlungsfeld deutlich, dessen qualitative und fachliche Weiterentwicklung möglichst durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den Akteuren unterstützt werden muss.

 

·         Kooperation JH/ Schule im Kinderschutz                                                                                                  Durch das Bundeskinderschutzgesetz als Artikelgesetz wurden die jeweiligen Aufgaben für die Jugendhilfe und die Schule sowie die Verpflichtungen zur Kooperation und Kommunikation geschärft. Die qualitative Weiterentwicklung der fachlichen Standards und Handlungsabläufe in der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule zum Ausbau des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist eine sich fortlaufend stellende Aufgabe für eine integrierte Planung. 

 

·         Hilfe für Flüchtlinge                                                                                                                                           Mit der Zuweisung von Kindern und Jugendlichen in familiären Verbünden und mit der Aufnahme der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen steht zunächst die grundlegende Versorgung im Vordergrund. Gleichzeitig ist als wesentlicher Ansatz für eine erfolgreiche Integration die bedarfsorientierte Entwicklung, Bündelung und Steuerung der Betreuungs- und Bildungs- und Integrationsangebote unter Beteiligung der Träger, Schulen, etc. nach dem Prinzip „Hilfe aus einer Hand“ ein hoch aktuelles Handlungsfeld.

 

·         Spielplätze/Schulhöfe als Spielplätze:   Die  Stadt Eschweiler verfügt über ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot an Spielplätzen. Dies wird u.a. dokumentiert durch die im Frühsommer 2015 veröffentlichte Spielplatzbroschüre. Als Grundlage für eine ständige Weiterentwicklung ist hier die Entwicklung eines Teilfachplanes „Spielplätze“ perspektivisch wünschenswert.

 

 

 

6.       Umsetzungsschritte                                                                                                                                          

 

Zum 01.09.2015 konnte nach Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % für Planungsaufgaben in den Ämtern 40/51 besetzt werden. Die Mitarbeiterin ist dem Jugendamt zugeordnet und entwickelt derzeit die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes als vorrangige Aufgabe.

Im nächsten Schritt wird auf der Grundlage einer gemeinsamen Datengrundlage die Kindertagesstättenbedarfsplanung fortgeschrieben.

Bei beiden Planungsfeldern handelt es sich zunächst um überwiegend quantitative Planungen.

 

Für die darüber hinausgehenden und oben beschriebenen qualitativen Handlungsfelder des integrierten Planungskonzeptes, können zum jetzigen Zeitpunkt die dafür erforderlichen personellen Ressourcen noch nicht konkretisiert werden. Die Verwaltung wird hierzu zu einem späteren Zeitpunkt einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.

 


keine

 


  keine