Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 23.11.2013 bis 31.12.2013 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen – gemäß Anlage I– zur Kenntnis.
Die durch den Stadtkämmerer bzw. Leiterin der Amtes 20 - Finanzbuchhaltung - genehmigten nicht erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € bzw. 25.000,00 € sind dem Stadtrat vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen (siehe Anlage I).
Grundlage ist § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung.
Demnach sind nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € dem Rat der Stadt Eschweiler vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.
Die Deckung der jeweiligen Haushaltsüberschreitung ist im Einzelfall gewährleistet (siehe Anlage I).
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.