Betreff
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
Vorlage
042/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 23.11.2013 bis 31.12.2013 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen – gemäß Anlage I– zur Kenntnis.


Die durch den Stadtkämmerer bzw. Leiterin der Amtes 20 - Finanzbuchhaltung -  genehmigten nicht erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € bzw. 25.000,00 € sind dem Stadtrat vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen (siehe Anlage I).

 

Grundlage ist § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung.

Demnach sind nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € dem Rat der Stadt Eschweiler vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.

 


Die Deckung der jeweiligen Haushaltsüberschreitung ist im Einzelfall gewährleistet (siehe Anlage I).

 


Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.