1. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Weiterführung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes
beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen mit den beteiligten Kommunen sowie
dem Gesundheits- und dem Jugendamt der StädteRegion Aachen bis zum 31.12.2016
zu verlängern.
2. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin, dass anteilige Mittel aus der
Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von
9.335,06 Euro für das Jahr 2016 dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Eschweiler zum Betrieb eines Familienpatendienstes zur Verfügung
gestellt werden. Er beauftragt zudem die Verwaltung, mit dem Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler eine entsprechende Vereinbarung
abzuschließen.
Wie bereits in der
Vorlage 236/15 mitgeteilt, sollen die im Rahmen des § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) durch
die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Finanzmittel dauerhaft an die
Kommunen weitergeleitet werden. Ab dem Jahr 2017 soll dazu die Rechtsform einer
Stiftung eingerichtet werden (siehe Anlage 1).
Die Konstituierung
einer solchen Regelung wird allerdings für das Jahr 2016 nicht mehr zu
realisieren sein, so dass das zuständige Bundesfamilienministerium angekündigt
hat, die bestehende Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur „Bundesinitiative
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015“ im Jahr 2016 zunächst
weiterzuführen. Was bedeutet das konkret?
In den Jahren 2014
und 2015 erhielt die Stadt Eschweiler Zahlungen aus dieser Initiative in Höhe
von jährlich 39.436,- Euro. Für das Jahr 2016 wurden nun durch das Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Mittel für die Stadt Eschweiler in der gleichen Höhe angekündigt.
Die Verwendung dieser
Mittel für den
- Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen,
- den Einsatz von Familienhebammen und
- den Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen im Bereich der Frühen
Hilfen
erfolgte in den
Jahren 2014 und 2015 folgendermaßen:
1. Finanzierung
des gem. Familienhebammendienstes der Jugendämter der Städte Alsdorf,
Eschweiler, Herzogenrath und Würselen sowie des Jugendamtes und des
Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen
Hierzu wird auf die
Vorlage 236/15 verwiesen. Für das Jahr 2015 sieht der vorläufige Finanzplan
eine Weiterleitung von Zahlungen in Höhe von 29.577,- Euro an die StädteRegion
Aachen für diese Maßnahme vor. Grundlage dieses Dienstes ist dabei eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen und der
StädteRegion Aachen, die zum 31.12.2015 befristet ist. Insofern ist geplant,
diese Vereinbarung vorerst über den 31.12.2015 hinaus bis zum 31.12.2016 zu
verlängern.
2. Unterstützung
des Familienpatendienstes des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Eschweiler (SkF)
Durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2014 (Vorlage 55/14) wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Vereinbarung mit dem SkF zu schließen und anteilige Mittel in
Höhe von 9.335,06 Euro aus der Bundesinitiative jährlich für die Jahre 2014 und
2015 zur Bezuschussung des Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen.
Der Dienst hat sich
zwischenzeitlich als „Frühe Hilfe“ in Eschweiler etabliert und wird erfolgreich
durchgeführt. Zuletzt wurde er auf der Veranstaltung am 01.10.2015 im Ratssaal
„Willkommen in Eschweiler-Wir bringen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler mit Institutionen der Flüchtlingsarbeit
zusammen" vorgestellt. Konzeptionell wird der Dienst zudem auch zur
Betreuung und Begleitung von Flüchtlingsfamilien weiterentwickelt.
Von der Verwaltung
ist daher geplant, auch im Jahr 2016 Mittel aus der Bundesinitiative in Höhe
von 9.335,06 Euro zur weiteren Unterstützung des Familienpatendienstes an den
SkF weiterzuleiten.
3. Aufbau von
Netzwerken der Frühen Hilfen
Die restlichen Mittel
(im Jahr 2015 ca. 500,- Euro) werden durch die Stadt Eschweiler zur
Refinanzierung der Personalkosten im Bereich der Projektkoordination „Netzwerke
Frühe Hilfen“ verwendet. Hierzu wird auf die Vorlage 148/14 verwiesen.
Durch die
Bundesmittel konnten in den letzten Jahren neue Elemente und
Unterstützungsinstrumente der Frühen Hilfen in Eschweiler etabliert werden.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Verwaltung dauerhaft zu sichern und insofern
sollte die bisherige Mittelverteilung im Jahr 2016 fortgeführt werden.
Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Mehrbelastungen für die Stadt Eschweiler entstehen durch die Verlängerung der Maßnahme nicht.