Betreff
Wahl eines Beigeordneten (Stadtkämmerer)
Vorlage
041/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

a)         Wahl eines Beigeordneten (Stadtkämmerer)

 

            Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner         derzeitigen Fassung wird der Bewerber

 

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            für den Zeitraum von 8 Jahren zum Beigeordneten (Stadtkämmerer) gewählt.

 

 

b)         Beschlussfassung über Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

            Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2014. Der Vorgenannte    wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 ÜBesG NRW       eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

            Auf Grund der §§ 5 und 6 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird          dem Vorgenannten mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von   monatlich 134,67 € gewährt.

 

            Gemäß §§ 2 und 4 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit dem          Landesumzugskostengesetz (LUKG) wird eine Zusage zur Übernahme der Umzugskosten erteilt.

 


 

a)         Wahl eines Beigeordneten (Stadtkämmerer)

 

            Die Wahlzeit des bisherigen Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Manfred Knollmann endet mit             Ablauf des 31.07.2014. Er scheidet dann aus dem Beamtenverhältnis bei der Stadt Eschweiler aus.

 

            Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 09.10.2013 – Vorlagen-Nr. 287/13 – wurde die       Stelle zur Neubesetzung – Beigeordnete/r (Kämmerer/in) – ausgeschrieben in

            - Gesamtausgabe der Aachener Zeitung

            - Kommunalpolitische Blätter

            - Demokratische Gemeinde

            - Städte- und Gemeinderat

 

            Darüber hinaus ist in den Internetseiten der Stadt Eschweiler ein entsprechender Hinweis aufgenommen             worden.

 

            Es gingen insgesamt 7 Bewerbungen ein.

 

            Mit Schreiben vom 18.12.2013 erhielten die Mitglieder des Rates der Stadt Eschweiler die vollständigen             Bewerbungsunterlagen aller Bewerber (in Fotokopie) zur Kenntnisnahme und Entscheidungsfindung.

 

            Die Wahl des Beigeordneten erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-            Westfalen (GO NRW) durch den Stadtrat. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

 

            Die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 GO NRW sind erfüllt.

 

            Wahlverfahren:

            Die Wahl erfolgt entsprechend der im § 50 Abs. 2 GO NRW getroffenen Regelung. Wenn niemand       widerspricht, wird die Wahl durch offene Abstimmung vollzogen, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln.       Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-         Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl             statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei         Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

b)         Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

            Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2014. Der Vorgenannte    wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 ÜBesG NRW       eingewiesen und erhält Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

            Im Hinblick auf eine nach der Stellenausschreibung erwartete Wohnsitzverlagerung nach Eschweiler     wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Gewählten eine Umzugskostenzusage nach §§ 2 und       4 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit dem Landesumzugskostengesetz (LUKG)       zu erteilen.

 

            Darüber hinaus ist auch eine Regelung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach der             Eingruppierungsverordnung zu treffen.

 

            Hinsichtlich des Geschäftsbereiches des zu wählenden Beigeordneten (Stadtkämmerer) ergeben sich             zum bestehenden Dezernatsverteilungsplan keine Veränderungen. Eine Änderung der        Geschäftsverteilung bleibt jedoch vorbehalten.

 

 


In Folge des Ausscheidens des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Manfred Knollmann mit Ablauf des 31.07.2014 bleibt diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral, jedoch zuzüglich evtl. zu gewährender Umzugskosten.

 


Die personellen Auswirkungen ergeben sich aus dem o.a. Sachverhalt.