in der Sporthalle Jahnstraße;
hier: Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen
Gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt
Eschweiler stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Aufwendung für das
Haushaltsjahr 2015
bei Produkt 05 313
0101 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte -,
Sachkonto 5338 0800
- Aufwendungen für die Erstunterbringung von Flüchtlingen, Kostenstelle
32000000,
in Höhe von 950.000
Euro zu.
Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Aufwendung ist durch
entsprechende außerplanmäßige Erträge bei Sachkonto 4211 0800 -
Kostenerstattung des Landes für Erstunterbringung gewährleistet.
Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 18.08.2015 (siehe Anlage) ist
die Stadt Eschweiler im Wege der Amtshilfe gemäß §§ 4 ff.
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen in Anspruch
genommen und dazu verpflichtet worden, ab dem 21.08.2015
Unterbringungskapazitäten für 150 Personen zu schaffen und den Betrieb dieser
so genannten Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)/Notunterkunft, d.h. insbesondere die
Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge sowie die Sicherheit/Bewachung der
Einrichtung, sicherzustellen.
Zum vorgegebenen Termin konnte am Standort Sportzentrum Jahnstraße die
dortige Sporthalle als EAE mit der erforderlichen Infrastruktur eingerichtet
und für eine Belegung zur Verfügung gestellt werden. Ab dem 21.08.2015 erfolgte
dann sukzessive durch vorübergehende Zuweisung von Flüchtlingen nach Eschweiler
durch das Land NRW die Inanspruchnahme des vorgehaltenen
Unterbringungskontingents, die Vollbelegung der EAE mit 150 Personen wurde am
25.08.2015 erreicht. Seither wird die Notunterkunft seitens der Stadt
Eschweiler durchgängig auf diesem Belegungsniveau betrieben. Personenabgänge
aus der EAE, i.d.R. nach Registrierung und Asylantragstellung beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vorliegen der sogenannten BüMA
(Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender), durch dauerhafte Zuweisung
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an eine Kommune innerhalb
Nordrhein-Westfalens bzw. auch länderübergreifend werden umgehend von den
zuständigen NRW-Bezirksregierungen durch entsprechenden Transfer neuer
Flüchtlinge in die EAE kompensiert. Neben dem Unterbringungsstandort Sporthalle
Jahnstraße nutzt die Stadt Eschweiler Räumlichkeiten im Mitteltrakt des ehem.
Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen in der Steinstraße. Dort findet für
alle neu ankommenden Flüchtlinge die Erstaufnahme, d.h. die erstmalige Personenerfassung/-registrierung
sowie die medizinische Erstuntersuchung (ohne die später durchzuführenden
Röntgen-/Tuberkulose-Untersuchungen sowie Schutzimpfungen) statt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für die im Wege der Amtshilfe zu
schaffenden und zu betreibenden EAEs/Notunterkünfte die den Kommunen hierbei
entstehenden Kosten (Sach- und Dienstleistungen). Die Stadt Eschweiler hat
gegenüber der Bezirksregierung Köln die ihr aus der Errichtung der EAE
Jahnstraße zum 21.08.2015 sowie die ihr aus dem laufenden Betrieb der EAE
regelmäßig entstehenden Aufwendungen durch Rechnungslegung nachgewiesen und zur
Erstattung angemeldet.
Für die erstmalige Einrichtung der Halle sind der Stadt Eschweiler
Aufwendungen in einer Größenordnung von rund 100.000 € entstanden. Hierunter
fallen insbesondere Kosten für die Sicherung des Sporthallenbodens, Maßnahmen
des vorbeugenden Brandschutzes (Brandschutzgutachten, Feuerlöscher, Sichtschutz
mit entsprechender Brandschutzklasse), Herstellung von Belegungssegmenten und
Abtrennungen innerhalb der Halle (Bauzaunsegmente/Absperrgitter),
Einrichtungsgegenstände (Betten, Baby-/Kindersitze, sonst. Möblierung,
Waschmaschinen und Wäschetrockner), Erst-/Grundausstattung mit
Schlafdecken/Einwegdecken, Hygieneartikeln, Arzneien sowie Reinigungs- und
Desinfektionsmaterial sowie Handwerkerdienstleistungen (Elektroarbeiten,
Schreiner-/Holzarbeiten, Installationsarbeiten Wasser/Abwasser einschl.
Kanalhausanschluss).
Regelmäßige Aufwendungen für den Betrieb der EAE Jahnstraße entstehen der
Stadt in einem monatlichen Kostenumfang von rund 200.000 €. Dies sind vor allem
Kosten für die Verpflegung, die Soziale Betreuung (Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Aachen-Land e.V.), den Sicherheitsdienst, die Reinigung der
Einrichtung sowie die Vorhaltung von Mietcontainern (WC, Sanitär, Büro). Mit
der Erbringung dieser Dienstleistungen wurden entsprechend verfügbare,
geeignete und leistungsfähige Unternehmen bzw. Organisationen beauftragt.
Für die Errichtung der Sporthalle Jahnstraße als EAE und deren laufenden
Betrieb bis Ende September 2015 sind bisher Aufwendungen in Höhe von rund
343.000 € entstanden. Unter Berücksichtigung des dargestellten, monatlichen
Betriebsaufwandes in Höhe von circa 200.000 € ist im Haushaltsjahr 2015
insgesamt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 950.000 €
erforderlich. Mit Blick auf die zugesagte, vollständige Erstattung der Kosten
durch das Land NRW stehen den erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendungen
entsprechende Erträge zur Deckung gegenüber. Vor dem Hintergrund anhaltend
hoher Flüchtlingszugänge ist davon auszugehen, dass die bisher eingerichteten
EAEs für einen Zeitraum bis mindestens erstes Quartal 2016 weiter betrieben
werden müssen. Insoweit werden im Haushaltsplan 2016 ebenfalls entsprechende
Aufwands- und Ertragskonten eingerichtet.
Neben der Erstattung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der EAEs/Notunterkünfte (Sach- und Dienstleistungen) haben die betroffenen Kommunen über ihre Spitzenverbände darauf gedrungen, dass ihnen auch die im Rahmen einer Aufgabenerledigung über Amtshilfe üblicherweise nicht anrechenbaren eigenen Personalkosten erstattet werden, damit die unbürokratische Hilfe der Kommunen zugunsten des Landes nicht zu finanziellen Lasten der Kommunen führt. Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW wurde zwischenzeitlich eine solche Erstattungsvereinbarung erfolgreich verhandelt und ausgearbeitet. Die einvernehmliche Lösung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW sieht einen pauschalen Kostenersatz für eigenes
Personal und damit ein Verfahren
mit minimalem bürokratischen Aufwand vor, welches den Kommunen die notwendige
Planungssicherheit gibt. Nach dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe
Anlage), die bis Ende Oktober zwischen den jeweiligen Kommunen und den
zuständigen Bezirksregierungen geschlossen werden soll, erfolgt die Erstattung
der notwendigen Kosten des Verwaltungspersonals von Kommunen mit
EAEs/Notunterkünften mit bis zu 150 Plätzen mit einem Betrag in Höhe von
monatlich 20.000 €/Einrichtung. Wird eine EAE/Notunterkunft mit einer höheren
Platzzahl betrieben, erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 € für
jeweils bis zu 25 weitere Plätze. Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten
erfolgt über die zuständige Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für
Notunterkünfte, die am 01.09. dieses Jahres in Betrieb waren, so auch für die
EAE/Notunterkunft Eschweiler, endet die Vereinbarung mit Ablauf des Monats
Februar 2016, in den anderen Fällen sechs Monate nach Inbetriebnahme der
EAE/Notunterkunft. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht
einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird.
Bei Produkt 05 313 0101 - Integration von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte -, Sachkonto 5338
0800 - Aufwendungen für die Erstunterbringung von Flüchtlingen, Kostenstelle
32000000, werden Mittel in Höhe von 950.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen ist durch entsprechende außerplanmäßige Erträge
bei Sachkonto 42110800 -
Kostenerstattung des Landes für Erstunterbringung, Kostenstelle 32000000,
gewährleistet.
Die seit dem Jahresswechsel 2014/2015 drastisch angestiegenen Zugangszahlen bei den Flüchtlingen/Asylbewerbern spiegeln sich auf Ebene der Stadt Eschweiler in einem deutlichen Zuwachs neuer Aufgaben bei gleichzeitiger, enormer Verdichtung der Arbeiten im bereits wahrzunehmenden Aufgabenspektrum in den drei Handlungsfeldern Errichtung und Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), Inobhutnahme und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge (umF) sowie Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wider. Unabhängig von bereits vorgenommenen, notwendigen Personalverstärkungen im Sozial- und Jugendamtsbereich, der Schwerpunktsetzung des Themas „Flüchtlinge“ für das Gesamtverwaltungshandeln und die Einbindung nahezu aller Fachämter in die Erledigung der sich hieraus ergebenden Aufgaben sowie des hohen, freiwilligen Engagements der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur Bewältigung dieser Herausforderung (z.B. durch Ableistung von Mehrarbeit, die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die Durchführung von Bereitschaftsdiensten u.a.m.) sind mit Blick darauf, dass selbst unter Berücksichtigung der auf Bund-Länder-Ebene ergriffenen Maßnahmen (u.a. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) mittelfristig weiterhin von Flüchtlingszugängen auf hohem Niveau auszugehen ist, kurz- und mittelfristig weitere Personalmaßnahmen erforderlich (Ausbau Leistungssachbearbeitung, Sozialarbeit, Vormundschaftswesen).