Der Rat der Stadt
Eschweiler nimmt folgende Änderungen im Rechnungsprüfungsausschuss und in
Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen vor:
Organ |
bisheriges
Mitglied |
neues Mitglied |
stv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung
Energeticon gGmbH |
Klaus Fehr |
Walter Bodelier |
Christoph Herzog |
Gesellschafterversammlung
Entwicklungsgesellschaft indeland mbHG |
Klaus Fehr |
Willi Broschk |
Christoph Herzog |
Aufsichtsrat der
Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler GmbH & Co. KG |
Stefan Kämmerling |
Ugur Uzungelis |
Peter Gartzen |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Stephan Löhmann |
Peter Gartzen |
- |
Mit Schreiben vom
21.09.2015 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die im Beschlussentwurf
dargestellten Veränderungen in der Besetzung in den o.g. Gremien.
Rechtliche Betrachtung:
Scheidet jemand
vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der
Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte,
einen Nachfolger (§50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).
Der Bürgermeister
hat bei der Umbesetzung im Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 40 Abs. 2 S. 6
GO NRW kein Stimmrecht.
Scheidet eine Person
vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen
Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 S. 3 GO
NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Der Bürgermeister
hat bei der Umbesetzung in Organen juristischer Personen und
Personenvereinigungen gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.
keine
keine