Betreff
Umbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss und in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2015
Vorlage
288/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt folgende Änderungen im Rechnungsprüfungsausschuss und in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen vor:

 

 

Organ

bisheriges Mitglied

neues Mitglied

stv. Mitglied

Gesellschafterversammlung Energeticon gGmbH

Klaus Fehr

Walter Bodelier

Christoph Herzog

Gesellschafterversammlung Entwicklungsgesellschaft indeland mbHG

Klaus Fehr

Willi Broschk

Christoph Herzog

Aufsichtsrat der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler GmbH & Co. KG

Stefan Kämmerling

Ugur Uzungelis

Peter Gartzen

Rechnungsprüfungsausschuss

Stephan Löhmann

Peter Gartzen

-

 

 

 


Mit Schreiben vom 21.09.2015 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die im Beschlussentwurf dargestellten Veränderungen in der Besetzung in den o.g. Gremien.

 

Rechtliche Betrachtung:

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

Der Bürgermeister hat bei der Umbesetzung im Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

Der Bürgermeister hat bei der Umbesetzung in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.

 

 

 


keine

 


keine