Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 304.326,00 Euro im Produkt 063610101, Sachkonto 53118180 - Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa's
Vorlage
287/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler

stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2015

 

bei Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - ,

Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s, Kostenstelle 51000000

in Höhe von 304.326,00 Euro zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist gewährleistet durch Erträge bei Sachkonto

 

45820000 – Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen - im Produkt 063630101

– Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenstelle 51000000. 

 


 

Beim Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse für freie Träger KiTa’s im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Kostenstelle 51000000, steht im Haushaltsjahr 2015 ein Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 7.724.800,00 Euro zur Verfügung.

 

Die Bildung dieses Haushaltsansatzes erfolgte auf der Grundlage der für das Kindergartenjahr 2014/2015 gemeldeten Betreuungsverträge. Zum damaligen Zeitpunkt war die konkrete Belegung für das Kindergartenjahr 2015/2016 jedoch noch nicht bekannt, so dass für die Ermittlung des Haushaltsansatzes von gleichbleibenden Zahlen ausgegangen wurde sowie die 1,5%-ige Erhöhung der Kindpauschalen (gesetzliche Regelung) Berücksichtigung in der Berechnung fand. Daraus folgt, dass die voraussichtlichen Aufwendungen für den Zeitraum August bis Dezember 2015 lediglich auf Schätzungen basiert. Darüber hinaus ist festzustellen, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2014/2015 insgesamt 21 Kinder mit Behinderung beim Landschaftsverband Rheinland nachgemeldet wurden, was sich u.a. durch Zuzüge ergeben hat bzw. aufgrund der Tatsache erfolgte, dass die Behinderungen erst im Rahmen der tatsächlichen Betreuungen in der jeweiligen Einrichtung festgestellt bzw. der Eingliederungshilfebedarf durch die StädteRegion Aachen erst im Laufe des Kindergartenjahres beschieden wurde, so dass erst im Nachhinein zusätzliche Mittel beim Landschaftsverband Rheinland beantragt werden konnten.

 

Hierbei ist zusätzlich zu bedenken, dass die Stadt Eschweiler bei insgesamt 18 Kindern die Aufwendungen unter Berücksichtigung des Landesanteils zu 100 % zu übernehmen hat, da es sich um  Einrichtungen handelt, bei denen die Stadt Eschweiler sich verpflichtet hat, den Eigenanteil des Trägers an der Finanzierung ebenfalls zu tragen (BKJ und sog. „Arme Träger“).

 


 

Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Kostenstelle 51000000 – Jugendamt

Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s

 

 

Haushaltsansatz

7.724.800,00 Euro

./. Anordnungen (Buchungsstand 18.09.2015)

7.703.289,79 Euro

Noch verfügbar

21.510,21 Euro

Absehbarer Bedarf

325.836,21 Euro

Noch bereitzustellende Mittel

304.326,00 Euro

 

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden im Bereich des Amtes 51 Rückstellungen in Höhe von 1.567.400 € gebildet. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Rückstellungen von Kostenerstattungen an andere Jugendhilfeträger. Grundlage für diese Kostenerstattungen sind die §§ 89 ff. SGB VIII. Die Kostenerstattung hängt von verschiedenen Kriterien ab. In den meisten Fällen ist der gewöhnliche Aufenthalt der Eltern bzw. eines Elternteils maßgeblich. Sofern zum Beispiel ein maßgeblicher Elternteil in einen anderen Zuständigkeitsbereich umzieht oder auch aufgrund eines richterlichen Beschlusses sich eine Änderung der Personensorge ergibt, ist eine erneute Zuständigkeitsprüfung erforderlich, wodurch sich die Zuständigkeit eines anderen Jugendhilfeträgers ergeben kann. Weder die Zahl der Fälle noch die Höhe der Kostenerstattungen an andere Träger lassen sich somit nicht genau vorhersehen.

 

Nach aktuellen Erkenntnissen werden die gebildeten Rückstellungen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Insoweit kann zur Deckung des o.a. Mittelbedarfs der Ertrag aus der Herabsetzung von Rückstellungen herangezogen werden (Produkt 063630101, Sachkonto 45820000).

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind.

 

Entsprechend den Festsetzungen in § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 Euro überschreiten.

 


 

keine