Betreff
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler (Entwurf);
hier: Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
252/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                    Der Entwurf des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eschweiler“ (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

II.                  Gleichzeitig wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an dieser Planung beschlossen.

 


Die Stadt Eschweiler hat Ende 2014 das Büro GMA Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH, Köln, mit der Erarbeitung eines „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eschweiler“ beauftragt. Ziel ist es, die Strategien und Handlungsansätze zur Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche und der Nahversorgung in der „Einkaufsstadt Eschweiler“ aufzuzeigen und weiter zu entwickeln.

Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2003 („Einzelhandelskonzept für die Stadt Eschweiler, CIMA – GmbH, Bonn) ist durch die aktuellen Entwicklungen im Eschweiler Einzelhandel in den letzten Jahren überholt. Im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt die Anwendung der Leitlinien des StädteRegionalen Einzelhandelskonzeptes – STRIKT Aachen - (BBE-Retail Experts, Köln) zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben beschlossen. Seitdem wird auf dieser planerischen Grundlage die Steuerung von Einzelhandelsnutzungen im Stadtgebiet vorgenommen. Die aktuellen Tendenzen der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der landesplanerischen Zielvorgaben aus dem LEP-NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - und der neueren Rechtsprechung erfordern aktuell eine Bestandsaufnahme und Überarbeitung der Zielvorstellungen der Stadt hinsichtlich der Steuerung des Einzelhandels zum Schutz und zur Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche. In der Vergangenheit hat auch die Bezirksregierung Köln die Stadt Eschweiler wiederholt darauf hingewiesen, dass zur Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet eine Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes mit einer Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche notwendig ist.

Ziele des neuen „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes“ sollen dabei die Stärkung des Einzelhandels als elementarer Bestandteil der „Einkaufstadt Eschweiler“ sowie die Sicherung einer attraktiven Nahversorgung in den Stadtteilen und Wohngebieten sein. Dabei soll die Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet nachvollziehbar und widerspruchsfrei geordnet werden.

Das Verfahren zur Aufstellung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes“ durch die Verwaltung in Kooperation mit dem Büro GMA, Köln, wurde von Beginn an durch einen Arbeitskreis aus externen Fachleuten auf dem Gebiet der Einzelhandelsentwicklung begleitet. In zwei Sitzungen wurden Zwischenergebnisse und Rahmenbedingungen für die Einzelhandelsentwicklung in Eschweiler vorgestellt und zusammen mit Vertretern der Bezirksregierung Köln, des Citymanagement Eschweiler e.V., der Industrie- und Handelskammer Aachen und des Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes Aachen-Düren-Köln e.V. diskutiert. Deren Anregungen und Kritik flossen bereits in das vorliegende Konzept ein. Der auf der Grundlage dieser Diskussionen erstellte Konzeptentwurf (s. Anlage) soll den Ratsmitgliedern in einem ersten Schritt im Rahmen der Planungs-, Umwelt- und Bauausschusssitzung durch das Büro GMA, Köln, vorgestellt werden. Im Anschluss soll der Öffentlichkeit sowie den zuständigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Konzeptentwurf auseinanderzusetzen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Nach einer ggf. erforderlichen Überarbeitung des Entwurfes soll im Ergebnis das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler“ durch den Rat als „sonstige städtebauliche Planung“ gem. § 1 Abs. 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden.

Die Verwaltung empfiehlt, den als Anlage beigefügten Entwurf des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eschweiler“ zur Kenntnis zu nehmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an dieser Planung zu beschließen.

 


Die für die externe Erarbeitung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eschweiler“ erforderliche Summe von rd. 18.000 € ist für das Jahr 2015 im Produkt 09 511 01 01 - Räumliche Planung und Entwicklung - und dort im Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - vorgesehen.

 


Begleitung und Steuerung der Konzeptentwicklung binden Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.