Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Neubenennung der
nachfolgenden Straßen:
Die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes 275 – Ackerstraße – neu
zu bauenden Straßen zur Erschließung der Baugrundstücke erhalten die
Bezeichnungen
-
Am Gerstenfeld -
- Am Haferfeld -
- Am Roggenfeld -
- Am Weizenfeld -.
Im Zusammenhang mit der geplanten Erschließung und Veräußerung der
Baugrundstücke ist es erforderlich, die im Bebauungsplan 275 – Ackerstraße –
festgesetzten Erschließungsstraßen frühestmöglich zu benennen.
Aufgrund der Randlage des Baugebietes am Übergang zu den
landwirtschaftlich genutzten Flächen und der bereits erfolgten Bezeichnung
„Ackerstraße“ des zugrunde liegenden Bebauungsplanes schlägt die Verwaltung
vor, die vier zu benennenden Straßen nach heimischen Getreidesorten zu
benennen.
Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der Straßenbenennungsschilder trägt der Erschließungsträger.
keine