Betreff
Unterstützung der ver.di-Aufwertungskampagne für die Mitarbeiter/-innen in Sozial- und Erziehungsberufen
Vorlage
188/15
Art
Personalvorlage

Dem als Anlage 1 beigefügten Antrag der Stadtratsfraktion „Die Linke“ vom 22.05.2015 kann nicht entsprochen werden.

 


Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält Sonderregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum Entgelt und zur Eingruppierung einschließlich besonderer Eingruppierungsmerkmale. Diese Sonderregelungen wurden seitens der Gewerkschaften „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)“ und „beamtenbund und tarifunion (dbb)“ jeweils zum 31.12.2014 gekündigt.

 

Zurzeit laufen die Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen. Schwerpunkt ist die Zuordnung von Tätigkeiten der Beschäftigten zur Entgelttabelle. Die Gewerkschaften fordern für alle Tätigkeiten pauschal höhere Eingruppierungen, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) lehnt pauschale Erhöhungen ab. Die Arbeitgeber haben angeboten, die Eingruppierung zu überprüfen und dort, wo die Anforderungen gestiegen sind, dies im Tarifrecht entsprechend neu zu regeln. Hierzu hat die VKA den Gewerkschaften konkrete Vorschläge gemacht. Die Gewerkschaften haben die Verhandlungen jedoch zuletzt am 21.04.2015 abgebrochen und zu weiteren Streiks der Beschäftigten aufgerufen.

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 22.05.2015 beantragt die Stadtratsfraktion „Die Linke“ folgenden Ratsbeschluss:

 

a)       Der Rat der Stadt Eschweiler bedankt sich für das Engagement, die Einsatzbereitschaft und den Willen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, auch in schwierigen Situationen gute Arbeit zu leisten.

 

b)       Der Rat der Stadt Eschweiler begrüßt deshalb die aktuellen Tarifverhandlungen für eine bessere Eingruppierung und Bezahlung der Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst.

 

c)       Der Rat der Stadt Eschweiler fordert den kommunalen Arbeitgeberverband auf, im Interesse einer guten Personalausstattung die Sozial- und Erziehungsberufe aufzuwerten und die Arbeitsbedingungen entscheidend zu verbessen.

 

d)       Der Rat der Stadt Eschweiler fordert den Bürgermeister auf, sich gegenüber Land und Bund für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen, für Kindertagesstätten und andere Einrichtungen im Sozial- und Erziehungsdienst einzusetzen.

 

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst leisten zweifelsfrei eine wichtige und wertvolle Arbeit mit stetig steigenden Anforderungen. Die Stadt Eschweiler setzt sich für eine bessere gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit ein. Inhaltliche Änderungen der Tätigkeiten seit der im Jahr 2009 bereits erfolgten finanziellen Aufwertung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sollen angemessen honoriert werden. Das Aushandeln von Vereinbarungen mit normativer Wirkung zu Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt, ist allerdings ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände) und Bestandteil der in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie und verfassungsrechtlich garantiert und geschützt. Zu diesem Schutz gehört auch der autonome, frei von staatlicher Einflussnahme vonstattengehende Abschluss von Tarifverträgen.

 

Insoweit wird ein Einwirken auf den kommunalen Arbeitgeberverband bzw. Eingreifen in die Tarifverhandlungen abgelehnt. Dem o.a. Antrag der Stadtratsfraktion „Die Linke“ kann folglich in der vorliegenden Form nicht entsprochen werden.

 

Das der Bürgermeister sich bei Bund und Land für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen und damit auch für die erwähnten Einrichtungen bzw. dem entsprechenden Mitarbeiterkreis stetig einsetzt, ist in der Vergangenheit zweifelsfrei erfolgt und wird auch in der Zukunft so praktiziert werden.

 


keine

 


keine