Betreff
Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem Ringofengelände
Vorlage
179/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung zum Neubau einer Kindertageseinrichtung im Bereich des Baugebietes „Ringofen“ zur Kenntnis.


 

Bereits im Rahmen der Jugendhilfeplanungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 (VV Nr. 104/14) sowie für das Kindergartenjahr 2015/2016 (VV Nr. 526/14) wurde darauf hingewiesen, dass der Neubau einer Kindertageseinrichtung im Bereich Ringofengelände (Stadtteil Röthgen) geplant ist.

Die Planungen sind inzwischen fortgeschritten und die Inbetriebnahme ist für den 01.08.2016 vorgesehen.

Nach Fertigstellung der Einrichtung am Ringofengelände werden die beiden Gruppen der Einrichtung „Sonnenschein“, Karlstraße 40 (Stadtteil Röthgen), und die drei Heilpädagogischen Gruppen aus der Einrichtung „Katharina Fey“, Mühlenweg 1 (Stadtteil Kinzweiler) in den Neubau integriert.

 

Sowohl das Gebäude, in dem die Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ untergebracht ist, als auch das Gebäude der Einrichtung „Katharina Fey“ weisen eine zunehmend schlechte Bausubstanz auf und entsprechen insgesamt nicht mehr den heutigen Anforderungen und Standards moderner Kindertageseinrichtungen. Besonders darauf hinzuweisen ist auch, dass die Einrichtung „Katharina Fey“ aufgrund ihrer Zweigeschossigkeit (ohne Aufzug) für die Arbeit mit behinderten Kindern kaum mehr geeignet ist. Für beide Einrichtungen liegen seitens des Landschaftsverbandes Rheinland daher auch nur noch befristete Betriebserlaubnisse vor.

 

Die Einrichtung „Sonnenschein“ bietet im lfd. Kindergartenjahr 2014/2015 insgesamt 34 Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren einen Betreuungsplatz. Es gibt jeweils eine Gruppe des Typs I (2 bis 6 Jahre) und eine des Typs III (3 bis 6 Jahre) gem. der Anlage zu § 19 KiBiz. In beiden Gruppen werden auch Kinder inklusiv betreut.

Im folgenden Kindergartenjahr 2015/2016 sollen insgesamt 31 Kinder in den beiden vorgenannten Gruppenformen aufgenommen werden; auch hier stehen u.a. wieder Plätze für eine inklusive Betreuung zur Verfügung.

In der Einrichtung „Katharina Fey“ gibt es insgesamt drei heilpädagogische Gruppen, in denen jeweils 8 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut werden.

Da beide Einrichtungen in Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH, Aachen, betrieben werden, soll auch der Neubau im Bereich des Ringofengeländes in die Trägerschaft von Caritas Lebenswelten GmbH übergeben werden.

 

Derzeit laufen entsprechende Vorbereitungen bzgl. der vertraglichen Gestaltung: Die Strukturfördergesellschaft der Stadt Eschweiler wird die Einrichtung bauen und diese dann zur Kostenmiete von 16,43 Euro/qm an Caritas Lebenswelten GmbH vermieten; dies bezieht sich jedoch nur auf die beiden Gruppen, die im Rahmen des KiBiz gefördert werden. Den Differenzbetrag der Miete, der nicht im Rahmen der Betriebskosten durch das Land NRW refinanziert wird, ist von der Stadt Eschweiler getragen.

 

Zusätzlich wird die Stadt Eschweiler – wie bisher - den Trägeranteil in Höhe von 9% im Rahmen der Betriebskosten für die beiden Gruppen aus der Einrichtung „Sonnenschein“ übernehmen.  

 

Bzgl. der Ausstattung der Einrichtung stehen zum einen finanzielle Mittel aus Rücklagen der Einrichtung „Sonnenschein“ zur Verfügung. Außerdem hat Caritas Lebenswelten GmbH einen Antrag im Rahmen des

U3-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ an den Landschaftsverband Rheinland über einen Gesamtbetrag in Höhe von 162.000,00 Euro gestellt (siehe VV Nr. 053/15), in dem ebenfalls ein Anteil für die Ausstattung enthalten ist.

 

Die drei heilpädagogischen Gruppen werden nicht im Rahmen der Betriebskosten gem. KiBiz gefördert; hier erfolgt die Abrechnung direkt über den Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt).

 

In den als Anlage beigefügten Planunterlagen ist der vorgesehene Neubau abgebildet. Zur Ausschusssitzung werden großformatige Planunterlagen zur Information ausgehängt.

 


 

Die Betriebskosten für die beiden Gruppen aus der Einrichtung „Sonnenschein“ inkl. des zu übernehmenden Differenzbetrages aus der Miete und dem Trägeranteil in Höhe von 9% werden über die Haushaltsposition im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – im Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s abgewickelt.

 

Die teilweise Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt über Landeszuweisungen (Sachkonto 41413000) und über Elternbeiträge (Sachkonto 43212400).

 

Unter der Voraussetzung dass die Belegung der zwei Gruppen, die aus der Einrichtung „Sonnenschein“ übernommen werden,  wie im Kindergartenjahr 2015/2016 bleibt, würden sich mit Inbetriebnahme der neuen Einrichtung zum 01.08.2016 folgende finanzielle Auswirkungen ergeben:

 

Betriebskosten (= Kindpauschalen) insgesamt für das Kindergartenjahr 2016/2017:   rd. 353.000,00 Euro

Die Stadt Eschweiler trägt den städt. Anteil (55 %) sowie den Trägeranteil (9 %); dies macht für das gesamte Kindergartenjahr einen Betrag in Höhe von ca. 226.000,00 Euro aus.

Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 anteilig (5 Monate, Betriebsbeginn 01.08.2016):

rund 94.000,00 Euro

Dieser Betrag wäre aber auch bei Fortführung der Einrichtung „Sonnenschein“ seitens der Stadt Eschweiler übernommen worden.

 

Für die geplante Einrichtung Ringofengelände wird die Stadt Eschweiler aber zusätzlich den Differenzbetrag zwischen der von der Caritas Lebenswelten GmbH an die Strukturfördergesellschaft zu zahlenden Miete und der vom Land refinanzierbaren Miete (8,23 Euro/qm) übernehmen.

 

Hierdurch entstehen für die Stadt Eschweiler monatliche Mehraufwendungen in Höhe von ca. 3.000,00 Euro, mithin für das Haushaltsjahr 2016 zusätzliche Aufwendungen von rund 15.000,00 Euro.

 

Haushaltsjahr 2017:

 

Für den Zeitraum Januar bis Juli 2017 sind die jeweiligen Werte aus dem Haushaltsjahr 2016 zugrunde zu legen. Ab dem 01.08.2017 erhöhen sich die Miet-, Gruppen-  und die Kindpauschalen jeweils um 1,5 %.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2017 trägt die Stadt Eschweiler dann gegenüber dem Status Quo Mehraufwendungen von rund 36.000,00 Euro pro Jahr. 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.