hier: Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 8 Abs. 2 und 3 BauGB mit dem in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
Anlass der Planung ist die
Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen Hastenrath und SV Nothberg zum
„Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV Nothberg aufgrund der Fusion seinen
Sportplatz aufgibt, können die Flächen des Sportplatzes Nothberg incl.
Sportheim nun einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz dargestellt. Deshalb ist ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren
betrieben wird.
Ziel der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans und des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes
181 -Sportplatz Nothberg- ist die Schaffung von Wohnbauland auf den Flächen des
heutigen Sportplatzes.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- zu beschließen.
Das Planverfahren ist
haushaltsrechtlich nicht relevant.
Keine