Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg-
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
019/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 8 Abs. 2 und 3 BauGB mit dem in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.


 

Anlass der Planung ist die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen Hastenrath und SV Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV Nothberg aufgrund der Fusion seinen Sportplatz aufgibt, können die Flächen des Sportplatzes Nothberg incl. Sportheim nun einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Deshalb ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren betrieben wird.

 

Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplans und des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes 181 -Sportplatz Nothberg- ist die Schaffung von Wohnbauland auf den Flächen des heutigen Sportplatzes.

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- zu beschließen.

 


 

Das Planverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


 

Keine