Betreff
Einführung und Verpflichtung einer stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin
Vorlage
014/14
Art
Einführung und Verpflichtung

Die stellvertretende sachkundige Einwohnerin Rosemarie Zentes wird vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Frau Rosemarie Zentes wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 11.12.2013 als stellvertretende sachkundige Einwohnerin für die Evangelische Kirche in den Sozial- und Seniorenausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW.

 


Keine.

 


Keine.