Betreff
Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord"
hier: Verwaltungsrichtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln
aus dem Verfügungsfonds
Vorlage
009/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Anlage 1) für das in der Anlage A dargestellte Gebiet „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt Eschweiler“ und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

 


Im Jahr 2008 wurde im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eingeführt und in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW) das Angebot zur Einrichtung von Verfügungsfonds als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation für die Kernbereichsentwicklung geschaffen.

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet bereitgestellt werden, um die Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.) zur Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen in dem Gebiet anzuregen. Die Fonds sollen maximal zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Dementsprechend sollen mindestens 50 % von Privaten oder von anderen Akteuren aufgebracht werden.

Vor allem im Anwendungsbereich der „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sollen insbesondere die Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer mobilisiert werden, mit eigenen und zum Teil gemeinschaftlichen Maßnahmen die Bemühungen der Städtebauförderung zur Stabilisierung der Zentren zu unterstützen. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass hier das Spektrum der durch die Verfügungsfonds geförderten Projekte stärker auf Maßnahmen des Stadtmarketings konzentriert ist.

 

Geltungsbereich des Verfügungsfonds

Auf der Grundlage des „Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes Innenstadt Eschweiler” aus dem Jahr 2002 wurden zahlreiche Stadterneuerungsmaßnahmen im Bereich der Eschweiler Innenstadt umgesetzt (siehe auch Sachverhalt der VV Nr. 007/14). Zur Durchführung dieser Maßnahmen wurde das Stadterneuerungsgebiet „Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler” festgelegt.

Der Maßnahmen- und Handlungsschwerpunkt dieses Stadterneuerungsgebietes lag neben Indestraße und nördlicher Grabenstraße eindeutig im Gebiet der südlichen Innenstadt. Die aus dem Konzept bereits realisierten bzw. noch in der Umsetzung oder Planung befindlichen Baumaßnahmen sind in der Abbildung 1 (auf der folgenden Seite) dargestellt.

Erklärtes Ziel des Konzeptes aus dem Jahr 2002 (sowie seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2012) ist u. a. die Verbindung von nördlicher und südlicher Innenstadt. Daher wurden als eine der ersten Maßnahmen im Jahr 2002 bereits die Querungsmöglichkeiten zwischen Grabenstraße und Markt verbessert und dort auch die Seitenbereiche der Indestraße umgestaltet.

Ein innenstadtbezogenes Engagement und somit die erfolgreiche Umsetzung und Etablierung eines Verfügungsfonds ist in Eschweiler nicht mit einer „geteilten“ Eschweiler Innenstadt erreichbar. Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds muss daher auf den gesamten Innenstadtbereich ausgeweitet werden, um die Veränderungen in der südlichen Innenstadt mit den geplanten Maßnahmen in der nördlichen Innenstadt zu verknüpfen und das Engagement der unterschiedlichen Akteure zu bündeln.

Der geplante Geltungsbereich des Verfügungsfonds soll der Überlagerung der Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes „Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler” mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Nord“ entsprechen (Anlage A).

Abbildung 1:     Realisierte und mit dem Fördergeber abgerechnete (= orange) bzw. noch in der Umsetzung/Planung befindliche, noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen (= rot) aus dem Stadterneuerungsgebiet „Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler” und dem Sanierungsgebiet „Innenstadt-Nord"

 

Verfügungsfonds allgemein

Nach der Ziffer 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW und der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 kann zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind, ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden. Dieser Verfügungsfonds, dessen Mittel ein lokales Gremium vergibt, kann maximal mit 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass mindestens 50 % der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften oder Privaten in den Fonds mit eingestellt werden.

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Der Verfügungsfonds umfasst immer zusätzliche Maßnahmen, die die Pflichtaufgaben der Kommune ergänzen. Die Maßnahmen des Verfügungsfonds dürfen keine Pflichtaufgaben ersetzen.

Der Verfügungsfonds soll im Gebiet des „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt Eschweiler“ grundsätzlich die folgenden Ziele verfolgen:

§  Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung der Eschweiler Innenstadt,

§  Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in der Eschweiler Innenstadt,

§  Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner (z.B. Kaufleute, Eigentümer, Dienstleister, Gastronomen, Gewerbetreibende),

§  Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung direkt für die Eschweiler Innenstadt ohne weitere aufwändige formale Verfahren.

 

Projekte und Maßnahmen

Die Stadt Eschweiler hat in ihrem „Integrierten Handlungskonzept Innenstadt-Nord“ im Jahr 2012 folgendes Leitbild formuliert, das als Entwicklungsziel für die Innenstadtentwicklung gelten soll:

„Die nördliche Innenstadt ist zukünftig als ´historisches Herz´ von Eschweiler mit den Schwerpunkten innerstädtisches Wohnen, Gastronomie und Büro-/ Dienstleistungsnutzungen gezielt weiter zu entwickeln.“

Die Stadt Eschweiler steht mit ihrer Innenstadt vor der Herausforderung, ihre Anziehungskraft für die Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Gäste auch zukünftig zu erhalten, den veränderten Einkaufs-, Erlebens- und Lebensbedürfnissen Rechnung zu tragen und gleichzeitig das noch erhaltene `historische´ Gesicht der Stadt zu akzentuieren.

 

Verfügungsfonds „Innenstadt Eschweiler“

Für Eschweiler bietet ein Verfügungsfonds viele Chancen und Möglichkeiten. Nach der Zielsetzung des Förderprogramms können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung finanziell unterstützt werden.

Zusammen mit privaten Partnern kann die nördliche Innenstadt u.a. als Ort der Begegnung ausgebaut sowie als Markt- und Veranstaltungsplatz gestärkt werden. Bei der Entwicklung und Aufwertung des zentralen Stadtbereichs können hohe Synergieeffekte auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt werden, da hier das zum Teil schon vorhandene private Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt werden können.

 

Gegenstand der Förderung

Es sollen ausschließlich Maßnahmen im Gebiet „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt Eschweiler“ gefördert werden, die in diesem Bereich einen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen und möglichst auf die gesamte Innenstadt ausstrahlen. Die Maßnahmen sollen sich an den grundsätzlichen Maßnahmen und Projekten des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt-Nord“ bzw. des „Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes Innenstadt“ orientieren.

Mittel aus dem Verfügungsfonds könnten u.a. für folgende Maßnahmen eingesetzt werden (die Aufzählungen sind nicht abschließend):

1.         Investive Maßnahmen (finanzierbar mit maximal 50 % Fördermitteln, mindestens 50 % privaten Mitteln)

§  Umsetzung von Lichtkonzepten (als Inszenierung des Quartiers und Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung, z.B. Weihnachtsbeleuchtung),

§  Bau von öffentlichen Toilettenanlagen,

§  Bauliche Maßnahmen zum Erlebbarmachen der Inde,

§  Maßnahmen zur Optimierung der Kinder- und Seniorenfreundlichkeit,

§  Umgestaltung des öffentlichen Raumes zur Schaffung von Aufenthaltsqualität bzw. Verweilmöglichkeiten ohne Verzehrzwang,

§  Aufstellen von Beschilderungs- und Leitsystemen,

§  Grün- und Blumengestaltung,

§  Spielgeräte/Spielstationen für Kinder,

§  Fahrradständer,

§  Gestaltung von Schalt- und Stromkästen,

§  Kunst im öffentlichen Raum.

 

2.         Investitionsvorbereitende Maßnahmen (finanzierbar mit maximal 50 % Fördermitteln, mindestens 50 % privaten Mitteln)

§  Analysen und Konzepte, die für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen notwendig sind,

§  Umnutzungskonzepte für (Laden-)flächen,

§  Standortprofile,

§  Beratung von Immobilieneigentümern (Schwerpunkte: Gestaltung und Nutzung von Immobilien - insbesondere in den Erdgeschosslagen – Zusammenlegung von Ladenlokalen …),

§  Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen,

§  Beauftragung von Dritten, die die Umsetzung des Verfügungsfonds unterstützen oder fachlich begleiten.

 

3.         Nicht investive Maßnahmen (zu 100 % aus privaten Mitteln des Verfügungsfonds zu finanzieren):

§  Aufbau und Pflege einer Immobiliendatenbank,

§  Ladenflächenmanagement,

§  Veranstaltungen zur Frequenzsteigerung, Kundenbindung/-neugewinnung,

§  Lichtkonzept (z.B. für die Weihnachtsbeleuchtung),

§  Marketingaktionen aller Art (Broschüren, Flyer),

§  Parkgebührenerstattung,

§  Serviceoffensiven zur Kundenbindung,

§  Neugestaltung von Anlieferverkehr,

§  Schaufenstergestaltungsworkshops.

 

Höhe und Verwaltung des Verfügungsfonds

Im Grundförderantrag vom 16.08.2012 bzw. im 1. Nachtrag vom 24.05.2013 ist über eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren (2014 – 2017) ein Gesamtbudget in Höhe von 200.000 € (= 50.000 €/a) vorgesehen. Voraussetzung für die Verwendung der öffentlichen Mittel in Höhe von 25.000 € jährlich ist, dass ebenfalls 25.000 €/a private Mittel eingebracht werden.

Die Einrichtung des Verfügungsfonds wird voraussichtlich durch die Stadt Eschweiler erfolgen, die auch die Verwaltung des Fonds und alle damit zusammenhängenden Zahlungen, Buchungsvorgänge und Verwaltungsaufgaben übernehmen wird. Ein Vergabegremium wird über die Verwendung der Finanzmittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden.

 

Vergabegremium (siehe Punkt 6 der Anlage 1),

Gemäß Ziffer 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW ist ein lokales Gremium einzurichten, welches über die konkrete Verwendung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Dementsprechend wird sich das Gremium sowohl aus Privaten als auch aus Vertretern der Stadtverwaltung zusammensetzen.

Durch die Vertretung privater Akteure im Vergabegremium kann eine aktive Mitbestimmung sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung der „Innenstadt-Nord“ können aufgegriffen und im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die finanziellen Mittel flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Weiteres Vorgehen

Vorschläge zur Besetzung des Vergabegremiums werden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bzw. dem Rat der Stadt Eschweiler in den nächsten Sitzungen zur Vorberatung bzw. Beschlussfassung vorgelegt, nachdem entsprechende Abstimmungsgespräche mit möglichen Akteuren geführt worden sind.

Die Verwaltung empfiehlt, die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Anlage 1) für das in der Anlage A dargestellte Gebiet „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt Eschweiler“ zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

 


Nach Punkt 14 "Verfügungsfonds" der Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW kann ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden, der mit 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass 50 % der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.

Für den Verfügungsfonds werden in den Jahren 2014 – 2017 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 25.000,00 €/a bereitgestellt, für deren Einsatz mindestens weitere 25.000,00 €/a privater Mittel eingebracht werden müssen. Der städtische Anteil an den Fördermitteln (25.000,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.

 

2014

2015

2016

2017

Mittel der Wirtschaft, der Privaten, etc.

25.000 €

25.000 €

25.000 €

25.000 €

Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land

20.000 €

20.000 €

20.000 €

20.000 €

Mittel der Stadt Eschweiler

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung. Neue freiwillige Leistungen sind im Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes grundsätzlich zu vermeiden. Die Stadt Eschweiler hat sich im Rahmen der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 verpflichtet, das Niveau der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen kontinuierlich abzusenken.

Im Haushaltsplan 2014 wurden bei dem bei Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich rd. 25.000,00 € für die Abwicklung des Förderprogramms berücksichtigt.

Der durch die 4. Fortschreibung des HSK 2010 – 2016 festgelegte finanzielle Rahmen der freiwilligen Leistungen für die Haushaltsjahre 2014 ff. beinhaltet diese Leistungen.

Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

 


Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.