hier: Verwaltungsrichtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln
aus dem Verfügungsfonds
Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die "Richtlinie der Stadt
Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Anlage
1) für das in der Anlage A dargestellte Gebiet „Maßnahmen- und
Projektfonds Innenstadt Eschweiler“ und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um
das Projekt umzusetzen.
Die Maßnahme selbst steht insgesamt
unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.
Im Jahr 2008 wurde
im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder das Programm „Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren“ eingeführt und in den Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und
Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW) das
Angebot zur Einrichtung von Verfügungsfonds als Instrument zur privat-öffentlichen
Kooperation für die Kernbereichsentwicklung geschaffen.
Verfügungsfonds
sind aus der Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem
Fördergebiet bereitgestellt werden, um die Akteure (Bürger,
Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände,
Arbeitsgruppen, etc.) zur Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen in dem Gebiet
anzuregen. Die Fonds sollen maximal zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung
finanziert werden. Dementsprechend sollen mindestens 50 % von Privaten oder von
anderen Akteuren aufgebracht werden.
Vor allem im
Anwendungsbereich der „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sollen insbesondere
die Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer mobilisiert werden, mit eigenen
und zum Teil gemeinschaftlichen Maßnahmen die Bemühungen der Städtebauförderung
zur Stabilisierung der Zentren zu unterstützen. Erfahrungen aus anderen
Kommunen zeigen, dass hier das Spektrum der durch die Verfügungsfonds
geförderten Projekte stärker auf Maßnahmen des Stadtmarketings konzentriert
ist.
Geltungsbereich
des Verfügungsfonds
Auf der Grundlage
des „Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes Innenstadt Eschweiler” aus dem
Jahr 2002 wurden zahlreiche Stadterneuerungsmaßnahmen im Bereich der Eschweiler
Innenstadt umgesetzt (siehe auch Sachverhalt der VV Nr. 007/14). Zur
Durchführung dieser Maßnahmen wurde das Stadterneuerungsgebiet „Entwicklungsgebiet
Innenstadt Eschweiler” festgelegt.
Der Maßnahmen- und
Handlungsschwerpunkt dieses Stadterneuerungsgebietes lag neben Indestraße und
nördlicher Grabenstraße eindeutig im Gebiet der südlichen Innenstadt. Die aus
dem Konzept bereits realisierten bzw. noch in der Umsetzung oder Planung
befindlichen Baumaßnahmen sind in der Abbildung 1 (auf der folgenden Seite) dargestellt.
Erklärtes Ziel des
Konzeptes aus dem Jahr 2002 (sowie seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2012) ist
u. a. die Verbindung von nördlicher und südlicher Innenstadt. Daher wurden als
eine der ersten Maßnahmen im Jahr 2002 bereits die Querungsmöglichkeiten
zwischen Grabenstraße und Markt verbessert und dort auch die Seitenbereiche der
Indestraße umgestaltet.
Ein
innenstadtbezogenes Engagement und somit die erfolgreiche Umsetzung und
Etablierung eines Verfügungsfonds ist in Eschweiler nicht mit einer „geteilten“
Eschweiler Innenstadt erreichbar. Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds muss
daher auf den gesamten Innenstadtbereich ausgeweitet werden, um die
Veränderungen in der südlichen Innenstadt mit den geplanten Maßnahmen in der
nördlichen Innenstadt zu verknüpfen und das Engagement der unterschiedlichen
Akteure zu bündeln.
Der geplante
Geltungsbereich des Verfügungsfonds soll der Überlagerung der Abgrenzung des
Stadterneuerungsgebietes „Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler” mit der
Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Nord“ entsprechen (Anlage A).
Abbildung 1: Realisierte und
mit dem Fördergeber abgerechnete (= orange) bzw. noch in der Umsetzung/Planung
befindliche, noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen (= rot) aus dem
Stadterneuerungsgebiet „Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler” und dem
Sanierungsgebiet „Innenstadt-Nord"
Verfügungsfonds
allgemein
Nach der Ziffer 14
der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW und der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 kann zur Stärkung von zentralen
Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind,
ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden. Dieser Verfügungsfonds, dessen
Mittel ein lokales Gremium vergibt, kann maximal mit 50 % aus Mitteln der
Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden. Voraussetzung
für die Förderung ist jedoch, dass mindestens 50 % der Mittel von der
Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften oder Privaten in den
Fonds mit eingestellt werden.
Die Mittel des
Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen
vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden. Der Teil der
Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für
nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Der Verfügungsfonds umfasst immer
zusätzliche Maßnahmen, die die Pflichtaufgaben der Kommune ergänzen. Die
Maßnahmen des Verfügungsfonds dürfen keine Pflichtaufgaben ersetzen.
Der
Verfügungsfonds soll im Gebiet des „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt
Eschweiler“ grundsätzlich die folgenden Ziele verfolgen:
§ Aktivierung privaten
Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung
der Eschweiler Innenstadt,
§ Herbeiführung und Stärkung
von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in der Eschweiler Innenstadt,
§ Stärkung der
Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner (z.B. Kaufleute,
Eigentümer, Dienstleister, Gastronomen, Gewerbetreibende),
§ Flexibler und lokal
angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung direkt für die
Eschweiler Innenstadt ohne weitere aufwändige formale Verfahren.
Projekte und
Maßnahmen
Die Stadt
Eschweiler hat in ihrem „Integrierten Handlungskonzept Innenstadt-Nord“ im Jahr
2012 folgendes Leitbild formuliert, das als Entwicklungsziel für die
Innenstadtentwicklung gelten soll:
„Die nördliche
Innenstadt ist zukünftig als ´historisches Herz´ von Eschweiler mit den
Schwerpunkten innerstädtisches Wohnen, Gastronomie und Büro-/
Dienstleistungsnutzungen gezielt weiter zu entwickeln.“
Die Stadt
Eschweiler steht mit ihrer Innenstadt vor der Herausforderung, ihre
Anziehungskraft für die Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Gäste auch zukünftig
zu erhalten, den veränderten Einkaufs-, Erlebens- und Lebensbedürfnissen
Rechnung zu tragen und gleichzeitig das noch erhaltene `historische´ Gesicht
der Stadt zu akzentuieren.
Verfügungsfonds
„Innenstadt Eschweiler“
Für Eschweiler
bietet ein Verfügungsfonds viele Chancen und Möglichkeiten. Nach der
Zielsetzung des Förderprogramms können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur
Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung
von gewerblichem Leerstand verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
finanziell unterstützt werden.
Zusammen mit
privaten Partnern kann die nördliche Innenstadt u.a. als Ort der Begegnung
ausgebaut sowie als Markt- und Veranstaltungsplatz gestärkt werden. Bei der
Entwicklung und Aufwertung des zentralen Stadtbereichs können hohe Synergieeffekte
auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt werden, da hier das zum
Teil schon vorhandene private Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt
werden können.
Gegenstand der
Förderung
Es sollen
ausschließlich Maßnahmen im Gebiet „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt
Eschweiler“ gefördert werden, die in diesem Bereich einen nachweisbaren,
nachhaltigen Nutzen und möglichst auf die gesamte Innenstadt ausstrahlen. Die
Maßnahmen sollen sich an den grundsätzlichen Maßnahmen und Projekten des
„Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt-Nord“ bzw. des „Entwicklungs- und
Citymanagementkonzeptes Innenstadt“ orientieren.
Mittel aus dem
Verfügungsfonds könnten u.a. für folgende Maßnahmen eingesetzt werden (die
Aufzählungen sind nicht abschließend):
1.
Investive Maßnahmen (finanzierbar mit maximal 50 % Fördermitteln,
mindestens 50 % privaten Mitteln)
§ Umsetzung von
Lichtkonzepten (als Inszenierung des Quartiers und Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung,
z.B. Weihnachtsbeleuchtung),
§ Bau von öffentlichen
Toilettenanlagen,
§ Bauliche Maßnahmen zum
Erlebbarmachen der Inde,
§ Maßnahmen zur Optimierung
der Kinder- und Seniorenfreundlichkeit,
§ Umgestaltung des
öffentlichen Raumes zur Schaffung von Aufenthaltsqualität bzw.
Verweilmöglichkeiten ohne Verzehrzwang,
§ Aufstellen von
Beschilderungs- und Leitsystemen,
§ Grün- und Blumengestaltung,
§ Spielgeräte/Spielstationen
für Kinder,
§ Fahrradständer,
§ Gestaltung von Schalt- und
Stromkästen,
§ Kunst im öffentlichen Raum.
2.
Investitionsvorbereitende Maßnahmen (finanzierbar mit maximal 50 %
Fördermitteln, mindestens 50 % privaten Mitteln)
§ Analysen und Konzepte, die
für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen notwendig sind,
§ Umnutzungskonzepte für (Laden-)flächen,
§ Standortprofile,
§ Beratung von
Immobilieneigentümern (Schwerpunkte: Gestaltung und Nutzung von Immobilien -
insbesondere in den Erdgeschosslagen – Zusammenlegung von Ladenlokalen …),
§ Eigentümer-, Unternehmens-
und Passantenbefragungen,
§ Beauftragung von Dritten,
die die Umsetzung des Verfügungsfonds unterstützen oder fachlich begleiten.
3.
Nicht investive Maßnahmen (zu 100 % aus privaten Mitteln des
Verfügungsfonds zu finanzieren):
§ Aufbau und Pflege einer
Immobiliendatenbank,
§ Ladenflächenmanagement,
§ Veranstaltungen zur
Frequenzsteigerung, Kundenbindung/-neugewinnung,
§ Lichtkonzept (z.B. für die
Weihnachtsbeleuchtung),
§ Marketingaktionen aller Art
(Broschüren, Flyer),
§ Parkgebührenerstattung,
§ Serviceoffensiven zur
Kundenbindung,
§ Neugestaltung von
Anlieferverkehr,
§ Schaufenstergestaltungsworkshops.
Höhe und
Verwaltung des Verfügungsfonds
Im
Grundförderantrag vom 16.08.2012 bzw. im 1. Nachtrag vom 24.05.2013 ist über
eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren (2014 – 2017) ein Gesamtbudget in Höhe von
200.000 € (= 50.000 €/a) vorgesehen. Voraussetzung für die Verwendung der
öffentlichen Mittel in Höhe von 25.000 € jährlich ist, dass ebenfalls 25.000
€/a private Mittel eingebracht werden.
Die Einrichtung
des Verfügungsfonds wird voraussichtlich durch die Stadt Eschweiler erfolgen,
die auch die Verwaltung des Fonds und alle damit zusammenhängenden Zahlungen,
Buchungsvorgänge und Verwaltungsaufgaben übernehmen wird. Ein Vergabegremium
wird über die Verwendung der Finanzmittel und die Umsetzung der Maßnahmen
entscheiden.
Vergabegremium
(siehe Punkt 6 der Anlage 1),
Gemäß Ziffer 14
der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW ist ein lokales
Gremium einzurichten, welches über die konkrete Verwendung der Mittel und die
Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Dementsprechend wird sich das Gremium
sowohl aus Privaten als auch aus Vertretern der Stadtverwaltung zusammensetzen.
Durch die
Vertretung privater Akteure im Vergabegremium kann eine aktive Mitbestimmung
sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und
Weiterentwicklung der „Innenstadt-Nord“ können aufgegriffen und im Rahmen der
öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die
finanziellen Mittel flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnahmen
eingesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Vorschläge zur
Besetzung des Vergabegremiums werden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
bzw. dem Rat der Stadt Eschweiler in den nächsten Sitzungen zur Vorberatung
bzw. Beschlussfassung vorgelegt, nachdem entsprechende Abstimmungsgespräche mit
möglichen Akteuren geführt worden sind.
Die Verwaltung empfiehlt, die
"Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus
dem Verfügungsfonds" (Anlage 1) für das in der Anlage A
dargestellte Gebiet „Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt Eschweiler“ zu beschließen und die Verwaltung zu
beauftragen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Nach Punkt 14 "Verfügungsfonds" der Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW kann ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden, der mit 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass 50 % der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.
Für den Verfügungsfonds werden in den Jahren 2014 – 2017 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 25.000,00 €/a bereitgestellt, für deren Einsatz mindestens weitere 25.000,00 €/a privater Mittel eingebracht werden müssen. Der städtische Anteil an den Fördermitteln (25.000,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Mittel der Wirtschaft, der
Privaten, etc. |
25.000 € |
25.000 € |
25.000 € |
25.000 € |
Mittel der Städtebauförderung
von Bund und Land |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
Mittel der Stadt Eschweiler |
5.000 € |
5.000 € |
5.000 € |
5.000 € |
Bei dem Anteil
der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung.
Neue freiwillige Leistungen sind im Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes
grundsätzlich zu vermeiden. Die Stadt Eschweiler hat sich im Rahmen der 4.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 verpflichtet, das
Niveau der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen kontinuierlich abzusenken.
Im Haushaltsplan 2014 wurden bei dem bei Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich rd. 25.000,00 € für die Abwicklung des Förderprogramms berücksichtigt.
Der durch die 4. Fortschreibung des HSK 2010 – 2016 festgelegte finanzielle Rahmen der freiwilligen Leistungen für die Haushaltsjahre 2014 ff. beinhaltet diese Leistungen.
Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.
Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.