Betreff
Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord"
hier: Vergaberichtlinien der Stadt Eschweiler zur finanziellen Förderung der Herrichtung
von Hof- und Fassadenflächen
Vorlage
007/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Vergaberichtlinien der Stadt Eschweiler zur finanziellen Förderung der Herrichtung von Hof- und Fassadenflächen im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" (Anlage 1) für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

 

 


 

Sanierungsgebiet "Südliche Innenstadt" (2002 – 2013)

Ein "Integriertes Handlungskonzept" bildete bereits 2002 die Grundlage für die erste Aufnahme der Eschweiler Innenstadt in das NRW-Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Bis Ende 2013 wurden die daraus entwickelten und nachfolgend tabellarisch aufgelisteten Maßnahmen in dem Stadterneuerungsgebiet "Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler" umgesetzt und durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gefördert:

 

Maßnahmen

Umsetzungsdauer

Zuwendungen des Landes und des Bundes

Vorbereitende Gutachten und Studien,

Umgestaltung der Uferstraße

2000 – 2002

 

2002 - 2004

157.000 €

 

626.000 €

Umgestaltung des Platzes Talbahnhof

2004 – 2005

156.750 €

Grünverbindung zwischen Talbahnhof und Marienstraße

(1. BA) 2004 – 2005

(2. BA) 2006 - 2008

146.500 €

259.500 €

Umgestaltung der Graben- und Englerthstraße

2006 - 2007

481.000 €

Umgestaltung der Platz- bzw. Grünfläche Franzstraße/Talbahnhof

2008

48.500 €

Umgestaltung der Neustraße

2008 – 2010

Nachträgl. Förderung: Sonderelement Brunnen

501.000 €

43.850 €

Umgestaltung der Marienstraße

(1. BA) 2007 – 2008

(2. BA) 2009 - 2011

282.000 €

532.900 €

Umgestaltung der Moltkestraße,

der Rosenallee,

der nördlichen Grabenstraße

2010 - 2013

423.250 €

Fassadenprogramm

2005 – 2009

121.800 €

 

 

Summe (2002–2013):  3.780.050 €

 

Obwohl das Stadterneuerungsgebiet auch große Bereiche der nördlichen Innenstadt einbezog, zeigt die Maßnahmenaufstellung, dass sich die einzelnen Projekte eindeutig auf den südlich der Inde gelegenen Teil der Eschweiler Innenstadt konzentrierten. Ein Fassadenprogramm begleitete auch hier zwischen 2005 und 2009 die Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum (Anlagen 3.1 und 3.2).

 

 

Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" (2013 – 2017)

Mit der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes in den Jahren 2010 - 2012 legte das Büro Post • Welters aus Dortmund für den Bereich nördlich der Inde ein tragfähiges und umsetzungsorientiertes Gerüst für öffentliche und private Maßnahmen vor, das die unterschiedlichen Bedürfnisse von Bewohnern, Interessenvertretern und Gewerbetreibenden, von Stadterneuerung und Stadtentwicklung, von Verkehrs- und Grünflächenplanung, Denkmalpflege und Stadtgestalt miteinander vereint.

Da bei der Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen nach den Bestimmungen der „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ grundsätzlich Gebietsfestlegungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erforderlich sind, beschloss der Rat in seiner Sitzung am 04.07.2012 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt-Nord" (Anlage 4).

Im November 2013 wurde das Sanierungsgebiet auf der Grundlage dieses Integrierten Handlungskonzeptes in das NRW-Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen.

 

Ziel

Für eine nachhaltige Entwicklung der nördlichen Innenstadt sind ein attraktives Umfeld und ein positives Image von großer Bedeutung. Maßnahmen zur Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Fassadenflächen werden mit der städtebaulichen Zielsetzung bezuschusst, eine nachhaltige Veränderung des Erscheinungsbildes der nördlichen Innenstadt zu erreichen: Die Attraktivität als Wohnstandort soll gesteigert werden. Die nördliche Innenstadt als multifunktionaler Raum soll an die sich ändernden Ansprüche angepasst und ausgebaut werden.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt und der Tatsache, dass sich ein Großteil des Entwicklungspotentials der nördlichen Innenstadt in privaten Händen befindet, kommt im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" insbesondere bei den Maßnahmen "Verfügungsfonds" und "Hof- und Fassadenprogramm" dem persönlichen Engagement eine stärkere Bedeutung zu als in der südlichen Innenstadt: Nur durch das Engagement aller Beteiligten können die Ideen und Ziele des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt-Nord“ weiterentwickelt und in absehbarer Zeit auch umgesetzt werden.

 

Hof- und Fassadenprogramm

Das Hof- und Fassadenprogramm bietet die Möglichkeit, Eigentümer bei der Aufwertung ihrer Fassaden und Innenhöfe finanziell und beratend zu unterstützen. Die Förderung erfolgt in dem vom Rat der Stadt Eschweiler förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord". In der Anlage 2 sind die förderfähigen Fassadenbereiche im Sanierungsgebiet durch einen straßenbegleitenden roten Balken gekennzeichnet.

Der Beschluss der erarbeiteten Vergaberichtlinien (Anlage 1) soll die Stadt Eschweiler zur Weiterleitung der Fördermittel an Dritte legitimieren. Die Vergaberichtlinien sind auf der Grundlage der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung" des Landes NRW vom 22.10.2008 erarbeitet worden.

Nach der Beschlussfassung der Vergaberichtlinien kann mit der praktischen Umsetzung begonnen werden: Ein Merkblatt wird die wesentlichen Bausteine zusammenfassen und den Ablauf des Verfahrens erläutern. Darüber hinaus soll in einer Informationsveranstaltung mit interessierten Immobilieneigentümern detailliert über das Programm und seine Möglichkeiten informiert werden. Die Eigentümer sollen anhand von positiven Praxisbeispielen zu einer Investition an ihren Immobilien überzeugt werden, um letztlich auch einen Beitrag zur langfristigen Aufwertung der Eschweiler Innenstadt zu leisten.

Die Verwaltung empfiehlt, die Vergaberichtlinien der Stadt Eschweiler zur finanziellen Förderung der Herrichtung von Hof- und Fassadenflächen im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" (Anlage 1) für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

 


Zuwendungsfähig sind nach Punkt 11.2 "Profilierung und Standortaufwertung" der Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW 50 % der anerkannten Ausgaben (= höchstens 60 € pro m² umgestalteter Fläche).

Da die Eigentümer den Zuschuss nur erhalten können, wenn sie mindestens die Hälfte der erforderlichen Ausgaben tragen, sind für die Inanspruchnahme der Fördermittel private Ausgaben in Höhe von insgesamt mindestens 200.000,00 €/a nachzuweisen.

Für das Fassadenprogramm werden in den Jahren 2014 – 2017 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 100.000,00 €/a bereitgestellt. Der städtische Anteil an den Fördermitteln (100.000,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.

 

2014

2015

2016

2017

Maximale Höhe der anerkannten Ausgaben für alle Maßnahmen im Programmgebiet (100 %)

200.000 €

200.000 €

200.000 €

200.000 €

Zuwendungen Bund/Land

80.000 €

80.000 €

80.000 €

80.000 €

Zuwendungen Stadt Eschweiler

20.000 €

20.000 €

20.000 €

20.000 €

Bei dem Eigenanteil der Stadt Eschweiler zur Förderung der Herrichtung von Hof- und Fassadenflächen handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung. Der Eingang neuer freiwilliger Leistungen ist im Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes grundsätzlich zu vermeiden. Die Stadt Eschweiler hat sich im Rahmen der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 verpflichtet, das Niveau der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen kontinuierlich abzusenken.

Im Haushaltsplan 2014 wurden bei dem bei Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich rd. 100.000,00 € für die Abwicklung des Förderprogramms berücksichtigt.

Der durch die 4. Fortschreibung des HSK 2010 – 2016 festgelegte finanzielle Rahmen der freiwilligen Leistungen für die Haushaltsjahre 2014 ff. beinhaltet diese Leistungen.

Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

 


Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.