Betreff
Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Eschweiler
Vorlage
300/13
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Eschweiler in der beigefügten Form wird beschlossen.


Die geltende Honorarordnung vom 1.1.2009 regelt die Zahlung der Honorare für die bei der Volkshochschule tätigen Lehrkräfte entsprechend der Zuordnung zu den einzelnen Honorarkategorien.

 

Die bisherigen 3 Honorarkategorien werden leicht verändert. Erstes Ziel ist dabei die Zahlung einheitlicher Honorare. In den letzten Jahren sind keine Honorare der Honorarkategorie 3 vereinbart worden.

 

  1. Die geänderte Honorarkategorie 3 bezieht sich jetzt auf die Honorare für Integrationskurse, deren Mindesthöhe bereits durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgegeben ist, Bildungsurlaube sowie auf die durch Drittmittel finanzierten Schulabschluss-Lehrgänge. Bei diesen Lehrgangsformen muss die Lehrkraft regelmäßig zusätzliche Leistungen erbringen, die einen erhöhten Honorarsatz erfordern. 

 

  1. Die allgemeine Preissteigerung und die Belastung der Lehrkräfte durch die von ihnen zu entrichtenden Sozialabgaben gebieten eine maßvolle Erhöhung der Honorarsätze um 0,50 € je Unterrichtsstunde. Damit erhöht sich beispielsweise das Honorar für einen regelmäßigen Kurs im Frühjahrssemester 2014 mit 14 Wochen / 28 Unterrichtsstunden um insgesamt 14 €.

 

Rechtliche Betrachtung

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a) Satzung für die Volkshochschule der Stadt Eschweiler vom 20.09.2010 fällt die Entscheidung über die Änderung der Honorarordnung in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates.


Die Anhebung der Honorare durch die Änderung der Honorarordnung erhöht im Produkt 042710101 den Aufwand bei Sachkonto 50192100 (Honorare für Dozenten), um ca. 3.800 € in 2014 und den Folgejahren. Die Deckung erfolgt über die Erträge bei Sachkonto 43210400 (Teilnehmerentgelte). Die Teilnehmerentgelte werden gem. § 3, Absatz 3, Satz 2 der Entgeltordnung der VHS jeweils im Herbstsemester eines geraden Jahres um mind. 0,10 € je Unterrichtsstunde angehoben und dienen der Kompensation gestiegener Kosten, insbesondere der Honorarkosten. Bei durchschnittlich 10 - 15 TN eines Kurses bedeutet das eine Erhöhung des Ertrages des Kurses um 1 – 1,50 € je Ustd. Die Zielvereinbarung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) der VHS sieht gleichzeitig vor, dass bei jedem Kurs mindestens eine Honorarkostendeckung von 100 – 120 % vorliegen muss.


Keine.