hier: Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 78 SGB VIII sollen die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften
anstreben, in denen neben ihnen auch die anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaften
ist es, die geplanten Maßnahmen aufeinander abzustimmen, sich gegenseitig zu
ergänzen und in den Lebens- und Wohnbereichen junger Menschen und Familien
ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen entsprechend zusammenzuwirken.
Vor diesem Hintergrund hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler eine weitere Arbeitsgemeinschaft für den Bereich der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII sowie der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII ins Leben gerufen. Neben dem gesetzlichen Auftrag legt das Jugendamt besonderen Wert darauf, dass der im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankerte Stufenplan hin zu einer inklusiven Jugendhilfe sowohl inhaltlich als auch organisatorisch als Leitlinie für die Arbeitsgruppe dient. Insofern versteht sich die Konzeption dieser Arbeitsgemeinschaft als innovativ und zukunftsweisend. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und abgestimmter Haltungen zur Ausgestaltung eines kommunalen, inklusiven Hilfe- und Leistungsangebotes.
In diesem Zusammenhang fand am 04.02.2025 die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft Inklusive Hilfen und Leistungen gem. § 78 SGB VIII“ (AG 78) statt. Die zweite Sitzung ist für den 20.05.2025 geplant. Auch hier steht die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und gemeinsamer Haltungen zur Gestaltung eines inklusiven Hilfe- und Leistungsangebots im Zentrum. Neben den federführenden Mitarbeitenden des Jugendamts und den teilnehmenden Organisationen wird auch der Inklusionsbeauftragte der Stadt Eschweiler an den Treffen teilnehmen.
Zur fortlaufenden Information des Beirats für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe wird Herr Pietsch eine kurze Präsentation zu den besprochenen Themen, sowie einen Überblick über die Arbeit der AG 78 geben.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Im Rahmen der Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgruppen
entsteht ein personeller Mehraufwand im Bereich des Amtes 51.