Der Schulausschuss nimmt den Erfahrungsbericht zur Testphase
„Priorisierung des Schulschwimmens“ zur Kenntnis.
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen in der Testphase soll die derzeitige
Regelung bis auf weiteres fortgeführt werden.
Eventuell notwendige Anpassungen der Wasserzeiten für die Schulen zur
Erfüllung des jeweils geltenden Lehrplans sind bei Bedarf durch die Verwaltung
vorzunehmen.
Seit Errichtung der Traglufthalle findet das Schulschwimmen ganzjährig im Freibad Dürwiß statt. Zunächst fand das Schulschwimmen und das Öffentlichkeitsschwimmen parallel statt. Aufgrund der begrenzten Umkleidekapazitäten im Freibad äußerten die Schulen den Wunsch das Bad wochentags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Unter Berücksichtigung der schulischen Interessen sowie der Interessen der Öffentlichkeit beschloss der Rat am 14.06.2023 (VV 188/23) das Bad an zwei Tagen in der Woche in der Zeit von 8 bis 13 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Vor dem Hintergrund, dass die Traglufthalle in erster Linie zur Aufrechterhaltung des Schwimmunterrichtes errichtet wurde, sollten mit diesem Beschluss einhergehende Einschränkungen der Öffentlichkeit in Kauf genommen werden.
Diese Regelung führte jedoch zu Unmut bei den öffentlichen Badegästen. Vermehrte Beschwerden waren die Folge. Die Öffentlichkeit argumentierte damit, dass Schwimmzeiten der Schulen oftmals nicht genutzt werden und das Bad dann leer stehe.
Zur Suche einer guten und gemeinsamen Lösung wurde dann ein runder Tisch mit Teilnehmer*Innen von Verwaltung, Schulen, Vereinen und der öffentlichen Badegäste organisiert. Dabei stellte sich heraus, dass ausreichend Wasserflächen zur Verfügung stehen und nur die Duschen und Umkleiden zu Überbelegungen führen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der vorgenannten Sachverhalte wird auf die Vorlagen 312/22, 188723 und 344/24 verwiesen.
Auf der Grundlage des Vorschlags des runden Tischs beschloss der Schulausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2024, dass die Öffnungszeiten im Freibad für die Dauer einer Testphase dahingehend angepasst werden, dass die öffentlichen Badegäste das Freibad wieder täglich parallel zum Schwimmunterricht nutzen können, unter der Maßgabe, dass die Dusch- und Umkleideräume prioritär den Schulen zur Verfügung stehen.
Dies bedeutet, dass die Schulen Vorrang in den Umkleiden und Duschräumen haben. Dementsprechend können die öffentlichen Badegäste nur dann die vorgenannten Räume nutzen, wenn die Schüler*innen diese nicht zeitglich nutzen.
Darüber hinaus können die Schulen auswählen, welche Bahnen bzw. Wasserfläche genutzt werden. Die öffentlichen Badegäste müssen sich mit den nichtgenutzten Bahnen arrangieren und beim Einstig in das Becken die erforderliche Rücksicht auf das Schulschwimmen nehmen.
Die eingeführte Testphase wurde von den öffentlichen Badegästen mehrheitlich wohlwollend angenommen.
Eine Abfrage bei den Schulen ergab, dass das in der Testphase praktizierte Konzept funktioniere. Gelegentlich sei es vorgekommen, dass öffentliche Badegäste nochmals vom Bäderpersonal über die bestehende Regelung informiert werden mussten. Kleinere Änderungswünsche der Schulen wurden unmittelbar der Verwaltung kommuniziert und anschließend auch umgesetzt.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Regelungen der Testphase von den Nutzern des Freibads angenommen worden ist. Derzeit sind alle Beteiligten mit dem Status Quo zufrieden.
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen in der Testphase schlägt die Verwaltung vor, die derzeitige Regelung bis auf weiteres fortzuführen.
Perspektivisch ist infolge der steigenden Schülerzahlen in manchen Schulen eine Erhöhung der Zügigkeit erforderlich. Dies hat auch Einfluss auf die benötigten Schwimmzeiten der Schulen. Daher ist es zukünftig notwendig, die Schwimmzeiten der Schulen anzupassen. Bisher konnten montags, donnerstags und freitags jeweils zwei Schulklassen parallel Schwimmunterricht durchführen. Dienstags und mittwochs können jeweils drei Schulklassen gleichzeitig das Bad nutzen.
Da die parallele Nutzung unter Berücksichtigung der Priorisierung der Schulen gut funktioniert, schlägt die Verwaltung vor, dass zukünftig an allen Tagen bei Bedarf bis zu drei Schulklassen gleichzeitig den Schwimmunterricht durchführen können.
keine
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