Betreff
Standortentwicklung der KGS Bergrath - hier: Sachstandsmitteilung
Vorlage
141/25
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Verwaltungsvorlage 311/23 wurde seitens des Schulausschusses, des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Rates der Stadt Eschweiler am 27.09.2023 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit einer ganzheitlichen Machbarkeitsstudie die notwendigen baulichen Maßnahmen am Schulstandort auszuarbeiten und weiterzuentwickeln.

 

Hierbei sollten der aufgrund der schulischen Entwicklung erforderliche Raumbedarf, der Umgang mit den Bestandsgebäuden sowie energetische Gesichtspunkte und Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Für die Gründe des Umbaus wird auf die oben genannte Verwaltungsvorlage verwiesen.

 

Nachfolgend wird der aktuelle Sachstand berichtet:

 

Wie dem Sachverhalt der o.a. Verwaltungsvorlage zu entnehmen war, sollten bereits ab dem Schuljahr 2024/25 vorab zwei zusätzliche Räume für die Sicherstellung der Dreizügigkeit durch eine temporäre Containeranlage auf dem Schulgelände geschaffen werden. Die Schule hat für das laufende Schuljahr 2024/25 Fachunterrichtsräume als Klassenräume genutzt und durch schulorganisatorische Maßnahmen ein weiteres Schulhalbjahr im Bestand überbrückt, da sich die Vergabe der Containeranlage verzögerte.

 

Zwischenzeitlich hat im Februar und März 2025 die Errichtung und Inbetriebnahme der Containeranlage stattgefunden. Die Containeranlage wurde so geplant, dass im Bedarfsfall eine ebenerdige Erweiterung sowie eine Aufstockung möglich sind, die erfolgen können, sofern dies im Zuge der anstehenden Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich wird.

 

Wie der o.a. Vorlage zu entnehmen war, wurde die Verwaltung im letzten Jahr mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, aus der ein Konzept zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab 2026 und zur Umsetzung des Sanierungsbedarfs in den Bestandsgebäuden hervorgehen

sollte. Hierzu ist ein externes Architekturbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden.

 

Bei dem vorliegenden Planungsentwurf bleibt das bestehende Schulgebäude in seiner jetzigen Form weitestgehend erhalten und in Nutzung, während das bisherige Mensagebäude und die alten Pavillonklassen auf dem Schulhof abgerissen werden müssen, um an gleicher Stelle einen Erweiterungsbau zu verorten.

Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist in dieser Variante eine weitgehende Sanierung des Bestandgebäudes geplant. Die schulische Nutzung des Altbaus an der Kopfstraße soll im Zuge der Umsetzung beendet werden. Eine vollständige Barrierefreiheit der Obergeschosse und des Untergeschosses im Hauptgebäude kann aufgrund der Bestanderschließung nicht realisiert werden. Dennoch kann bei der Variante das Erdgeschoss inklusive Mensa barrierefrei erreicht werden, so dass es schulorganisatorisch möglich wäre, auch körperlich eingeschränkte Schüler*innen aufzunehmen. Teil des Gesamtkonzepts ist auch die Nutzbarmachung der im Erweiterungsbau geplanten Mensa für außerschulische Veranstaltungen (z.B. durch Vereine).

 

In einem zweiten Schritt wird derzeit der Planungsentwurf vertieft und die Kosten werden ermittelt. Insbesondere der Sanierungsbedarf im Bestand muss hierbei unter Hinzuziehung weiterer Fachplaner genauer untersucht werden.

Parallel erfolgt die Beteiligung der Schule. Die Anforderungen für die Planung, somit das Raumkonzept wurden ausführlich mit der Schule im Oktober 2022 besprochen und danach einvernehmlich festgelegt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat das Architekturbüro eine Planung erstellt, die in einem gemeinsamen Termin mit der erweiterten Schulleitung einschließlich Hausmeister, Vertretern der Verwaltung und dem Architekturbüro am 07.10.2024 vorgestellt wurde und gemäß den Anmerkungen überarbeitet wurde.

 

Am 11.11.24 wurden der Schule die aktualisierten Pläne vorgestellt und weitere Anmerkungen und Wünsche der Schule in das Erweiterung- und Umbaukonzept aufgenommen. Derzeit erfolgt auf dieser Grundlage nun die finale Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie inkl. der oben beschriebenen Vertiefung hinsichtlich der Kosten und der Betrachtung des Bestands.

 

Die weitere Planung und Ausführung müssten in der Folge beauftragt und ausgearbeitet werden, so dass abhängig von der Bereitstellung der erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung der Baubeginn für einen Erweiterungsbau in 2027 erfolgen könnte. Die reine Bauzeit dieser Maßnahme kann vorab auf ca. 18 Monate geschätzt werden. Die Sanierung des Bestands müsste im Anschluss erfolgen.


Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Verwaltungsvorlage 311/23 verwiesen.


Hinsichtlich der personellen Auswirkungen wird auf die Verwaltungsvorlage 311/23 verwiesen.