Betreff
Mittelbereitstellung für die Herrichtung von Sanitär- und Sozialräumen sowie der Werkstatt am Forstbetrieb
Vorlage
080/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung Auszahlung bei Produkt 01 111 1203, Sachkonto 0911 0002, IV25AIB012, Bez.: Herrichtung Sanitär-, Sozialraum und Werkstatt am Forstbetrieb in Höhe von 200.000,00 € zu.

 


Für die Sanitär- und Sozialräume und die Werkstatt im Forstbereich besteht dringender baulicher Handlungsbedarf.

Die aktuelle Umkleide- und Sanitärsituation ist unzureichend, da derzeit keine Duschmöglichkeiten vorhanden sind und somit auch keine Schwarz- und Weißbereiche Unterteilung möglich ist. Daher kann derzeit eine mögliche Kontaminationsverschleppung durch Bio- oder Gefahrstoffe in den Privatbereich nicht ausgeschlossen werden. Die geschilderten Missstände wurden bei der Regelbegehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentiert.

Der an den Sanitärbereich angrenzende Pausenraum dient gleichzeitig als Materiallager und Umkleideraum und entspricht somit nicht den Mindestanforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Aus arbeitsschutztechnischen Gründen und zur Vermeidung der Kontaminationsverschleppung muss der Sanitärbereich des Forstbetriebs in Schwarz- und Weißbereiche unterteilt werden. Zusätzlich wird ein geeigneter Bereich zur Trocknung nasser Arbeitskleidung benötigt. In Zukunft soll sowohl eine personelle Aufstockung als auch eine Geschlechtertrennung möglich sein. Diese Anforderungen sind aus Platzgründen nicht im Gebäudeinneren umsetzbar. Als wirtschaftliche und zügige Lösung sollen daher zwei Sanitärcontainer dauerhaft neben dem Anbau aufgestellt werden.

 

Die Auslagerung der Sanitärbereiche wirkt sich ebenfalls positiv auf die Pausenraumsituation aus, sodass dieser wieder zu Pausen- und Aufenthaltszwecken genutzt werden kann.

 

Der aktuelle Werkstattbereich ist für die mittlerweile erforderlichen Arbeitsmittel zu klein. Eine sichere organisierte Lagerung der Geräte ist in dem vorhandenen Raum aus Platzmangel nicht möglich. Zudem bietet der Werkstattbereich durch die vorgehaltenen Geräte derzeit nicht genügend Platz für ein sicheres Arbeiten. Um die beengte Situation auszugleichen, soll dauerhaft ein Lagercontainer für die Geräte und Werkzeuge neben der Werkstatt unter dem Carport aufgestellt werden.

 

Für die fachgerechte Lagerung von Akkus und Forstmarkierungsfarbe soll zukünftig der ehemalige Duschbereich als Lagerraum abgetrennt werden. Darin können speziell dafür vorgesehenen Materialschränke aufgestellt werden, um keine brandschutztechnischen Anforderungen für die Abtrennung des Lagerraums auszulösen.

 

Durch die Errichtung der Sanitärcontainer soll ein größerer Eingriff in den Gebäudebestand und die daraus resultierende Beantragung einer Nutzungsänderung und eine damit einhergehende umfassende Gebäudesanierung zunächst vermieden werden. Der Raumbedarf kann mit den Containern zwar dauerhaft abgedeckt werden, langfristig besteht jedoch am Gebäude weiterer Sanierungsbedarf.

 

Die Gesamtkosten für den Forstbetrieb werden nach aktueller Kostenschätzung mit rund 200.000,00 € veranschlagt. Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler gelten Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als EUR 50.000 überschreiten und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Zur Deckung werden vorbehaltlich des Ratsbeschlusses Mittel aus der Maßnahme „Steinstraße“ in Höhe von 200.000,00 € verwendet. Die Maßnahme „Steinstraße“ verzögert sich aufgrund des vorgezogenen Baus der Brücke zwischen der Indestraße und dem Langwahn. Durch diese zeitliche Verschiebung der Baumaßnahmen „Steinstraße“ ist absehbar, dass die vorgesehenen Mittel im Haushaltsjahr 2025 nicht vollständig verausgabt werden.

 


Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Herrichtung des Sanitär-, Sozialraum und der Werkstatt am Forstbetrieb konnten im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahren 2024 und 2025 nicht berücksichtigt werden, da der Bedarf erst im Jahresverlauf 2024 behandelt wurde.

Dementsprechend ergibt sich der außerplanmäßige Mittelbedarf in Höhe von 200.000,00€. Diese Kosten werden in 2025 kassenwirksam.

 

Die fehlenden finanziellen Mittel können über das folgende Konto gedeckt werden:

Produkt 660 000 00, Sachkonto 12 5410 101, IV13AIB003; Steinstraße

Die abzugebende Mittel belaufen sich auf: 200.000,00 €

(Im Haushaltsjahr 2025 werden die dort eingeplanten Mittel nicht in voller Höhe verausgabt. Im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens muss der Ansatz dort für die Folgejahre angepasst werden.)

 

Für die Abwicklung der Maßnahme werden die benötigten Mittel dem Produkt 01 111 1203 unter dem Sachkonto 0911 0002, IV25AIB012 zur Verfügung gestellt.

 

 


Die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt durch die Mitarbeitenden des Hochbauamts in Abstimmung mit dem Amt für Freiraum und Grünordnung.