Betreff
Investitionsmaßnahmen 2024
Vorlage
071/25
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Investitionen (Sportgeräte und Ausrüstungs­gegen­stände) im Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen

 


Die Stadt Eschweiler stellt den in der Stadt ansässigen Sportvereinen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, die diese als anteilige Finanzierung für die Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für den Trainings- und Spielbetrieb in Anspruch nehmen können.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für Sportvereine im Jahr 2024 erfolgte nach den am 10.03.2022 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“.

 

Gemäß § 4 der Richtlinien wird bei der Höhe des zu gewährenden Zuschusses zwischen zwei möglichen Alternativen unterschieden:

 

A) Der RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 30 % der Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt Eschweiler beträgt 30 % der Gesamtkosten.

 

B) Eine Bezuschussung durch den RegioSportbund Aachen erfolgt trotz Beantragung nicht. Die Stadt Eschweiler gewährt dann einen Zuschuss in Höhe von 40 % der Investitionskosten, sofern der Verein Mitglied im Stadtsportverband ist. Über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportverband Eschweiler sind, entscheidet der Sportausschuss.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Im Haushalt 2024 wurden nachfolgend aufgeführte Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage der oben angeführten Richtlinien der Stadt Eschweiler gewährt:

 

 

Eschweiler Kanu-Club e.V.                                        1.742,06 €

 

Eine Bande Dürwiß e.V.                                                              2.000,00 €

 

LSG Eschweiler e.V.                                                    1.051,29 €

 

 

Summe der Investitionskostenzuschüsse:                       4.793,35 €.

 

Die nachstehend genannten Bezuschussungen erfolgten jeweils gemäß § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Einzelheiten zu den gewährten Zuschussanträgen:

 

1.             A) Antragsteller: Eschweiler Kanu-Club e.V.

B) Zuwendungszweck: Anschaffung mehrerer Platzpflegegeräte für das Gelände des Vereinsheims

C) Finanzierung:

- Förderfähige Gesamtkosten: 5.806,86 € förderfähige Kosten, insgesamt     6.106,17 €

- Zuschuss StädteRegion Aachen (30% von den Gesamtkosten):                         1.834,00 €

- Zuschuss Stadt Eschweiler (30% von den förderf. Kosten):                                  1.742,06 €

- Eigenanteil:                                                                                                                  2.230,80 €.

 

Bei den angeschafften förderungsfähigen Ausrüstungsgegenständen handelt es sich um eine Motorsense, einen Rasenmäher, einen Automover (Anlage 1) und Zubehörteile

 

2.            A) Antragsteller: Eine Bande Dürwiß e.V.,

 B) Zuwendungszweck: Anschaffung von 4 Poolbillardturniertischen

 C) Finanzierung:

- Förderfähige Gesamtkosten:                                                                               19.800,00 €

- Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                                             2.500,00 €

- Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                                      2.000,00 €

- Eigenanteil:                                                                                                  15.300,00 €

 

Bei den Turniertischen (Anlage II) handelt es sich um Sportgeräte.

 

3.            A) Antragsteller: LSG Eschweiler e.V.

B) Zuwendungszweck: Anschaffung von 2 Speed-Bikes, Hürden und Hallenstoßkugeln

C) Finanzierung:

 - Förderfähige Gesamtkosten:                               3.504,29 €

 - Zuschuss StädteRegion Aachen::       1.143,00 €

 - Zuschuss Stadt Eschweiler (30 %):   1.051,29 €

 - Eigenanteil:                                                 1.370,32 €

 

Bei den Speed-Bikes (Anlage III), Hürden und Hallenstoßkugeln handelt es sich um Sportgeräte. Die unterschiedlichen Förderbeträge ergeben sich aus den unterschiedlichen Förderrichtlinien von Stadt Eschweiler und dem Regiosportbund Aachen. Außerdem gab der Verein von sich aus an, dass die Rechnung für die Sportgeräte aufgrund von Rabatten preiswerter war als im Kostenvoranschlag.

 

 

Ein Antrag des Segelclubs Eschweiler See e.V. wurde abgelehnt, da er nicht richtlinienkonform war.

 


Für die Investitionskostenzuschüsse wurden in 2024 zu Lasten des Sachkontos 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportverein) und des Produktes 084210101 (Förderung des Sports) insgesamt 4.793,35 € an Sportvereine ausgezahlt. Im Haushaltsjahr 2024 standen Haushaltsmittel zur Investitionsförderung in Höhe von 5.500,00 € zur Verfügung – diese wurden somit annähernd komplett verausgabt.

 


Keine