Die Förderanträge der dem Stadtsportverband angehörigen Vereine, werden vorranging geprüft und nach Antragsschluss am 15.11.2025 die entsprechenden Förderungen ausgezahlt.
Vom dann noch ggfls. verfügbaren Restbudget soll als Zuschuss in Höhe von bis zu max. 2.000 Euro an die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Weisweiler 1529 e.V. ausgezahlt werden.
Mit Datum vom 05.12.2024 (ergänzt am 10.02.2025) hat der Verein einen Antrag auf Bezuschussung zur Neuanschaffung eines Sport-Luftgewehr der Marke Anschütz gestellt. Der Anschaffungspreis beträgt laut einem vorliegenden Angebot 2.519,00 €.
Es handelt sich hierbei um eine Ersatzbeschaffung für ein in der Hochwasserkatastrophe abgängiges Gewehr.
Anträge sind nach den geltenden Richtlinien bis zum 15.11. eines Jahres für das laufende Jahr zu stellen. Aufgrund des Antragsdatums konnte der Antrag im Antragsjahr 2024 keine Berücksichtigung finden. Somit ist eine Zuschussbewilligung aus Fördermitteln im Jahre 2025 zu prüfen.
Der Verein ist nicht Mitglied im Landessportbund. Somit entfällt ein Anspruch auf Bezuschussung durch den RegioSportBund Aachen. Da der Verein ebenfalls nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, besteht kein Zuschussanspruch gegenüber der Stadt und der Antrag ist nachrangig zu prüfen. Gemäß § 4.2 der Richtlinien entscheidet der Sportausschuss in solchen Fällen über eventuelle Zuschussgewährungen.
Das Gesamtbudget der Förderzuschüsse beträgt im Haushaltsjahr 2025 5.500,00 Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ist nur ein geringer Betrag (ca. 250,00 €) zur Verausgabung an Antragsteller, die Mitglied im Stadtsportverband sind, verplant.
Der Förderantrag der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Weisweiler 1529 e.V. ist hierbei noch nicht mitinbegriffen. Wie bereits erwähnt, ist der Antragsschluss für die Vereine der 15.11.2025. Grundgedanke bei der Bezuschussung der Sportvereine durch die Stadt ist, dass die Mitgliedschaft im Stadtsportverband gestärkt werden sollte. Somit sollten vorrangig die Vereine, die dem Stadtsportverband angehören, bei der Förderung berücksichtigt werden. Demnach sollten aus Sicht der Verwaltung zunächst die Förderanträge der Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes vorrangig geprüft und beantragte Zuschüsse - sofern möglich - vollumfänglich ausgezahlt werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das dann noch ggfls. zur Verfügung stehen Restbudget anschließend an die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Weisweiler 1529 e.V. auszuzahlen. Entsprechend der Richtlinien betrüge die Maximalförderung 2.000,00 €.
Unter dem Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, Sachkonto 53118170 „Investitionsfördermaßnahmen Sportvereine“, stehen Haushaltsmittel in Höhe von 5.500,00 Euro zur Verfügung.
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