hier: Antrag der BASIS-Fraktion vom 21.01.2025
Der Neubau einer Unterkunft an der Grachtstraße wird aufgegeben. Die
hierzu entsprechend gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten Standort an
anderer Stelle im Stadtgebiet zu suchen und zu entwickeln.
Die Alt-Unterkunft Grachtstraße 25/27 wird umgehend geschlossen,
einbruchssicher verriegelt und alsbald abgerissen. Die verbliebenen Bewohner
werden umgehend und vorübergehend im Containerstandort Grachtstraße
untergebracht.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt eine 24/7-Begleitung, sowie eine
sozialpädagogische/ sozialarbeiterische Betreuung am vorübergehenden
Containerstandort Grachtstraße zu installieren, um die Anwohner vor Lärm,
Gewalt gegen Menschen und Sachen und Bedrohung besser schützen zu können.
Der Containerstandort Grachtstraße wird mittelfristig aufgegeben.
Mit Antrag vom 21.01.2025 beantragt die BASIS-Fraktion, dass die getroffenen Beschlüsse zum Neubau einer Unterkunft an der Grachtstraße aufgehoben werden und der Neubau an dieser Stelle aufgegeben wird.
Zudem sollen durch die Verwaltung entsprechend alternative Standorte im Stadtgebiet gesucht und entwickelt werden.
Die Alt-Unterkunft Grachtstraße 25/27 soll umgehend geschlossen, einbruchssicher verriegelt und alsbald abgerissen und die verbleibenden Bewohner umgehend und vorübergehend im Containerstandort Grachtstraße untergebracht werden.
Am Container-Standort Grachtstraße soll über die sozialpädagogische/ sozialarbeiterische Betreuung hinaus eine 24/7-Begleitung gewährleistet werden, um die Bewohner vor Lärm, Gewalt gegen Menschen und Sachen und Bedrohungen besser schützen zu können.
Die Verwaltung empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen.
Begründung:
Wie in der Vorlage des Sozial-und Seniorenausschusses vom 15.11.2023 mitgeteilt wurde, ist das bisherige Gebäude für alleinlebende Wohnungslose in der Grachtstraße baulich abgängig und musste nun zwischenzeitlich frei gezogen werden. Wie ebenfalls in dieser Vorlage mitgeteilt wurde, sollten die Bewohner*innen interimsweise in den Wohncontainern Grachtstraße 14/ 16 untergebracht werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Beim geplanten Neubau handelt es sich um einen reinen Ersatzbau mit gleicher Belegungszahl wie beim abgängigen Gebäude. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands und der damit schwierigen Wohnungssituation war der Neubau eine vieljährige Forderung, der in den letzten Jahren vehement vorgetragen wurde.
Die Unterbringung wohnungsloser Personen ist eine Pflichtaufgabe der Kommune nach OBG. Die derzeit erfolgte temporäre Unterbringung in Wohncontainern ist nicht gut für die Zielgruppe geeignet und sozialfachlich nur als kurze Interimslösung möglich. Ein Neubau ist daher zeitnah erforderlich
Der Sozial- und Seniorenausschuss der Stadt Eschweiler hat in der Sitzung am 15.11.2023 beschlossen, dass ein Ersatzbau im Bereich der westlichen Grachtstraße erfolgt, nachdem hier die Flüchtlingsunterbringung aufgegeben wurde. Damit halbiert sich insgesamt die Anzahl kommunal untergebrachter Personen in der Grachtstraße. Zudem ist die Lage des neuen Standortes geeigneter als der alte Standort. Bereits im Vorlauf zu diesen Beschlüssen wurden durch die Verwaltung verschiedene alternative Standorte im Stadtgebiet auf ihre Eignung (insbesondere Verfügbarkeit und Bebaubarkeit) untersucht. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Fläche im westlichen Teil der Grachtstraße (vor der Container-Anlage Grachtstraße 14/16) am geeignetsten ist. Bzgl. der Standort-Alternativen hat die Verwaltung keine neue Kenntnislage als zum Zeitpunkt des 15.11.2023. Auch dem vorliegenden Antrag sind keine geeigneteren Standortalternativen zu entnehmen. Auch nach Rückmeldung der Sicherheits- und Ordnungsbehörden herrscht keine andere Sachlage (Einsatzgeschehen und Beschwerden) als zum Zeitpunkt der damaligen Beschlussfassung. Die Belastungen entsprechen den üblichen einer solchen Unterkunft. Eine Verschlechterung ist nicht festzustellen.
Zudem wurde die Verwaltung durch Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 12.12.2023 damit beauftragt, die Errichtung der Unterkunftsgebäude am vorgesehenen Standort Grachtstraße entsprechend den Inhalten der Vorlage weiterzuentwickeln und hierzu eine konkretisierte auf den späteren Betrieb abgestimmte Gebäudeplanung auszuarbeiten und umzusetzen. Hierzu wurde auf Basis eines moderierten Workshop-Verfahrens eine Machbarkeitsstudie erstellt. Der derzeitige Planungsstand wird heute in separater Sitzungsvorlage vorgestellt (VV-Nr. 065/25).
Die Einrichtung einer 24/7 Betreuung wurde bereits im Jahr 2021 auf Basis eines Schreibens der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE Grünen vom 22.03.2021 aufgeworfen und geprüft. Damals wurden allein für die Betreuung in den Zeiten, in denen kein Hausmeister vor Ort ist, jährliche Kosten in Höhe von ca. 300.000 - 400.000 Euro ermittelt (Anfragen an mehrere Sicherheitsdienstleister). Bei einer tatsächlichen 24/7 Betreuung durch einen Sicherheitsdienst müssten die Kosten entsprechend höher angesetzt werden. Die Kosten hierfür würden voraussichtlich bei 500.000 Euro – 550.000 Euro liegen. Zugleich kann ein Sicherheitsdienst nicht im öffentlichen Raum tätig werden. Aufgrund dieser Überlegungen wurde die Einrichtung in Abwägung von Kosten und Nutzen nach Rücksprache mit den sozialpolitischen Vertreter*innen verworfen.
Inzwischen wurde verwaltungsseitig für den Interimsstandort ein Betreuungskonzept erstellt, das mit gesonderter Vorlage (VV-Nr. 076/25) in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.
Die Kosten für eine 24/7-Betreuung mithilfe eines städtischen Hausmeister und in den restlichen Zeiten durch einen Sicherheitsdienst liegen zwischen 300.000 – 400.000 Euro.
Sofern eine durchgängige Besetzung durch einen Sicherheitsdienst geplant wird, liegen die Kosten bei 500.000 – 550.000 Euro.
Die entsprechenden Mittel hierfür sind im Haushalt für das Jahr 2024/2025 nicht eingeplant und müssten insoweit Überplanmäßig bereitgestellt werden.
Eine Kompensation dieser Mehraufwendungen durch Verbesserungen an anderer Stelle ist aktuell nicht abzusehen.
Die
Wohnungslosenunterbringung in der Grachtstraße bindet laufend personelle
Ressourcen in den Ämtern 65 und 50.