Betreff
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler; hier: Verteilung der Haushaltsmittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
063/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler,

 

1.        festzustellen, dass die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Dürwiß und Weisweiler unverzichtbar sind und zukünftig anteilig durch die Katholische Kirchengemeinde und die offene/mobile Jugendarbeit der Stadt Eschweiler übernommen werden sollen,

2.       zuzustimmen, dass die bisher eingesetzten Finanzmittel für eine 1,0 Personalstelle in der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde zukünftig die offene/mobile Jugendarbeit der Stadt Eschweiler und der Katholischen Kirchengemeinde jeweils hälftig zur Finanzierung entsprechender Personalressourcen übergehen,

3.       die Haushaltsmittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit für die Jahre 2025 und 2026, wie im Sachverhalt bzw. in den finanziellen Auswirkungen beschrieben, – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 – zu verteilen,

4.      a) mit der Katholischen Kirchengemeinde eine angepasste Kooperationsvereinbarung zu schließen und die Finanzmittel schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

b) Für die städt. Kinder- und Jugendarbeit eine 0,5 Personalstelle im Stellenplan 2025

aufzunehmen, welche durch die bisherige Finanzierung gedeckt ist.

 

 


Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nach § 4 Abs. 3 SGB VIII gehalten, die freie Jugendhilfe zu fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe zu stärken. Im Sinne von § 74 SGB VIII ist dem Förderauftrag durch Bereitstellung von finanziellen Zuwendungen Rechnung zu tragen. Neben den gesetzlich normierten Voraussetzungen (§ 74 Abs. 1 SGB VIII) steht die Entscheidung über Art und Höhe der Förderung im pflichtgemäßen Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die Ermessensentscheidung hat sich an sachgerechten Kriterien zu orientieren, die auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans und dem Bedarf der Einrichtung sowie deren Bedeutung einen sinnvollen Einsatz der verfügbaren Mittel erkennen lassen.

 

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Maßgaben hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 06.09.2023 (VV Nummer 260/23) einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Überlegungen und beauftragt das Jugendamt der Stadt Eschweiler, gemeinsam mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul und der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler - Dürwiß noch im Kalenderjahr 2023 mit einer gemeinsamen Zukunftswerkstatt zur Gestaltung der offenen Jugendarbeit in Eschweiler zu beginnen.  Zweck ist ein gemeinsam tragfähiges gesamtstädtisches Konzept - in Bezugnahme auf den effektiven Personaleinsatz, der Standorte unter Berücksichtigung der Bedarfe - zur zukünftigen Gestaltung der offenen Jugendarbeit zu erarbeiten.

 

Hierbei werden die folgenden bestehenden Einrichtungen beteiligt und berücksichtigt:

 

-              Der Städtische Jugendtreff „Check in“

-              Das Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul

-              Die Jugendeinrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß“

 

Der Prozess wurde fachlich vom Landesjugendamt Rheinland bis zum 20.03.2024 begleitet. Es fanden mehrere Gesprächstermine auf operativer und Trägerebene statt.  Es herrschte Einigkeit, dass alle Seiten an einer gewinnbringenden und einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Zudem herrschte auch Einigkeit, zukünftig weiterhin in enger Partnerschaft die offene Kinder-und Jugendarbeit der Stadt (z. B. auch im Prozess des neuen Jugend-Begegnungszentrums) zu gestalten.

 

Im Rahmen des Prozesses wurde deutlich, dass die Evangelische Kirchengemeinde sich nicht mehr in der Lage sieht, die seit längerer Zeit vakante Stelle in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Weisweiler-Dürwiß aufrecht zu erhalten. Sie erklärte ihren Verzicht auf die entsprechende Förderung unter dem Vorbehalt, dass ein ortsnahes Angebot auch zukünftig aufrechterhalten werden kann.

 

Durch den Verzicht der eigenen Besetzung sollen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel genutzt werden, um zum einen den bestehenden Personaldruck im Netzwerk der offenen Jugendarbeit abzumildern und zum anderen, um damit eine zukunftsorientierte und anerkannte Arbeit in den Stadtteilen zu sichern. In räumlicher Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß sollen die bestehenden Bedarfe in den beiden Stadtteilen an Kinder- und Jugendarbeit gedeckt werden.

 

Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit richten sich u.a. an sozial benachteiligte und bildungsferne junge Menschen und leisten dadurch einen hohen Beitrag zur Teilhabe und Integration. Sie helfen Ausgrenzung zu vermeiden.

 

Um den Bedarf in Weisweiler und Dürwiß abzudecken, wurde folgender Vorschlag gemeinsam erarbeitet:

 

-              Die bisher in Dürwiß und Weisweiler durch die Evangelische Kirchengemeinde nicht mehr besetzte Personalstelle in der offenen Kinder- und Jugendarbeit geht jeweils hälftig auf die offene/mobile Jugendarbeit der Stadt Eschweiler und der Katholischen Kirchengemeinde über.

 

-              Die Katholische Kirchengemeinde erhält - nach der vereinbarten Quotenregelung – Finanzmittel, um eine 0,5 Personalstelle für die Jugendarbeit (vgl. SuE TvöD 11/12 b) einzurichten. Hierfür stellt der Träger u.a. ein Ferienspielangebot im und für den Stadtteil Dürwiß sicher.

 

-              Die Stadt Eschweiler richtet eine 0,5 Personalstelle in der kommunalen Jugendarbeit ein. deren Kosten aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln getragen wird. Hierfür stellt die Stadt Eschweiler u.a. ein mobiles Angebot im Stadtteil Weisweiler sicher.

 

Aus der Erweiterung des Personals um jeweils eine 0,5 Stelle bei der Stadt Eschweiler und der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul ergibt sich auch die notwendige personelle Flexibilität bei der Gestaltung der Aufgabenbereiche in den Jugendtreffpunkten in der Innenstadt sowie in der Mobilen Jugendarbeit. Es ist möglich, in Spitzenzeiten Schwerpunkte zu setzen.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung wird der freiwerdende Finanzanteil der Evangelischen

Kirchengemeinde zu gleichen Teilen aufgeteilt. 

 

Die Anträge vom 16.11.2022 und 17.01.2025 der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul  haben sich mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses erledigt.

 


 

Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt 2025 im Produkt 063620101 – Kinder

und Jugendförderung – und der Kostenstelle 51000000 zur Verfügung. Für 2025 entsteht kein Mehrbedarf, da die finanziellen Mittel für die Unterhaltung der Personalstelle der Evangelischen Kirchengemeinde im Haushalt eingeplant wurde.

 

Laut Antrag der Katholischen Kirchengemeinde sind in 2024 insgesamt 79.800,00 Euro Personalkosten für eine Vollzeitstelle im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul entstanden sowie 40.000,00 Euro Sachkosten. Auf der Grundlage der mit der Katholischen Kirchengemeinde abgeschlossenen Vereinbarung über die Förderung der Jugendfreizeiteinrichtung hat der Träger im Jahr 2024 insgesamt 85 % der Personalkosten (67.830,00 Euro) und 50 % der Sachkosten (20.000,00 Euro) erhalten, d.h. insgesamt 87.830,00 Euro.

Hiervon wurden 63.036,00 Euro aus Landesmitteln und 24.794,00 Euro aus kommunalen Mitteln finanziert. Ein Verwendungsnachweis wird der Träger im Laufe des 1. Quartals des Kalenderjahres 2025 vorlegen, so dass dann eine Spitzabrechnung erfolgt.

 

Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063620101 – Kinder- und Jugendförderung – und der Kostenstelle 51000000:

 

Ertrag

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz 2025

41410400

LZW städt. Jugendtreff

41.300,00 Euro

41410500

LZW Jugendfreizeitheime freier Träger

61.550,00 Euro

 

Aufwand

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz 2025

53118080

Zuschüsse Betriebskosten Jugendfreizeitheim

105.000,00 Euro

53118290

Weiterleitung Landeszuschüsse JFZ freie Träger

61.550,00 Euro

 

Laut vorliegendem Zuwendungsbescheid vom 24.01.2025 des Landschaftsverbandes Rheinland erhält die Stadt Eschweiler zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2025 eine Förderung zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz in Höhe von insgesamt 110.463,00 Euro (Mehrertrag in Höhe von 7.613,00 Euro).

 

Ausgehend von Kosten für eine Vollzeitstelle in Höhe von 79.800,00 Euro werden für die zusätzliche halbe Stelle bei der Katholischen Kirchengemeinde 39.900,00 Euro Personalkosten erwartet. Auch hiervon sollen Kosten in Höhe von 85 % übernommen werden:

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

Kommunale Mittel/Landesmittel

Träger

1 Vollzeitstelle

79.800,00 Euro

67.830,00 Euro (85%)

11.970,00 Euro (15%)

Sachkosten

40.000,00 Euro

20.000,00 Euro (50%)

20.000,00 Euro (50%)

0,5 Stelle

39.900,00 Euro

 33.915,00 Euro  (85%)

5.985,00 Euro (15%)

Gesamt

159.700,00 Euro

121.745,00 Euro

37.955,00 Euro

 

Die Gesamtaufwendungen für die Jugendarbeit der Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in 2025 von insgesamt 121.745,00 Euro werden somit in Höhe von 49.708,35 Euro aus Landesmitteln und in Höhe von 72.036,65 Euro aus städt. Haushaltsmitteln finanziert.

Die 0,5 Personalstelle für die Kommunale Jugendarbeit werden aus den verbleibenden Landesmitteln (16.569,45) und Kommunalen Mitteln (32.963,35 €) finanziert.

 

Für 2026 müssen diese Finanzmittel entsprechend im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens berücksichtigt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind sie bereits enthalten.

 


Erweiterung einer 0,5 Personalstelle für die Kommunale Jugendarbeit im Produkt 063620101.