Betreff
Mittelbereitstellung für die Nutzungsänderung der Containeranlage Grachtstr. 14-16
Vorlage
023/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Auszahlung bei Produkt 011111203, Sachkonto 09110002, IV25AIB010, Bez.: Nutzungsänderung Container Grachtstraße 14-16 in Höhe von 298.000,00 € zu.


An der Obdachlosenunterkunft in der Grachtstraße 25-27 gibt es erhebliche bauliche Mängel, die dazu führen, dass die Unterkunft stillgelegt und die Bewohner des Objekts anderweitig untergebracht werden müssen. Die Errichtung eines Neubaus befindet sich in Planung. Auf die Verwaltungsvorlage 404/24 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Auf Grund der baulichen Situation im Bestand ist jedoch bereits kurzfristig der Freizug der Gebäude in der Grachtstraße 25-27 erforderlich.

 

Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer neuen Wohnungslosenunterkunft ist die bisher als Unterkunft für Geflüchtete genutzte Containeranlage in der Grachtstraße 14-16 gewählt. Die Belegung des Gebäudes mit Wohnungslose stellt bauordnungsrechtlich eine Nutzungsänderung dar, für die zwischenzeitlich die Erteilung einer Baugenehmigung erwirkt wurde. Im Zuge der Nutzungsänderung sind für eine abschließende Inbetriebnahme jedoch eine Reihe baulicher Maßnahmen umzusetzen, um die Auflagen der Baugenehmigung zu erfüllen.  Im Bereich des Brandschutzes sind Ertüchtigungen der Containeranlage unter anderem in Form einer DIN-konformen Brandmeldeanlage erforderlich. Die brandschutztechnischen Voraussetzungen müssen umgehend umgesetzt werden, da die Duldung der geänderten Nutzung temporär befristet ist.

 

Neben den bauordnungsrechtlichen Anforderungen gibt es auch Anpassungsbedarfe des Betreibers (Sozialamt) um einen geordneten Betrieb der Einrichtung für Bedürftige zu gewährleisten. Hierzu gehören u. a. Entsorgungs- und Lagermöglichkeiten, ein Büro- und Servicecontainer für den sozialen Träger und Ordnung der Anlagen im Außenbereich.

 

Die Gesamtkosten werden nach aktueller Kostenschätzung mit rund 298.000 € veranschlagt.

 

Der Rat wurde bereits am 12.12.2024 im Rahmen der Fortschreibung zum Haushalt 2025 mit der Verwaltungsvorlage 427/24 über einen Mittelbedarf in Höhe von 130.000 Euro informiert. Dieser bezog sich zum damaligen Zeitpunkt lediglich auf die rein baurechtlichen Anforderungen im Zuge der Nutzungsänderung. Der sich nun zusätzlich ergebende Mittelbedarf begründet sich im Wesentlichen auf den räumlichen Anforderungen, die zur Sicherstellung eines geregelten Betriebs der Unterkunft für die herausfordernde Zielgruppe der alleinstehenden Wohnungslosen erforderlich sind.

 

Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler gelten Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als EUR 50.000 überschreiten und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Zur Deckung werden vorbehaltlich des Ratsbeschlusses Mittel aus der Maßnahme „Neuerrichtung Obdachlosenunterkunft Grachtstraße“ in Höhe von 298.000,00 € verwendet. Die Maßnahme „Neuerrichtung Obdachlosenunterkunft Grachstraße“ befindet sich noch in der Konzeptionsphase, so dass eine abschließende Aussage zum genauen Umfang zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, es ist jedoch absehbar, dass in dem Haushaltsjahr 2025 die vorgesehenen Mittel nicht vollumfänglich verausgabt werden.

 


Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Nutzungsänderung der Container Grachtstraße 14-16 konnten im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahren 2024 und 2025 nicht berücksichtigt werden, da der Bedarf erst im Jahresverlauf 2024 erkannt wurde.

Dementsprechend ergibt sich der außerplanmäßige Mittelbedarf in Höhe von 298.000€. Diese Kosten werden in 2025 kassenwirksam.

 

Die fehlenden finanziellen Mittel können über das folgende Konto gedeckt werden:

 

Produkt 011111203, Sachkonto 09110002, IV24AIB006: Neuerrichtung Obdachlosenunterkunft Grachtstraße

abzugebende Mittel: 298.000,00 € (Im Haushaltsjahr 2025 werden die dort eingeplanten Mittel nicht in voller Höhe versausgabt.)

 


Die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt durch die Mitarbeitenden des Hochbauamts in Abstimmung mit dem Amt für Soziales, Senioren und Integration.