hier: Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans –
Modellfluggelände - Nördlich Hehlrath – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
Im Zusammenhang mit den Planungen für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets in Kinzweiler (vgl. VV 018/20 und VV 128/23) muss vorausschauend der aktuelle Standort des Modellfluggeländes des MFC Eschweiler e.V. verlegt werden. Die Fläche der bestehenden Platzanlage - ca. 500 m östlich der Kreuzung Mariadorfer Straße (K10) mit der Rue de Wattrelos (L 240) - soll zukünftig Teil des Gewerbegebiets werden. Auf dem Gelände betreibt der Modellflugverein MFC Eschweiler e.V. den Modellflug bereits seit 1982.
Für die Verlegung beabsichtigt die Stadt Eschweiler dem Verein eine neue Fläche im Stadtgebiet als Ausgleich zur Verfügung zu stellen, die den größtmöglichen Abstand zu immissionsempfindlichen Nutzungen hält und den Anforderungen des Modellflugvereins entspricht.
Der geplante Standort liegt in der Gemarkung Kinzweiler, Flur 46 im Bereich der Flurstücke 60, 62, 63 (vgl. Anlage 1). Das neue Modellfluggelände liegt östlich der L 240 (Rue de Wattrelos) auf landwirtschaftlichen Flächen. Es soll zukünftig ausgehend von der Zufahrt am Langendorfer Hof (Wardener Straße/Kinzweiler) über die Brücke über die L 240 und die weiteren Wirtschaftswege erschlossen werden. Das geplante Gelände befindet sich in einem offenen Landschaftsteil, der durch landwirtschaftlichen Ackerbau geprägt ist. Bäume, Büsche, Hecken oder Wirtschaftsgebäude sind innerhalb des geplanten Flugraums nicht vorhanden. Auf dem Gelände sind eine Anzahl von Stellplätzen für die Mitglieder, Lagercontainer und das Flugfeld, abgeschirmt durch Sicherheitszäune, vorgesehen.
Das Verfahren zur Genehmigung eines Modellfluggeländes erfolgt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, in diesem Fall der Bezirksregierung Düsseldorf, nach den Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Die Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen auf dem o.g. Gelände erfolgt über den Verein MFC Eschweiler e.V.. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit ist allerdings die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Modellfluggelände“ zielführend. Dafür ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, in dessen Verlauf auch Gutachten zu den Immissionsbelangen, dem Artenschutz, Entwässerung, etc. erarbeitet werden.
Die Stadt Eschweiler unterstützt mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen im Bereich des geplanten interkommunalen Gewerbegebietes in Kinzweiler die Verlegung und den Neubau des Modellfluggeländes und wird die Kosten für das Flächennutzungsplanverfahren übernehmen. Nach dem Aufstellungsbeschluss werden in einem nächsten Schritt die Unterlagen für eine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erarbeitet und dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur Beratung vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren zur Verlegung des Modellfluggeländes zu beginnen und die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans – Modellfluggelände - Nördlich Hehlrath – zu beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.g.
Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft im Baudezernat.