Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025
Vorlage
015/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes wird für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wie folgt zugestimmt.

Einnahmen [€]

Ausgaben [€]

2025

2024

 

2025

2024

IST

 

 

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

50.000,00

46.715,04

 

26.591,00

24.211,38

Teil II

 

 

 

 

 

1.

Kulturbegründung

 

 

 

24.360,00

19.460,26

2.

Forstschutz

 

 

 

10.700,00

7.860,47

3.

Bestandespflege

 

 

 

3.900,00

14.090,02

4.

Wegebau

 

 

 

20.400,00

9.449,23

5.

Maschinen und Geräte

 

 

 

65.100,00

69.388,72

6.

Sozialfunktion

5.000,00

5.360,00

 

26.250,00

18.413,30

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

51.000,00

56.443,93

 

77.090,00

115.247,18

8.

Jagdbetrieb

 

 

 

9.100,00

14.072,66

106.000,00

108.518,97

 

263.491,00

292.193,22

 


I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I      - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II     - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.        Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.      Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

8.      Jagdbetrieb

 

II.      Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde und zum Ende des Vorjahres ausgelaufen ist.

 

Im Forstwirtschaftsjahr 2025 sind Mittel i.H.v. 15.000,00 € für die Erneuerung der mittelfristigen Betriebsplanung (Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2034) veranschlagt. Eine Durchführung der Planung konnte in 2024 noch nicht erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde wird der Forstwirtschaftsplan 2025 noch nach den Vorgaben der abgelaufenen Betriebsplanung erstellt.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten zusammengefasst.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der weiteren Betriebsmaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2025 sowie die Ergebnisse des Jahres 2024 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Erntefestmeter (Efm) Holz genutzt werden. Dieser Ansatz muss aktuell jedoch kritisch betrachtet werden, da es im vergangenen Jahrzehnt durch häufige Sturmereignisse und Borkenkäferschäden zu erheblichen Zwangsnutzungen in Fichtenbeständen gekommen ist. Nachhaltige und planmäßige Hiebsmaßnahmen im Bereich der Baumart Fichte sollen daher erst nach Erstellung des neuen Forstbetriebswerkes wiederaufgenommen werden. Die vorgelegte Planung weist vor diesem Hintergrund nur eine geringe Menge Fichtenstammholz für einen möglichen Kalamitätshieb auf.

 

Im Bereich der übrigen Baumartengruppen fielen im Jahr 2024 insgesamt 461 Efm Nutzholz an, sodass das Einschlagsergebnis des Jahres 2024 insgesamt unter der ehemaligen Planung liegt.  Dies begründet sich u.a. durch die im Jahr 2024 durchgeführten Durchforstungsmaßnahmen in Schwachholzbeständen, welche bei vergleichsweise hohem Aufwand nur geringe Mengen an verwertbarem Derbholz verzeichnen lassen. Auch das erhöhte Arbeitsvolumen im Bereich von Verkehrssicherungshieben entlang von Wegen und Straßen übertraf die Planungen.

 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2025 verteilt sich die geplante Holznutzung auf die Baumartengruppen wie folgt:

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

 

Grundsätzlich ist es bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein wichtiges Ziel, die heutigen Laubmischholzbestände im Rahmen dauerwaldartiger Bewirtschaftung so umsichtig und nachhaltig zu nutzen, dass nachfolgenden Generationen die regelmäßige und nachhaltige Entnahme von zielstarken Bäumen mit hohem Wertholzanteil ermöglicht wird. Durch eine naturnahe Bewirtschaftungsform wird das heute vorhandene Entwicklungspotential so gesteuert, dass das Waldökosystem bei mäßiger Durchforstungsintensität langfristig nicht übernutzt wird und durch die Erziehung starker und wertvoller Einzelstämme dennoch höhere Nutzungserträge zu erwarten sind als zum heutigen Zeitpunkt. Nur durch eine regelmäßige Pflege der heutigen jung- und mittelalten Bestände kann für die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass entsprechend starkes Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst.

 

Insgesamt weist die vorgelegte Planung für das FWJ 2025 einen Ansatz von ca. 894 Efm Nutzholz mit Schwerpunkten bei der Kiefer und Robinie (Baumartengruppe Aln) auf.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Der Stadtwald ist nach den Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wird entsprechend dieser Standards bewirtschaftet.

 

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die planmäßigen Einschlagsarbeiten in der Regel vollständig in Eigenleistung durch die Mitarbeiter des städt. Forstbereichs durchgeführt werden. Im Zuge der Kalamitätsholzaufarbeitung musste darüber hinaus in den vergangenen Jahren auch auf die Unterstützung durch externe Forstunternehmen zurückgegriffen werden. Auf den Einsatz von Vollerntemaschinen (sog. Harvester) soll zukünftig dennoch weitestgehend verzichtet werden, um die Waldböden und Baumbestände so schonend wie möglich zu bewirtschaften. Für das Jahr 2025 ist darüber hinaus die Entnahme von Robinien an der Kippe „Wardenslinde“ im Rahmen eines „Auf dem Stock-Verkaufs“ geplant. Die entstehenden Kosten werden dabei nicht durch die Verwaltung sondern direkt durch das ausführende Unternehmen getragen und bei der Bemessung des Verkaufspreises für das Stammholz berücksichtigt.

 

Der Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, das sogenannte „Holzrücken“, wird anteilig sowohl durch externe Forstunternehmen, als auch durch die eigenen Mitarbeiter durchgeführt. Die Befahrung der Waldböden erfolgt bei der Rückung mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien (sog. „Rückegassen“), um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Forstmaschinen verfügen zudem über aktuelle Forsttechnik und werden mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

Der Planung für das FWJ 2025 liegen kostenwirksam insgesamt 667 Efm Stammholz zur Rückung zugrunde. Davon sollen ca. 267 Efm in Eigenregie sowie 400 Efm durch einen externen Forstunternehmer gerückt werden.

 

 

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung –

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Bei Wiederaufforstungsarbeiten werden das Waldbaukonzept des Landes NRW und die entsprechenden Waldentwicklungstypen (WET) berücksichtigt.

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, möglichst strukturreiche und naturnahe Laubmischwälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können.

 

Große Waldbereiche, wie u.a. die Abteilungen 4 und 5 des Stadtwaldes, weisen insgesamt schwierige, stark tonige und steinige Bodenverhältnisse mit Staunässe auf.  Standortgerechte Baumarten für diese Böden sind besonders die heimischen Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), die Waldkiefer sowie verschiedene Tannenarten. Leider kann die in den letzten Jahrzehnten häufig gepflanzte Rotbuche die staunassen Waldböden ähnlich schlecht erschließen, wie die inzwischen großflächig verschwundenen Fichten. Die vergangenen Jahre haben darüber hinaus deutlich gezeigt, dass auch die Buche unter den klimatischen Bedingungen trockenheißer Sommer leidet und daher nicht mehr großflächig und ohne Altholzschirm angebaut werden sollte.

 

Auch im FWJ 2024 wurde im Stadtwald weiter aufgeforstet, sodass insgesamt 3.754 neue Bäume gepflanzt werden konnten, wobei erneut überwiegend Stieleichen, Rotbuchen und Esskastanien gesetzt wurden. Für das Forstwirtschaftsjahr 2025 enthält die vorgelegte Planung die Pflanzung von 2.350 Stück Laub- und Nadelholz.

 

Freiflächen, welche sich gut für den Waldumbau über natürlich aufkommende Verjüngung der Altbäume eignen, werden im Stadtwald nicht mehr vollumfänglich wiederaufgeforstet. Stattdessen wird der Naturverjüngung Vorrang vor künstlichen Verjüngungsmaßnahmen (Pflanzarbeiten) eingeräumt.

 

Der Aufwand für die Pflege neuer Forstkulturen ist in den ersten Standjahren vergleichsweise hoch. Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen müssen bei entsprechender Vegetationsentwicklung jährlich von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere freigeschnitten werden, bis die gewünschte Baumartenzusammensetzung gesichert ist. Diese Kulturpflegearbeiten machen in den Sommermonaten einen Großteil des Arbeitsvolumens der städt. Forstwirte aus. Die zu pflegende Fläche beläuft sich aktuell auf ca. 13,73 ha.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der im auslaufenden Forsteinrichtungszeitraum entstandenen Wiederaufforstungsflächen (ehemalige Kahlflächen nach Fichten-Abtrieb) erwärmen sich manche Waldbereiche im Stadtwald stärker, als dies in intakten Waldökosystemen sonst üblich ist. In Kombination mit den immer wärmer und trockener werdenden Sommern ergeben sich für Schadinsekten, wie Borkenkäfer und Schmetterlingsarten (z.B. Eichenprozessionsspinner) günstige Lebensbedingungen. Gleichwohl die Fichtenborkenkäfer im Stadtwald im vergangenen Jahr bereits weniger Probleme bereitet haben und sich dieser Trend aufgrund der fehlenden Nahrungsgrundlage voraussichtlich fortsetzen wird, können beispielsweise Schmetterlingsraupen von Eichenschädlingen (u.a. Frostspanner, Eichentriebwickler, Schwammspinner) bei massenhaftem Auftreten zu erheblichen Schäden in Eichenbeständen führen.

 

Um grundsätzlich Schäden durch diese und ähnliche Schadinsekten vorzubeugen wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a.:

 

-      der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen,

-      die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-      die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch die Entwertung geeigneten Brutmaterials (Zersägen von Kronenholz, Mulchen von Schlagabraum).

 

Der Belassung von Alt- und Totholz kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu. In vielen Waldbereichen wurden bei der Aufarbeitung der durch Borkenkäferbefall abgestorbenen Fichten einzel- oder truppweise Stämme in der Fläche belassen, welche für Specht- und Folgearten noch über Jahre als Brutraum dienen können. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren wieder verstärkt zusätzliche Nistkästen für Singvögel angebracht werden und die noch vorhandenen Nisthilfen sollen instandgesetzt werden.  

 

Der Bereich Forstschutz des Wirtschaftsplanes deckt ebenfalls Maßnahmen zur Wildschadenverhütung im Wald ab. Viele Laubhölzer (insbesondere die Eichenarten) müssen nach den Pflanzmaßnahmen im Stadtwald konsequent vor Wildverbiss und Fegeschäden durch das heimische Rehwild geschützt werden, da einige Waldareale aufgrund ihrer Lage und Nähe zur Bebauung nicht konsequent genug bejagt werden können.

 

Zu den eingesetzten Mitteln zählen insbesondere Einzelschutzverfahren (i.d.R. Wuchshüllen) und das Eingattern von Kulturflächen. Die Planung für das FWJ 2025 sieht jedoch bei der Position Zaunbau nur noch Reparaturarbeiten vor und auch die Anzahl der auszubringenden Wuchshüllen kann stetig weiter reduziert werden, seit der Stadtwald anteilig in Eigenregie bejagt wird.

 

Block 3               - Bestandespflege -

 

Im Rahmen der Jungwuchspflege werden in älteren Forstkulturen und Dickungen Begleitbaumarten und sonstige Gehölze (z.B. Birke, Weide, Waldgeißblatt) entfernt, wenn diese die Zielbestockung (z.B. Eichen-oder Rotbuchenbestand) zu stark gefährden.

 

Bei der Jungbestandspflege (forstlich auch als „Läuterung“ bezeichnet) werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch das Fällen mit der Motorsäge entfernt.

Im Vorjahr konnten überplanungsmäßig diverse Maßnahmen der Jungwuchs- und Jungbestandspflege nachgeholt werden, wodurch sich der erhöhte Aufwand in diesem Bereich begründet. Vor diesem Hintergrund sind für das neue FWJ nur Pflegemaßnahmen auf einer Gesamtfläche von ca. 3,35 ha vorgesehen.

 

Wertästungsarbeiten dienen der Erziehung von starkem, astfreien Stammholz und werden in verschiedenen Altersstufen der Bestände durchgeführt. Für das Jahr 2025 sind jedoch keine Ästsungsarbeiten vorgesehen, da kaum geeignete Bestände vorhanden sind.

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planung für das FWJ 2025 beinhaltet Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am forstlichen Wegenetz.

 

In diesem Block des FWP müssen erneut Maßnahmen aus der Planung des Vorjahres übernommen werden, weil diese aufgrund von Personalausfall und anderer vorrangiger Projekte nicht durchgeführt werden konnten. Das forstliche Wegenetz im Stadtwald befindet sich jedoch insgesamt in einem guten Zustand, sodass intensive Maßnahmen zur Instandsetzung nicht zwingend jährlich durchgeführt werden müssen. Nichts desto trotz soll im Jahr 2025 insbesondere der Rundweg im Bereich des Kalkwerkes Hastenrath überarbeitet werden.

 

Die vorgelegte Planung beeinhaltet weiterhin Aufastungsarbeiten zur Gewährleistung des Lichtraumprofils entlang von Wegen und Straßen sowie die jährlich notwendigen Mulch- und Mähmaßnahmen der Wegebegleitflächen.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diesem Bereich werden wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung von Fahrzeugen sowie für forstspezifische Gerätschaften aufgeführt. Reparaturen an den Kleingeräten können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden, jedoch müssen u.a. Motorsägen und Freischneidegeräte jährlich durch eine Fachwerkstatt geprüft und gewartet werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden ebenfalls in regionalen Fachwerkstätten oder der Werkstatt des kommunalen Baubetriebshofes durchgeführt.

 

Im Jahr 2024 wurde ein neues Transportfahrzeug ausgeschrieben, welches voraussichtlich im Spätsommer 2025 ausgeliefert wird. Die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 wurden entsprechend auf das laufende Haushaltsjahr übertragen.

 

Die Planung für das Jahr 2025 beinhaltet darüber hinaus die Beschaffung eines kleinen Einsatzfahrzeuges für jagdliche Zwecke und kurze Revierfahrten. Vor der Beschaffung soll geprüft werden, ob ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb für die forstliche Verwendung geeignet ist. Der HH-Ansatz für das Fahrzeug beträgt 25.000 €.

 

Weiterhin geplant sind wiederkehrende Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Motorsägen und Freischneidegeräten. Der vorgesehene HH-Ansatz beläuft sich auf 5.000 €.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Aufwendungen im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Weiterhin gehört die regelmäßige Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Jährlich fallen in diesem Bereich wiederkehrend viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zu den Entsorgungsbetrieben an. Im Jahr 2024 waren dies insgesamt 224 Stunden. Das entsprechende Arbeitsvolumen für Müllentsorgung wird voraussichtlich auch im Jahr 2025 hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden in Eigenregie sowie durch regional ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind weiterhin folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-       Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-       Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-       Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.

 

Block 7                - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-       Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-       Bereitstellung von Birken für den Maitag sowie von Weihnachtsbäumen für Kita’s und Schulen,

-       Werbung sonstiger Forstnebenerzeugnisse (z.B. Schnittholzprodukte),

-       Unterhaltung und Transport von Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,

-       Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-       Fortbildung der Mitarbeiter,

-       Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-       Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

 

Block 8               - Jagdbetrieb -

 

Seit dem Jagdjahr 2023 (01.04.2023 – 31.03.2024) wird der Stadtwald durch Mitarbeiter des Forstbereichs anteilig in Eigenregie bejagt. Der Rehwildbestand konnte bereits deutlich abgesenkt werden, was inzwischen im Revier anhand von verringerter Verbiss- und Fegeschädenbelastung ersichtlich ist.

 

Der anfänglich hohe Aufwand für die Herstellung jagdlicher Infrastruktur im Jahr 2023 konnte seither deutlich gesenkt werden und unterschritt die geplanten Aufwendungen für das Vorjahr. Entsprechend wurden die geplanten Aufwendungen auch für das neue Forstwirtschaftsjahr 2025 gesenkt.

 

Als Fazit zum neuen Jagdkonzept für den Stadtwald lässt sich festhalten, dass die erfolgten Anstrengungen des Forstbetriebes, insbesondere im eigenständig bejagbaren Bereich des Stadtwaldes, sehr erfolgreich waren und das Wildbret regional sehr gut vermarktet werden kann.

 

III.    Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Jahr 2024 wurden diverse Waldführungen mit Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Institutionen durchgeführt. Insgesamt wurden ca. 15-20 Waldführungen veranstaltet. Auch für das Jahr 2025 wurden bereits Termine für Waldführungen vereinbart. Der Bereich der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden und Veranstaltungen, wie der Spenderwald-Pflanztag, welcher in Zusammenarbeit mit der Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler auch im Vorjahr wieder durchgeführt werden konnte, sollen regelmäßig angeboten werden, sofern geeignete Flächen zur Verfügung stehen.

 

IV.    Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen, dem Einzelvertreter sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 


Die im FWP 2025 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der Fachdienststelle zu den einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) für das Haushaltsjahr 2025 abgestimmt.   Die in der VV aufgeführten Ansätze bzw. Ergebnisse sind brutto ausgewiesen und entsprechend der Struktur des FWP zusammengestellt. Insoweit können sich im Vergleich zu den Ansätzen/Ergebnissen des Haushaltsplanes bzw. Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler Abweichungen ergeben.

 

Für das Jahr 2025 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 50.000 €. Weitere planbare Einnahmen i.H.v. 51.000 € ergeben sich aus den Fördermitteln des „Klimaangepassten Waldmanagements“ sowie der „Waldschadenhilfe NRW“.

 

Auf der Ertragsseite konnten im Jahr 2024 insgesamt 108.518,97 € durch Holz- und Wildbretverkauf sowie Fördermitteleinnahmen verbucht werden.

 


Von den im Forstwirtschaftsplan 2025 aufgeführten Maßnahmen werden viele Arbeiten durch die bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällarbeiten im Bereich von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Pflanzflächenvorbereitung müssen mitunter auch Fachunternehmen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Eschweiler ist auch weiterhin im Bereich der forstlichen Ausbildung tätig. Derzeit erlernt ein Auszubildender den Beruf des Forstwirtes und ein bei der Stadt tätiger Forstwirt nimmt an der Fortbildung zum Meister teil.