Der als Anlage beigefügte Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Eschweiler
wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zu ergreifenden Maßnahmen wie erläutert einzuleiten.
Gemäß § 3 Abs. 3 des Brandschutz- Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) vom 29.12.2015 haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der derzeit geltende Plan der Stadt Eschweiler wurde vom Rat der Stadt Eschweiler auf Grundlage der Sitzungsvorlage 294/17 in der Stadtratssitzung am 13.12.2017, beschlossen. Nach kontinuierlicher Planung und Fortentwicklung der in der aktuellen Planfortschreibung vorgesehenen Handlungsschritte innerhalb der Feuerwehr in Gestalt von Erneuerungen und Neuanschaffungen von Fahrzeugen, der Planung und Durchführung neuer Investitionen, einer erfolgreichen weiterhin fortgesetzten Mitgliederrekrutierung im freiwilligen Bereich sowie Personalmaßnahmen und grundsätzlichen personellen Umstrukturierungen (siehe Beschluss des Stadtrates auf Grundlage der VV 463/23 am 13.12.2024) innerhalb des hauptamtlichen Bereiches ist nunmehr die nächste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zu beschließen.
Für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes wurde ein externer Gutachter, das Ing. Büro AntwortIng Köln, wie auch bereits 2017, beauftragt. Nach intensiver Erarbeitungs- und fachamtlicher Abstimmungsphase liegt nunmehr eine abgeschlossene Entwurfsfassung vor. Diese ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wurde den Vertretern aller Fraktionen in einer Besprechung am 11. Juni 2024 vom Gutachter ausführlich vorgestellt.
Der Brandschutzbedarfsplan beinhaltet folgende Kriterien:
- umfassende Einschätzung und Gewichtung der allgemeinen und besonderen brandschutztechnischen- und Hilfeleistungsrisiken innerhalb einer Kommune
- die Beschreibung des IST-Zustandes der Feuerwehr innerhalb einer Kommune
- die gewünschten Schlussziele der Kommune
- die Berechnung des Zielerreichungsgrades aus den IST-Daten der Einsätze vorangegangener Perioden
- den aus den Soll/Ist-Abweichungen resultierenden Handlungsbedarf, um die Risikobewältigungsfähigkeit der Feuerwehr auf das im Schutzziel festgeschriebenen Maß hin zu optimieren
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Brandschutzbedarfsplan nur die Fragen zum Brandschutz und die Hilfeleistungen nach dem BHKG regelt; der Betrieb der kombinierten Feuer- und Rettungswache erfolgt seitens der Stadt Eschweiler. Die rettungsdienstlichen Fragen werden in einem speziellen Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt, für den die StädteRegion Aachen als Träger des Rettungsdienstes zuständig ist.
Die Schutzzielbestimmung im Brandschutzbedarfsplan bildet hierbei die Kernaussage des Planes und ist die politische Entscheidung des Rates. Diese regelt, welche Qualität die Feuerwehr für die Gefahrenabwehr in der Gemeinde haben soll. Bei der Schutzzielbestimmung sind als Qualitätskriterien differenziert nach den unterschiedlichen Einsatzarten festzulegen
- in welcher Zeit (Hilfsfrist)
- mit wie vielen Personen und mit welchem Gerät/welchen Fahrzeugen (Funktionsstärke)
-in wie viel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad)
die Feuerwehr am Schadensort eintreffen und unmittelbar tätig werden soll.
An die Erfüllung der festgelegten Schutzziele sind sowohl die Stadt selbst, jedoch vor allem die Feuerwehr gebunden. Die gesamte personelle und sächliche Ausstattung ist darauf auszurichten, die beschlossenen Schutzziele zu gewährleisten und zu garantieren.
Somit hat der Brandschutzbedarfsplan grundsätzlich nicht nur eine finanzielle und personelle Auswirkung für die Stadt selbst sondern er löst unmittelbare Folgen für die Gewährleistung der Rettung und Bergung von Personen aus und stellt somit einen höchst sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge dar.
Insofern ist zwar ein politischer Handlungsspielraum gegeben, jedoch wird dieser insofern eingeschränkt, dass ein zu geringer Zielerreichungsgrad (unter 80 %) weder politisch noch rechtlich zu rechtfertigen sowie ein höherer Zielerreichungsgrad (über 90 %) selbst mit einem extrem hohen Ressourceneinsatz kaum zu realisieren wäre.
Bereits in der Vergangenheit wurde seitens des beauftragten Gutachters festgelegt, dass in naher Zukunft erheblich in die Feuerwehr zu investieren sei. Diese Aussage kann nunmehr nur weiterhin insofern bestätigt und bekräftigt werden, dass in naher Zukunft zwingend eine erhebliche Investition, vor allem im baulichen Bereich, in die Feuerwehr anzugehen ist. Vor der Realisierung der betreffenden Maßnahmen ist jedoch ein Grundsatzbeschluss des Rates über den festgelegten Brandschutzbedarfsplan erforderlich. Hierdurch würde die Verwaltung konkret beauftragt werden, entsprechend den getroffenen Festlegungen tätig zu werden.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass ein Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht unter einen finanziellen Vorbehalt gestellt werden darf, aber gleichwohl aus dem neu festgelegten Brandschutzbedarfsplan entsprechend resultierende finanzielle Rahmenbedingungen zusätzlich zu den bereits anfallenden Mitteln zu beachten sind. Die notwendigen Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund mit angemessenen Umsetzungsüberlegungen zu verknüpfen, wobei bei den meisten Maßnahmen zunächst Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um den konkreten Finanzierungsaufwand feststellen zu können.
Dies betrifft im Einzelnen folgende Maßnahmen (8):
8.1) Erstellung eines Löschwasserversorgungskonzeptes
Bereits nach Verabschiedung des letzten Brandschutzbedarfsplanes 2017 wurden organisatorische Maßnahmen festgelegt, um ggf. auftretende Versorgungsprobleme zu kompensieren. So wird bei Brandeinsätzen ein spezielles Löschfahrzeug (TLF 4000) zusätzlich mitgeführt, welches u.a. 5000 l Wasser mitführt, die sofort vor Ort zusätzlich verfügbar sind und somit Versorgungsprobleme, die bis zum Aufbauen einer gesicherten Löschwasserversorgung eventuell auftreten, kompensieren zu können. Weiterhin wird inzwischen auch ein Redundanzfahrzeug der SR Aachen bei der Feuerwehr Eschweiler vorgehalten, um diese Löschwasserreserve immer 24/7 vorhalten zu können.
Um Versorgungsprobleme insgesamt zu erfassen, sollte daher eine gesamtheitliche Löschwasserbedarfsplanung durch ein Fachunternehmen erfolgen. Hierzu wurde bereits bei der Kommunal Agentur NRW ein entsprechendes Angebot angefordert, welches für die komplette Projektabwicklung bei einem Betrag von € 13.804,00 liegt. Es wird vorgeschlagen, die finanziellen Mittel für die Konzepterstellung bereitzustellen und diese zu beauftragen.
8.2) Organisation
Bereits während der Erstellung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes wurde das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz durch die Schaffung von Abteilungsleiterstellen (siehe Ratsvorlage 463/23 vom 13.12.2023) neu strukturiert, um notwendige Prozessabläufe ggf. zu optimieren bzw. erforderliche Personalressourcen zu ermitteln. Es ist im kommenden Jahr zu prüfen, ob diese Maßnahmen greifen oder eine Organisationsuntersuchung noch durchzuführen ist.
Die Überprüfung der
Arbeitszeitregelung in der Rufbereitschaft des Einsatzführungsdienstes wird
angestrebt, wobei sich durch die geschaffenen Abteilungsleiterstellen die
Möglichkeit ergeben dürfte, den Einsatzführungsdienst komplett aus dem
jeweiligen Wachdienst zu stellen und insofern ein Lösungsansatz bereits
vorliegt. Ein entsprechendes Konzept hierzu wird durch die Amtsleitung in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt werden.
8.3) Personal
a) Aus-und Fortbildung
Durch den Ausbildungsbeauftragten der Feuerwehr Eschweiler werden kontinuierlich Ausbildungsplätze für Gruppenführer beim Land NRW beantragt, um die Ausbildungsquote in diesem Bereich aufrecht zu halten. Die Zuteilungsquote des Landes bzw. die dienstliche Verfügbarkeit der Kameradinnen und Kameraden ist allerdings von der Feuerwehr nicht beeinflussbar. Die gilt im Übrigen auch für die Zugführerlehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW.
Mindestens ein Atemschutzgeräteträgerlehrgang wird jährlich durch eigene Kräfte der Feuerwehr Eschweiler vor Ort durchgeführt.
b) Nachwuchsförderung
Zur Mitgliedergewinnung werden u.a. auch die „Tage der offenen Tür“ in den Stadtteilen genutzt, bei denen die Arbeit der Feuerwehr vorgestellt wird. Hier kommt insbesondere den Jugendfeuerwehren eine wichtige Rolle zu, da aus diesem Klientel zum größten Teil später die aktiven Kräfte rekrutiert werden können. Aus diesem Grund hat die Jugendförderung mit ihren sehr engagierten Ausbilderinnen und Ausbildern einen sehr hohen Stellenwert in der Feuerwehr Eschweiler. Inzwischen wurden auch alle Jugendfeuerwehrstandorte mit MTF (Mannschaftstransportfahrzeugen) ausgestattet, um gerade im Bereich der Jugendfeuerwehr eine ständige Mobilität der Jugendlichen und damit eine Attraktivität der Jugendarbeit zu gewährleisten.
c) Hauptamtliche Wache
Die hauptamtliche Ausrückstärke mit 9 Funktionen wurde bereits in der Vergangenheit angestrebt, scheiterte aber häufig u.a. an fehlenden Personalressourcen bei Krankheitsfällen. Hier sind Überlegungen anzustellen, wie in solchen Fällen derartige Personalausfälle kurzfristig zu kompensieren sind. In diesem Zusammenhang ist auch der aktuelle Personalfaktor für das hauptamtliche Personal zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Stand anzupassen.
Beim Einsatzführungsdienst wird ein Lösungsansatz mit Einführung eines sogenannten „Mischdienstes“ der Abteilungs- und Amtsleiter derzeit erarbeitet.
8.4) Standorte
a) Für die Löschzüge Röhe und Kinzweiler ist eine Standortanalyse im Hinblick auf einen gemeinsamen Standort für beide Löschzüge durchzuführen, der einsatztaktisch Sinn macht und zu deutlichen Verbesserungen im Gebäude- und Ausrüstungsbereich beider Löschzüge führt. Hierdurch würden sich die festgestellten Mängel in beiden Gerätehäusern erledigen.
b) In die geplante Feuer- und Rettungswache an der Jülicher Straße ist der Löschzug Dürwiß zu integrieren, da die bisherigen Löschzüge Stadtmitte aus einsatztaktischen Gründen (Stichwort: Querung des Stadtgebietes durch die Euregiobahn) in ihrer neuen Unterkunft am bisherigen Standort Florianweg verbleiben müssen. Die Verlagerung des Löschzuges Dürwiß wurde bereits von der Wehrführung mit den Angehörigen dieser Einheit besprochen und von diesen einheitlich begrüßt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie des nicht in ausreichendem Maße vorhandenen Platzes um das Gerätehaus an der Nagelschmiedstraße sind die festgestellten Mängel am aktuellen Standort des Gerätehauses nicht zu beseitigen.
c)
Da der Standort der geplanten neuen Feuer-
und Rettungswache auf das Gelände an der Jülicher Straße festgelegt wurde,
sollen im nächsten Schritt die grundsätzlichen Fachplanungen durch ein
entsprechendes Ingenieurbüro in Angriff genommen werden.
8.5) Beschaffungsmaßnahmen Fahrzeugpark
Die Feuerwehr Eschweiler erstellt alle 10 Jahre ein Fahrzeugkonzept mit Schätzpreisen, in dem alle Fahrzeugbeschaffungen kontinuierlich aufgelistet sind. Die kurz- und mittelfristigen Beschaffungen stehen bereits im Finanzplan bis 2030 oder wurden bereits durchgeführt (Bsp. HLF 20). Hier ist als größere Investition insbesondere die Ausschreibung einer Drehleiter im Jahr 2027 zu nennen, die aktuell mit 1.000.000,00 € zu veranschlagen wäre.
Durch den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan werden somit keine aktuellen Änderungen bei den Fahrzeugbeschaffungen ausgelöst. Die steht natürlich unter der Voraussetzung, dass es zu keinen unplanmäßigen Fahrzeugausfällen kommt.
Stellungnahme der Städteregion Aachen
Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wurde dem Amt 38 der Städteregion Aachen als Aufsichtsbehörde vorgelegt und von dieser mit einem positiven Vermerk (Schreiben vom 31.05.2024) versehen. Die Hinweise des Amtes wurden vom Gutachter direkt in die vorliegende Version des Brandschutzbedarfsplanes eingearbeitet.
s.o.