Betreff
Haushaltsentwurf 2025 der StädteRegion Aachen;
hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der
Allgemeinen Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
Vorlage
426/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.     Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 18.11.2024 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2025 (Anlage I) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2025, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

3.    Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2025 mit einem Umlagesatz von 37,9 % her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

a.    weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2025 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, entweder zu kompensieren oder durch weitere Zugriffe auf die Ausgleichsrücklage auszugleichen.

 

b.    auf den Landschaftsverband Rheinland (LVR) einzuwirken, Reduzierungen des Umlagesatzes anzustrengen. Der deutlich zusätzliche Finanzbedarf des LVR wirkt sich wesentlich auf den städteregionalen Haushalt und damit auch auf den Haushalt der Stadt Eschweiler aus.

 

c.    mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2025 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 einhergehenden besonderen Risiken eigene Konsolidierungsbemühungen nochmals deutlich zu intensivieren und damit den perspektivisch eintretenden Verzehr der Ausgleichsrücklage mindestens zu kompensieren. Insbesondere die Steigerung der Personalaufwendungen für die zukünftigen Jahre ist zu begrenzen.

 

4.    Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 22.318.588 Euro hergestellt.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2025 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 


Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die StädteRegion Aachen teilt anschließend das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.

 

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

 

Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.

 

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin (Bürgermeisterin) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offenbleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2024 hat die StädteRegion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2025 an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung

 

     der Allgemeinen Regionsumlage

     der Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)

     der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)

     der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

 

eingeleitet.

 

In der Zusammenkunft der Kämmerinnen und Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden am 20.11.2024 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des Städteregionskämmerers. Die in diesem Gremium auf Basis des Eckpunktepapiers besprochenen Aspekte zur Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den im Beschlussentwurf formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen.

 

Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 sieht wie folgt aus:

 

     Frist zur Abgabe der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens 17. Januar 2025

     Einbringung des Entwurfs im Städteregionstag am 20. Januar 2025

     1. Beratung im Städteregionsausschuss 13. März 2025

     2. Beratung im Städteregionsausschuss 27. März 2025

     Beschlussfassung im Städteregionstag 10. April 2025

 

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

1.     Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 der StädteRegion Aachen beläuft sich nach dem aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 auf rd. – 2,1 Mio. Euro. Gegenüber dem veranschlagten Fehlbedarf in Höhe von rd. 11,9 Mio. Euro ergibt sich eine Verbesserung von rd. 9,8 Mio. Euro.

 

2.    Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2024 zeichnet sich nach dem Stand des 2. Budgetberichtes zum 15.  August eine geringfügige Verschlechterung des veranschlagten Fehlbedarfes in Höhe von 0,2 Mio. Euro ab.

 

3.    Die StädteRegion Aachen berücksichtigt erstmals für die Jahre 2025 bis 2028 die Veranschlagung eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2 % des ordentlichen Aufwands.

 

4.    Sowohl für das Haushaltsjahr 2025 als auch für die weitere Mittelfristige Finanzplanung bis 2028 ist jeweils eine regionsumlagesenkende Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgesehen.

 

5.    Bei der Landschaftsverbandsumlage 2025 an den LVR Landschaftsverband Rheinland berücksichtigt die StädteRegion Aachen in ihrem Eckdatenpapier den im Entwurf des LVR-Haushalt 2025 vorgesehenen Umlagesatz von 16,2 % (2024: 15,45 %). Daraus ergibt sich bei veränderten Umlagegrundlagen für den städteregionalen Haushalt in 2025 gegenüber dem Ansatz der LVR-Umlage 2024 ein Mehraufwand in Höhe von ca. 15,7 Mio. Euro.  In der weiteren Mittelfristigen Finanzplanung ergeben sich aus den seitens des LVR angekündigten Anstiegs der Umlagesätze und unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen weiter steigende Aufwendungen.

 

6.    Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion Aachen steigen im Haushaltsjahr 2025 deutlich um rund 5,3 Mio. Euro auf rund 58,7 Mio. Euro.

 

7.     Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion Aachen, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter und die Kinderbetreuungseinrichtungen, steigt im Planjahr 2025 gegenüber dem Planansatz 2024 um rd. 5,5 Mio. Euro (+5,53 %) auf rd. 105 Mio. Euro. Auf die Ausführungen unter Ziffer 2.1.7 des Eckpunktepapiers vom 18.11.2024 wird ergänzend Bezug genommen.

 

8.    Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2025 mit einem Zuschussbedarf von rund 153,1 Mio. Euro zu rechnen. Im Vergleich zum Planansatz 2024 bedeutet dies eine Verschlechterung um rd. 28 Mio. Euro. Grund für diese Entwicklung sind insbesondere die deutlich gestiegenen Kosten bei der Hilfe zur Pflege und beim Pflegewohngeld mit insgesamt rd. 11 Mio. Euro Mehraufwand. Auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.8 des Eckpunktepapiers vom 18.11.2024 wird Bezug genommen.

 

9.    Im Haushaltsjahr 2024 erzielte die StädteRegion bei einem Umlagesatz von 36,3 % einen Ertrag bei der Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) in Höhe von rd. 207 Mio. Euro. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 8. dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die StädteRegion Aachen, den Umlagesatz der Allgemeinen Regionsumlage im kommenden Jahr um 1,6 %-Punkte anzuheben auf 37,9000 %. Unter Berücksichtigung der im Eckpunktepapier ausgewiesenen Umlagegrundlagen in Höhe von 590.586.182 Euro erhöht sich die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen gegenüber 2024 um rd. 16,7 Mio. Euro auf 223,8 Mio. Euro. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus erforderliche Bedarf wird über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 13,8 Mio. Euro vorgesehen.

 

10. Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im kommenden Jahr rund 22,3 Mio. Euro. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 1,7 Mio. Euro gegenüber 2024.

 

11.  In der Mittelfristigen Finanzplanung sieht die StädteRegion für 2026 einen gleichbleibenden Umlagesatz von 37,9 % und ab 2027 einen Umlagesatz von 38,4 % und damit im Vergleich zur Mittelfristplanung 2024 um 1,1 bzw. 0,6 %-Punkte reduzierte Umlagesätze vor. Die Umlagesätze können jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind immer auch in Relation zur Entwicklung der Umlagegrundlagen zu sehen. Hier sieht die StädteRegion jährlich Anstiege vor, so dass sich die Zahllast „Allgemeine Regionsumlage“ bei den Städten und Gemeinden von geplant 223,8 Mio. Euro in 2025 hin zu 255,4 Mio. Euro in 2028 entwickeln würde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2025:

 

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis des Eckpunktepapieres (Steuerkraftmesszahl
+ Schlüsselzuweisung = 113.392.491 Euro) und dem geplanten Umlagesatz von 37,9 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 42.975.754 Euro abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2024 eine Mehrbelastung in Höhe von 2.843.601 Euro. Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung 2024 für 2025 ergibt sich ein Minderaufwand in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro.

 

Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt Eschweiler im Jahr 2025 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.909.896 Euro, dies bedeutet eine Mehrbelastung/ Aufwandssteigerung von rd. 273 TEuro zu 2024.

 

 

Bewertung und Stellungnahme:

 

Die StädteRegion Aachen veranschlagt im Haushaltsentwurf 2025 erstmalig einen globalen Minderaufwand von jährlich 2 % der ordentlichen Aufwendungen. Ebenso wird die bestehende Ausgleichsrücklage bis 2028 fast komplett aufgezehrt.  Diese Abschmelzung sowie die Veranschlagung des globalen Minderaufwandes birgt für die regionsangehörigen Kommunen das Risiko für die Veranschlagung von Sonderumlagen im jeweiligen Jahresabschluss. Dies insbesondere dann, wenn sich der globale Minderaufwand im Rahmen der jeweiligen Haushaltsausführung bei der StädteRegion nicht realisieren wird.

Denn trotz Einsatz dieser Instrumente erhöht sich die Zahllast der Städte und Gemeinden weiterhin kontinuierlich. Insgesamt verschärft sich dadurch der ohnehin schon enorme Druck auf die Haushalte der regionsangehörigen Kommunen, welcher geprägt ist von massiv steigenden Ausgaben und Einnahmen, die hier nicht mithalten können bzw. rückläufig sind.

 

Insoweit bedarf es seitens der StädteRegion Anstrengungen vor allem im Sach- und Personalkostenbudget sowie beim fortschreitenden (freiwilligem) Aufgabenzuwachs, um dauerhaft günstigere Strukturen zu etablieren.

 

Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.

 

Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion Aachen, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter und die Kinderbetreuungseinrichtungen steigen im Planjahr 2025 gegenüber dem Planansatz 2024 um rd. 5,5 Mio. Euro. Die Fortschreibung im Finanzplanungszeitraum erfolgt mit einem Steigerungssatz in Höhe von 4 %. Eine solche künftige Personalkostensteigerung ist unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage nicht finanzierbar. Insoweit verbleibt es bei der Forderung, dass das Personalbewirtschaftungskonzept hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats einer deutlich restriktiveren Fortschreibung und Anwendung bedarf.

 

Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2025 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlagen 2025 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den im Beschlussentwurf formulierten Forderungen.

 


Siehe Ausführungen im Sachverhalt.

 


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