hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der
Allgemeinen Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
1. Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß
§ 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 18.11.2024 zur Verfügung
gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2025 (Anlage I) wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Den
Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für
das Haushaltsjahr 2025, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus
hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
3.
Auf der
Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das
Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2025 mit einem Umlagesatz von
37,9 % her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,
a.
weitere,
sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 gegenüber den
Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten
gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem
Eckdatenpapier für den Haushalt 2025 ergebende Verschlechterungen sind über
entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch
Aufwandsreduzierungen, entweder zu kompensieren oder durch weitere Zugriffe auf
die Ausgleichsrücklage auszugleichen.
b.
auf den
Landschaftsverband Rheinland (LVR) einzuwirken, Reduzierungen des Umlagesatzes
anzustrengen. Der deutlich zusätzliche Finanzbedarf des LVR wirkt sich
wesentlich auf den städteregionalen Haushalt und damit auch auf den Haushalt
der Stadt Eschweiler aus.
c.
mit
Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2025 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung
bis 2028 einhergehenden besonderen Risiken eigene Konsolidierungsbemühungen
nochmals deutlich zu intensivieren und damit den perspektivisch eintretenden
Verzehr der Ausgleichsrücklage mindestens zu kompensieren. Insbesondere die
Steigerung der Personalaufwendungen für die zukünftigen Jahre ist zu begrenzen.
4.
Das
Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis
des Umlagevolumens in Höhe von 22.318.588 Euro hergestellt.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung
der Regionsumlagen 2025 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende
Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt
Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend
zu informieren.
Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der
Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen
ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der
Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des
Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den
Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die
StädteRegion Aachen teilt anschließend das Beratungsergebnis und dessen
Begründung mit.
Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen
städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des
Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der
Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit
erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des
Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.
Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist
auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“
deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein
vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die
im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende
Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis
genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage
einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer
gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu
richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung
eines Einvernehmens widerspiegeln soll.
Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen
Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der
Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach
eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite
gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese
zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der
Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag
rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den
Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die
wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.
Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des
Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um
ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin
(Bürgermeisterin) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist
bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter
Praxis auch offenbleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz
2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu
ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf
die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der
Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den
städtischen Haushalt eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf
jeden Fall angezeigt ist.
Mit Schreiben vom 18.11.2024 hat die StädteRegion Aachen das
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2025 an die regionsangehörigen Kommunen
übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55
KrO NRW zur Festsetzung
• der
Allgemeinen Regionsumlage
• der
Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)
• der
Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht
relevant)
• der
Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
eingeleitet.
In der Zusammenkunft der Kämmerinnen und Kämmerer der städteregionsangehörigen
Städte und Gemeinden am 20.11.2024 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des
Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des
Städteregionskämmerers. Die in diesem Gremium auf Basis des Eckpunktepapiers
besprochenen Aspekte zur Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den
im Beschlussentwurf formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der
StädteRegion Aachen.
Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2025 sieht wie folgt aus:
• Frist
zur Abgabe der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens 17. Januar 2025
• Einbringung
des Entwurfs im Städteregionstag am 20. Januar 2025
• 1.
Beratung im Städteregionsausschuss 13. März 2025
• 2.
Beratung im Städteregionsausschuss 27. März 2025
• Beschlussfassung
im Städteregionstag 10. April 2025
Zusammenfassung der
wesentlichen Eckpunkte:
1.
Das
Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 der StädteRegion Aachen beläuft sich nach dem
aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 auf rd. – 2,1 Mio. Euro.
Gegenüber dem veranschlagten Fehlbedarf in Höhe von rd. 11,9 Mio. Euro ergibt
sich eine Verbesserung von rd. 9,8 Mio. Euro.
2.
Bei der
Bewirtschaftung des Haushaltes 2024 zeichnet sich nach dem Stand des 2.
Budgetberichtes zum 15. August eine
geringfügige Verschlechterung des veranschlagten Fehlbedarfes in Höhe von 0,2
Mio. Euro ab.
3.
Die
StädteRegion Aachen berücksichtigt erstmals für die Jahre 2025 bis 2028 die
Veranschlagung eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2 % des ordentlichen
Aufwands.
4.
Sowohl
für das Haushaltsjahr 2025 als auch für die weitere Mittelfristige
Finanzplanung bis 2028 ist jeweils eine regionsumlagesenkende Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage vorgesehen.
5.
Bei der
Landschaftsverbandsumlage 2025 an den LVR Landschaftsverband Rheinland
berücksichtigt die StädteRegion Aachen in ihrem Eckdatenpapier den im Entwurf
des LVR-Haushalt 2025 vorgesehenen Umlagesatz von 16,2 % (2024: 15,45 %).
Daraus ergibt sich bei veränderten Umlagegrundlagen für den städteregionalen
Haushalt in 2025 gegenüber dem Ansatz der LVR-Umlage 2024 ein Mehraufwand in
Höhe von ca. 15,7 Mio. Euro. In der
weiteren Mittelfristigen Finanzplanung ergeben sich aus den seitens des LVR
angekündigten Anstiegs der Umlagesätze und unter Berücksichtigung der
Umlagegrundlagen weiter steigende Aufwendungen.
6.
Die
Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion Aachen steigen im Haushaltsjahr 2025
deutlich um rund 5,3 Mio. Euro auf rund 58,7 Mio. Euro.
7.
Der
Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion Aachen,
d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter
und die Kinderbetreuungseinrichtungen, steigt im Planjahr 2025 gegenüber dem
Planansatz 2024 um rd. 5,5 Mio. Euro (+5,53 %) auf rd. 105 Mio. Euro. Auf die
Ausführungen unter Ziffer 2.1.7 des Eckpunktepapiers vom 18.11.2024 wird
ergänzend Bezug genommen.
8.
Im
Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2025 mit einem
Zuschussbedarf von rund 153,1 Mio. Euro zu rechnen. Im Vergleich zum Planansatz
2024 bedeutet dies eine Verschlechterung um rd. 28 Mio. Euro. Grund für diese
Entwicklung sind insbesondere die deutlich gestiegenen Kosten bei der Hilfe zur
Pflege und beim Pflegewohngeld mit insgesamt rd. 11 Mio. Euro Mehraufwand. Auf
die Ausführungen unter Nr. 2.1.8 des Eckpunktepapiers vom 18.11.2024 wird Bezug
genommen.
9.
Im
Haushaltsjahr 2024 erzielte die StädteRegion bei einem Umlagesatz von 36,3 %
einen Ertrag bei der Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) in Höhe von
rd. 207 Mio. Euro. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 8. dargestellten
Planungsgrundlagen beabsichtigt die StädteRegion Aachen, den Umlagesatz der
Allgemeinen Regionsumlage im kommenden Jahr um 1,6 %-Punkte anzuheben auf
37,9000 %. Unter Berücksichtigung der im Eckpunktepapier ausgewiesenen
Umlagegrundlagen in Höhe von 590.586.182 Euro erhöht sich die Zahllast der
regionsangehörigen Kommunen gegenüber 2024 um rd. 16,7 Mio. Euro auf 223,8 Mio.
Euro. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus erforderliche Bedarf wird über
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 13,8 Mio. Euro
vorgesehen.
10.
Der den
städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für
die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im kommenden Jahr rund 22,3 Mio.
Euro. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 1,7 Mio. Euro gegenüber
2024.
11.
In der
Mittelfristigen Finanzplanung sieht die StädteRegion für 2026 einen
gleichbleibenden Umlagesatz von 37,9 % und ab 2027 einen Umlagesatz von 38,4 %
und damit im Vergleich zur Mittelfristplanung 2024 um 1,1 bzw. 0,6 %-Punkte
reduzierte Umlagesätze vor. Die Umlagesätze können jedoch nicht isoliert
betrachtet werden, sondern sind immer auch in Relation zur Entwicklung der
Umlagegrundlagen zu sehen. Hier sieht die StädteRegion jährlich Anstiege vor,
so dass sich die Zahllast „Allgemeine Regionsumlage“ bei den Städten und
Gemeinden von geplant 223,8 Mio. Euro in 2025 hin zu 255,4 Mio. Euro in 2028
entwickeln würde.
Finanzielle Auswirkungen für
die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2025:
Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis des Eckpunktepapieres
(Steuerkraftmesszahl
+ Schlüsselzuweisung = 113.392.491 Euro) und dem geplanten Umlagesatz von 37,9
% wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von
42.975.754 Euro abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2024 eine
Mehrbelastung in Höhe von 2.843.601 Euro. Im Vergleich zur mittelfristigen
Finanzplanung 2024 für 2025 ergibt sich ein Minderaufwand in Höhe von rd. 1,7
Mio. Euro.
Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt
Eschweiler im Jahr 2025 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.909.896 Euro, dies
bedeutet eine Mehrbelastung/ Aufwandssteigerung von rd. 273 TEuro zu 2024.
Bewertung und Stellungnahme:
Die StädteRegion Aachen veranschlagt im Haushaltsentwurf 2025 erstmalig
einen globalen Minderaufwand von jährlich 2 % der ordentlichen Aufwendungen.
Ebenso wird die bestehende Ausgleichsrücklage bis 2028 fast komplett
aufgezehrt. Diese Abschmelzung sowie die
Veranschlagung des globalen Minderaufwandes birgt für die regionsangehörigen
Kommunen das Risiko für die Veranschlagung von Sonderumlagen im jeweiligen
Jahresabschluss. Dies insbesondere dann, wenn sich der globale Minderaufwand im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsausführung bei der StädteRegion nicht
realisieren wird.
Denn trotz Einsatz dieser Instrumente erhöht sich die Zahllast der Städte
und Gemeinden weiterhin kontinuierlich. Insgesamt verschärft sich dadurch der
ohnehin schon enorme Druck auf die Haushalte der regionsangehörigen Kommunen,
welcher geprägt ist von massiv steigenden Ausgaben und Einnahmen, die hier
nicht mithalten können bzw. rückläufig sind.
Insoweit bedarf es seitens der StädteRegion Anstrengungen vor allem im
Sach- und Personalkostenbudget sowie beim fortschreitenden (freiwilligem)
Aufgabenzuwachs, um dauerhaft günstigere Strukturen zu etablieren.
Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer
konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer
schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf
die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.
Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion
Aachen, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das
Jobcenter und die Kinderbetreuungseinrichtungen steigen im Planjahr 2025
gegenüber dem Planansatz 2024 um rd. 5,5 Mio. Euro. Die Fortschreibung im
Finanzplanungszeitraum erfolgt mit einem Steigerungssatz in Höhe von 4 %. Eine
solche künftige Personalkostensteigerung ist unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen Lage nicht finanzierbar. Insoweit verbleibt es bei der
Forderung, dass das Personalbewirtschaftungskonzept hinsichtlich der
Bewirtschaftung des Personaletats einer deutlich restriktiveren Fortschreibung
und Anwendung bedarf.
Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum
Haushaltsentwurf 2025 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung
und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten
Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlagen 2025 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den
im Beschlussentwurf formulierten Forderungen.
Siehe Ausführungen im Sachverhalt.
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