Betreff
Errichtung eines Trinkwasserbrunnens, hier: Antrag der Fraktionen SPD / Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.04.2022
Vorlage
417/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Ausgangslage

 

Auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.04.2022 wurde seitens der Verwaltung die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens geprüft (vgl. Anlage 1 – VV 212/24).

Der o.a. Antrag wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 19.09.2024 vorberaten. Im Rahmen der Vorberatung wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag geändert:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Errichtungs- und Unterhaltungskosten für einen Trinkwasserbrunnen außer- (Investitionskosten) bzw. überplanmäßig (konsumtive Kosten) in 2025 bereitzustellen. Mit der Bereitstellung der finanziellen Mittel soll die Anlage am Standort Markt bis Sommer 2025 errichtet und betrieben werden.

Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt, Deckungsvorschläge in gleicher Höhe für die überplanmäßigen Kosten zu erarbeiten und dem nächsten Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zum Beschluss vorzulegen. Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, das Angebot für die jährlichen Kosten für Inspektion und Wartung auf Einsparpotentiale, sowie die Möglichkeit von Sponsoring zu prüfen und dem nächsten Ausschuss detailliert darzustellen.

 

Die Investitionskosten belaufen sich voraussichtlich auf 7.500,-€, die prognostizierten jährlich wiederkehrenden Kosten werden in einer Höhe von 12.000,-€ veranschlagt, hiervon entfallen ca. 2,000,-€ auf den Wasserverbrauch, mit 10.000,-€ werden die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten angesetzt.

 

 

Ausblick

 

Ein Sponsoring durch das Städtische Wasserwerk Eschweiler ist nach dortiger Auskunft u.a. im Hinblick auf die Compliance-Vorgaben der dortigen Betriebsführerin nicht umsetzbar. Zur Sicherstellung des letztlich im Stadtrat am 30.10.2024 gefassten Beschlusses wurde daher für das Jahr 2025 nach möglichen Deckungsvorschlägen gesucht. Diese wurden sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich gefunden. Gleichwohl ist für die Folgejahre (2026ff.) eine zusätzliche Mittelbereitstellung in der genannten Höhe erforderlich um den Betrieb des Trinkwasserbrunnens auch mittel- und langfristig sicherstellen zu können.

 


Vorbehaltlich einer negativen Rückmeldung des Städtischen Wasserwerks in Bezug auf das angefragte Sponsoring können die in 2025 benötigten investiven Mittel in Höhe von 7.500,-€ (Anschaffung und Montage) von dem bei der Kostenstelle 66000000 geführten Produkt 125410101 – Gemeindestraßen, Sachkonto 09110002 – IV 13AIB013 – Steinstraße zur Verfügung gestellt werden.

Die konsumtiven Mittel in Höhe von 12.000,-€ (Wartung und Wasserverbrauch) können in 2025 von dem bei der Kostenstelle 66300000 geführten Produkt 011110603 – Baubetriebshof, Sachkonto 52420000 - Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen zur Verfügung gestellt werden.

 


In der Verwaltung werden einmalig je Lebenszyklus in geringfügigem Maße Kapazitäten in der Beauftragung gebunden. Die Abrechnung und die Weitergabe von Mangelmeldungen an den Dienstleister, sowie die Berichtspflichten bei Betrieb solcher Anlagen binden dauerhaft ebenfalls in geringfügigem Maße Arbeitskraft.