Betreff
6. Nachtragssatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018
Vorlage
413/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2025 vom 14.08.2024 vor (Anlage 2).

 

 


 

Der Erlass der 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018 ist erforderlich, da dadurch gemäß beigefügter Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2025 vom 14.08.2024 (Anlage 2) eine Kostendeckung bei den nachfolgend aufgeführten Gebühren für die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gegeben ist.

 

• Reinigungsklasse S 2.1:            1,20 €/m je Frontmeter (bisher 1,21 €/m)

 

• Reinigungsklasse S 2.2:            0,96 €/m je Frontmeter (bisher 0,97 €/m)

 

• Reinigungsklasse S 3.1:            1,78 €/m je Frontmeter (bisher 1,79 €/m)

 

• Reinigungsklasse S 3.2:            1,54 €/m je Frontmeter (bisher 1,55 €/m)

 

Die „Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler“ musste in diesem Jahr nicht angepasst werden und bleibt im Vergleich zur 5. Nachtragssatzung unverändert.

 

 

Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren

 

Die gebührenrelevanten Kostenansätze 2025 basieren auf den letzten Betriebsergebnissen und den voraussichtlichen Entwicklungen 2024/2025. Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Winterdienstkosten 2025 die Entwicklungen der letzten 5 Winterperioden herangezogen (Anlage 2).

 


 

Die Straßenreinigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 4321 0100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – verbucht.

 


 

Die Erstellung einer Straßenreinigungssatzung und die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes ist eine Pflichtaufgabe und bindet dementsprechend Arbeitskräfte.