Die 6.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
Bei der
Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und
Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2025 vom 14.08.2024
vor (Anlage 2).
Der Erlass der 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018 ist erforderlich, da dadurch gemäß beigefügter Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2025 vom 14.08.2024 (Anlage 2) eine Kostendeckung bei den nachfolgend aufgeführten Gebühren für die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gegeben ist.
• Reinigungsklasse S 2.1: 1,20 €/m je Frontmeter (bisher 1,21 €/m)
• Reinigungsklasse S 2.2: 0,96 €/m je Frontmeter (bisher 0,97 €/m)
• Reinigungsklasse S 3.1: 1,78 €/m je Frontmeter (bisher 1,79 €/m)
• Reinigungsklasse S 3.2: 1,54 €/m je Frontmeter (bisher 1,55 €/m)
Die „Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler“ musste in diesem Jahr nicht angepasst werden und bleibt im Vergleich zur 5. Nachtragssatzung unverändert.
Entwicklung der
Straßenreinigungsgebühren
Die gebührenrelevanten Kostenansätze 2025 basieren auf den letzten Betriebsergebnissen und den voraussichtlichen Entwicklungen 2024/2025. Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Winterdienstkosten 2025 die Entwicklungen der letzten 5 Winterperioden herangezogen (Anlage 2).
Die Straßenreinigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 4321 0100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – verbucht.
Die
Erstellung einer Straßenreinigungssatzung und die Durchführung der
Straßenreinigung und des Winterdienstes ist eine Pflichtaufgabe und bindet
dementsprechend Arbeitskräfte.