Betreff
Schulentwicklung am Städt. Gymnasium - Festlegung der Zügigkeit
Vorlage
380/24
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz des Städt. Gymnasiums wird für das Städt. Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2025/26 eine Zügigkeit von maximal vier Zügen festgelegt.

 


Das Städtische Gymnasium war grundsätzlich als fünfzügige Schule konzipiert. Tatsächlich war die Schule bis zum Schuljahr 2009/10 durchgängig fünfzügig im Durchschnitt. Seit nunmehr 15 Jahren weist sie jedoch eine Vierzügigkeit aus. Ab dem Schuljahr 2009/10 bis einschließlich 2012/13 wurden nur noch jeweils vier Eingangsklassen gebildet, ab dem Schuljahr 2013/14 nur noch drei Eingangsklassen. Auf dieser Basis wurde im Dezember 2015 der Antrag auf Einführung des gebundenen Ganztags am Städt. Gymnasium gestellt mit dem Ziel, wieder mehr Schüler*innen gewinnen zu können. Erstmalig zum Schuljahr 2019/20 konnten wieder vier Eingangsklassen gebildet werden. Im Anschluss blieb es bei der Bildung von jährlich vier Eingangsklassen bis auf das Schuljahr 2021/22, in dem nur drei Eingangsklassen gebildet werden konnten.

 

Nach den aktuellen Prognosen würde sich die Schülerzahlenentwicklung so darstellen, dass das Städt. Gymnasium sich ab dem kommenden Schuljahr wieder zur fünfzügigen Schule entwickeln würde.

Dies ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

Schuljahr

 

2024/25*

 

2025/26

 

2026/27

2027/28

 

2028/29

 

Klasse

 

Sch.

 

Kl

 

Sch.

 

Kl.

Sch.

Kl.

Sch.

Kl.

Sch.

Kl.

5

119

4

130**

5

145**

5

145**

5

135**

5

6

104

4

123**

5

135**

5

150**

5

150**

5

7

102

4

100

4

118

4

129**

5

144**

5

8

83

3

94

4

92

4

110

4

120*

5

9

91

4

78

3

89

4

87

4

104

4

10

81

3

84

3

72

3

82

4

81

4

Insges.

580

22

609

23

651

25

703

27

734

28

EF/11

82

 

69

 

71

 

62

 

79

 

Q1/12

0

 

72

 

60

 

63

 

56

 

Q2/13

54

 

0

 

63

 

53

 

55

 

Sprachfördergruppen***

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insges.

716

 

750

 

845

 

  881

 

913

 

 

* Quelle: Amtliche Schulstatistik 2024

 

** Hierbei handelt es sich um statistisch errechnete Zahlen. Bei Vierzügigkeit besteht je Stufe eine max. Aufnahmekapazität von 116 Schülerinnen und Schülern bzw. je nach Anzahl der aufgenommenen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sogar nur eine Aufnahmekapazität von max. 108. Die Aufnahmekapazität kann um einen Schüler/eine Schülerin überschritten werden gem. AVO-RL.

Es wären somit ab dem Schuljahr 2025/26 durchgängig SuS zum Schuljahresbeginn abzulehnen.

***In der Gesamtzahl der SuS sind 38 Kinder aus internationalen Sprachfördergruppen enthalten.

 

*Es sind keine empirischen Werte zur Berechnung des Übergangsverhaltens in der Oberstufe nach G9 vorhanden. Zur Ermittlung der entsprechenden Schülerzahlen von Klasse 12 nach 13 in den Schuljahren 2026/27 ff. wurde der Übergangswert der Gesamtschule in Höhe von – 12,33 % herangezogen.

 

Die vorliegende Datenlage macht es notwendig, nun festzulegen, ob die ursprüngliche, aber lange nicht mehr „gelebte“ 5-Zügigkeit wieder aufgelebt werden soll, oder ob die städtische Bedarfslage aufgrund der Bevölkerungszusammensetzung eher einer stabilen Vierzügigkeit entspricht. So lässt die prognostizierte quantitative Entwicklung noch keine Aussage über die qualitative Verteilung und die tatsächliche Verbleibeprognose im System zu. Um hierzu eine valide Aussage treffen zu können, wurde seitens der Verwaltung neben der reinen zahlenmäßig zu erwartenden Prognose die Zusammensetzung der Schülerschaft geprüft. Dabei fiel auf, dass am städt. Gymnasium seit drei Jahren verstärkt Schülerinnen und Schüler mit einer Realschulempfehlung, vereinzelt sogar mit einer Hauptschulempfehlung angenommen werden.

 

Die konkrete Entwicklung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

 

Empfehlungen der Grundschulen

2021/22

2022/23

2023/24

2024/25

Hauptschule

 

 

1

 

Hauptschule, eingeschränkt Realschule

1

1

 

1

Realschule

10

21

25

29

Realschule, eingeschränkt Gymnasium

22

31

9

25

Gymnasium

50

49

68

61

Förderschule

 

 

1

 

Keine Schulformempfehlung

 

 

 

 

Anzahl der Schüler*innen insgesamt

83

102

104

116

 

 

Es ist festzustellen, dass in den letzten vier Schuljahren bei durchgehender Vierzügigkeit statistisch jeweils nur 3 Züge der 5-Klässler am städtischen Gymnasium eine Gymnasial- oder eingeschränkte Gymnasialempfehlung hatten. Es besteht noch ein Zug, um auf wachsende Schülerzahlen zu reagieren, eine Leistungsheterogenität weiterhin zu ermöglichen und gelingende Schulkarrieren zu gestalten.

 

Bei einer zukünftigen 5-Zügigkeit besteht aus Sicht des Schulträgers die große Gefahr, systemische Fehlsteuerungen zu verstärken. Folge sind steigende Schulformwechsel in den weiterführenden Klassen und entsprechende Misserfolgserlebnisse der Schülerinnen und Schüler. In den vergangenen beiden Schuljahren hat eine erhebliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern das städt. Gymnasium verlassen und ist zu anderen Schulen gewechselt. In vielen dieser Fälle handelte es sich um Schüler*innen, die keine gymnasiale Empfehlung hatten. So haben im vergangenen Jahr nach Aussage der Schulleitung insgesamt 60 Kinder die Schule auf andere Schulformen verlassen müssen, wobei hier zum Teil eine nachholende Entwicklung der Corona-Jahre gegeben ist. In Regeljahren wechseln nach Schätzung der Schulleitung 30 – 40 Schülerinnen und Schülern vom Gymnasium auf andere Schulformen. Dies stellt eine Herausforderung für die gesamte Schulentwicklung in Eschweiler dar, da korrespondierende aufnehmende Kapazitäten in den weiteren Schulformen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch didaktisch-pädagogisch stellt die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft eine Herausforderung am städtischen Gymnasium dar. 

 

Rechtlich setzt die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I gemäß § 1 der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grund- oder Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. Die Anmeldung erfolgt spätestens bis zum letzten Tag des Anmeldeverfahrens unter Vorlage des Anmeldescheins und des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 einschließlich der Empfehlung für die Schulform. Wollen die Eltern ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die es keine und auch keine eingeschränkte Schulformempfehlung erhalten hat, nehmen sie während des Anmeldeverfahrens an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teil. Dabei werden insbesondere die Möglichkeiten dieser Schule zur individuellen Förderung des Kindes in den Bereichen erörtert, die zur fehlenden Empfehlung geführt haben. Danach entscheiden die Eltern über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.

 

Insofern hat die Schulleitung zwar das Recht, über die Aufnahme eines Kindes zu entscheiden, aber an staatlichen Schulen kein Recht, ein Kind abzulehnen, wenn ihm die erforderliche Eignung fehlt. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Bei einer 5-Zügigkeit würden sich die beschriebenen Effekte verstärken, ohne dass der Schulverwaltung oder der Schulleitung eine Steuerungsmöglichkeit gegeben wäre. Um insbesondere auch den Schüler*innen eine gelingende Bildungsbiographie zu ermöglichen und den Misserfolg zu ersparen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Zügigkeit am Städt. Gymnasium auf vier Züge zu begrenzen.

 

Die vorstehende Daten- und Sachlage wurde mit dem Leiter des Städt. Gymnasiums erörtert. Dabei bestand Einvernehmen über die dargestellte Herausforderung. In einer abschließenden Besprechung am 08.11.2024 teilte die Schule mit, dass man sich in der erweiterten Schulleitungsrunde der Schule bestehend aus dem Schulleiter, dem stellv. Schulleiter und den Stufenkoordinatorinnen und –koordinatoren dahingehend verständigt habe, dass angesichts der Sachlage eine Festlegung auf eine Vierzügigkeit die gewünschte Entscheidung sei. Eine Einberufung der Schulkonferenz wird folgen. Das Ergebnis wird – abhängig von der Terminierung – in der Schulausschusssitzung oder spätestens in der Ratssitzung mitgeteilt.

 

Es ist zu beachten, dass das Gymnasium bei einer festgesetzten Vierzügigkeit aufgrund des dann prognostizierten Anmeldeüberhangs das Recht hat, zum kommenden Schuljahr 2025/26 am vorgezogenen Anmeldeverfahren teilzunehmen. Die Teilnahme am vorgezogenen Anmeldeverfahren ist durch die Schulverwaltung bis zum 15.11.2024 bei der Bezirksregierung zu beantragen. Mit Blick auf die noch erfolgende politische Beschlussfassung hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung eine Fristverlängerung beantragt.

 

 

Im Frühjahr 2024 wird der Schulentwicklungsplan der Stadt Eschweiler fortgeschrieben. Erstmals sollen dann auch Schulformwechsel zwischen den Schulformen mit in die Planung einbezogen werden. Sich daraus ergebende Anpassungsbedarfe werden dem Schulausschuss bei Bedarf erneut zur Beratung vorgelegt.

 


keine

 


Mit der Entscheidung sind keine personellen Auswirkungen verbunden.