Die Öffnungszeiten im Schwimmbad Eschweiler-Dürwiß werden für die Dauer
einer Testphase dahingehend angepasst, dass die öffentlichen Badegäste
dienstags und mittwochs parallel zum Schwimmunterricht das Bad nutzen können,
unter der Maßgabe, dass die Dusch- und Umkleideräume prioritär den Schulen zur
Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Testphase gesammelten
Erfahrungen zu dokumentieren und in der nächsten Schulausschusssitzung
vorzustellen.
Nach Errichtung der Traglufthalle wurden die Öffnungszeiten des Bades durch Ratsbeschluss am 26.10.2022 (VV 312/22) angepasst. Hierbei wurde festgelegt, dass die Schulen wochentags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr das Bad zur Durchführung des Schwimmunterrichtes nutzen können. Das Öffentlichkeitsschwimmen war parallel möglich.
In der Schulausschusssitzung vom 28.03.2023 bat die Sprecherin der Schulleiterkonferenz darum, das Bad wochentags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Unter Berücksichtigung der schulischen Interessen sowie der Interessen der Öffentlichkeit beschloss der Rat am 14.06.2023 (VV 188/23) das Bad an zwei Tagen in der Woche in der Zeit von 8 bis 13 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung zu stellen. Hier wurden die Wochentage Dienstag und Mittwoch als Schließtage für die Öffentlichkeit ausgewählt.
Vor dem Hintergrund, dass die Traglufthalle in erster Linie zur Aufrechterhaltung des Schwimmunterrichtes errichtet wurde, sollten mit diesem Beschluss einhergehende Einschränkungen der Öffentlichkeit in Kauf genommen werden, damit den Schulen hiermit mehr Schwimmzeiten zur Verfügung gestellt werden konnten.
Diese Regelung führte jedoch zu Unmut öffentlicher Badegäste. Vermehrte Beschwerden waren die Folge. Die Öffentlichkeit argumentiert damit, dass Schwimmzeiten der Schulen oftmals nicht genutzt werden und das Bad dann leer stehe.
Insgesamt ist festzustellen, dass das Bad in Dürwiß genügend Wasserfläche für eine parallele Nutzung des Bades durch Schulen und Öffentlichkeit besitzt. Allerdings reichen die vorhandenen Umkleidekapazitäten nicht aus, um einen uneingeschränkten Parallelbetrieb mehrerer Schulklassen und der Öffentlichkeit zuzulassen.
Aufgrund der gehäuft auftretenden Beschwerden organisierte die Verwaltung einen Gesprächstermin, an dem Vertreter von Verwaltung, Schulen, Vereine und der öffentlichen Badegäste teilgenommen haben. In diesem Gesprächstermin sollte eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden.
Aus Sicht der Schulen stellen die geringen Umkleidekapazitäten das Hauptproblem dar. Da die tatsächlichen Wasserzeiten aufgrund von Umkleide- und Transportzeiten schon gering sind, würden weitere Verzögerungen beim Umkleiden der Schüler*innen, z.B. belegte Duschen durch öffentliche Badegäste, die Wasserzeiten noch stärker verringern. Dies führt dazu, dass die Schwimmfähigkeiten der Kinder nicht ausreichend gestärkt werden können. Zudem ist es, je nach Schwimmstärke der Kinder notwendig, dass beide Außenbahnen im Schwimmerbecken durch die Schulen gleichzeitig genutzt werden müssen. Dadurch kann die Öffentlichkeit die mittleren Bahnen im Schwimmerbecken nur dann betreten, wenn gerade kein Unterricht in der Nähe der Eingangsleiter stattfindet.
Der Vertreter der öffentlichen Badegäste sagt zu, entsprechende Einschränkungen in Kauf zu nehmen, wenn dafür mehr Wasserzeiten zur Verfügung stehen. Eine Priorisierung der Schulen während des Parallelbetriebes wurde ausdrücklich zugesagt. Sofern Schwimmunterricht nicht stattfindet, z.B. wegen kurzfristiger Erkrankung des Lehrers, würde bei einem Parallelbetrieb dennoch eine Nutzung des Bades erfolgen. Ein Leerstand würde somit verhindert werden.
Im Ergebnis der vorgenannten Gesprächsrunde wurde vorgeschlagen, eine Testphase durchzuführen. In dieser Testphase soll dienstags und mittwochs eine Parallelbetrieb stattfinden. Jedoch sind die Schulen an diesen beiden Tagen priorisiert. Dies bedeutet, dass die Schulen Vorrang in den Umkleiden und Duschräumen haben. Dementsprechend können die öffentlichen Badegäste nur dann die vorgenannten Räume nutzen, wenn die Schüler*innen diese nicht zeitgleich nutzen.
Darüber hinaus können die Schulen auswählen, welche Bahnen genutzt werden. Sofern notwendig können auch beide Außenbahnen im Schwimmerbecken durch die Schulen genutzt werden. Die öffentlichen Badegäste müssen sich mit den nichtgenutzten Bahnen arrangieren und beim Einstieg in das Becken die erforderliche Rücksicht auf den Schwimmunterricht nehmen.
Die Testphase soll bis zum ersten Schulausschuss 2025 andauern. In dieser Sitzung werden dann die gesammelten Erfahrungen der Testphase vorgestellt. Auf Grundlage dieser Erfahrungen soll dann eine Entscheidung getroffen werden, ob ein täglicher Parallelbetrieb möglich ist oder ob weiterhin ein Ausschluss der Öffentlichkeit an ausgewählten Tagen erforderlich ist.
Zudem soll auf Bitte der Schulen nach Auswertung der Testphase erörtert werden, ob weitere Tage mit priorisiertem Schulschwimmen zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Testphase werden die Nutzungszeiten der Öffentlichkeit ausgeweitet. Hierdurch könnten, je nach Besucherstärke, ggf. positive Aspekte auf die Ertragsentwicklung unter Produkt 084240102, Sachkonto 43210100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“, entstehen.
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